MSC Systems GM GmbHLiquidiert

Ebbinghausen 9, 51789 Lindlar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 67416
Eingetragen
13.10.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die EDV-Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Dr. Schmidt
seit 13.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
T****** S******
10.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Manfred Schmidt
Ebbinghausen 9, 51789 Lindlar
90.00%
T****** S******
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MSC Systems GM GmbH

Lindlar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31.12.2013

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 7.403,00  
    7.403,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.145,83  
    20.145,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.728,68  
    41.728,68
    69.277,51

PASSIVA

   
  Euro Geschäftsjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00  
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00  
II. Gewinnvortrag (Verlustvortrag) 20.919,64  
III. Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) 24.436,51  
    57.856,15
B. Rückstellungen    
I. Rückstellungen 8.086,52  
    8.086,52
C. Verbindlichkeiten    
I. Verbindlichkeiten 3.334,84  
    3.334,84
    69.277,51

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Ausweisvorschriften

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den §§ 266,275 HGB vorgenommen. Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem Anhang bestand, sind im Wesentlichen die Angaben im Anhang gemacht worden.

Bilanzierungsmethoden

Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Eventuelle Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten sind mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag berücksichtigt. Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden Währungsforderungen oder -schulden sind die Wechselkurse am Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese niedriger beziehungsweise höher waren als der Entstehungskurs. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Zinsen für Fremdkapital nicht berücksichtigt.

Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Einzelposten der Bilanz

Anlagevermögen

Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens sind in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemacht. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Vorjahres.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer bewertet.

Geringwertige Wirtschaftgüter im Einzelwert unter 410,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht angewendet. Abschreibungen in größerem Umfang auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Lohneinzelkosten sowie den Sonderkosten der Fertigung zuzüglich angemessener Material- und Lohngemeinkosten bei normaler Beschäftigung bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Pauschalwertberichtigungen sind in angemessenem Umfang erfolgt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich war, bewertet worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in größerem Umfang bestehen nicht. Die Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitsspiegel ersichtlich.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerliche Abschreibungen gem. § 254,280 Abs. 2 HGB oder Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten gem. § 273 HGB sind nicht enthalten. Außerplanmäßige sowie periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von nicht untergeordneter Bedeutung sind nicht enthalten. Insoweit ist eine Aufteilung der Steuerbelastung nicht erforderlich.

3. Sonstige Angaben

Es bestehen keine für die Beurteilung der Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen

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