swb Entsorgung GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gislinde Ingeborg Kopp seit 11.1.2018 | Geschäftsführer |
Jens-Uwe Freitag seit 15.2.2016 | Geschäftsführer |
Wim Hahn seit 11.6.2015 | Prokura |
Stefan Weber seit 18.5.2012 | Geschäftsführer |
Jörg Wolfgang Dr.-Ing. Buddenberg seit 3.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
swb CREA GmbHBremen (vormals: Bremerhaven)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die swb CREA GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der swb CREA GmbH, Bremerhaven - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" weitergehend beschrieben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bremen, 26. Januar 2018 Ernst
& Young GmbH
Monsees, Wirtschaftsprüfer Parnitzke, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2017AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2017
Anhang für das Geschäftsjahr 2017der swb CREA GmbH, BremerhavenA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Posten "Betriebsergebnis" und "Ergebnis vor Steuern" ergänzt, um einen verbesserten Einblick in die Ertragslage zu gewähren. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist unter der Firma swb CREA GmbH mit Sitz in Bremerhaven im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 3585 BHV eingetragen. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften werden gemäß § 288 I HGB in Anspruch genommen. Die Bioenergie Schwarme GmbH, Bremen, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2017 auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 13. Juni 2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die swb CREA GmbH, Bremerhaven, verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte handelsrechtlich zu Buchwerten. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am 6. Juli 2017 wirksam geworden. Der handelsrechtliche Verschmelzungsgewinn beträgt 907 TEUR. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur GuVI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sie werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages abzüglich eines bestehenden Planvermögens ausgewiesen. Die Zusatzversorgungstarifverträge I und II sowie die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung für außertariflich Beschäftigte und leitende Angestellte sind zum 31. Dezember 2015 gekündigt worden. Mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2016 wurde ein neuer Zusatzversorgungstarifvertrag ZVV III abgeschlossen, der die vorherigen Zusatzversorgungstarifverträge ablöst. Der neue Zusatzversorgungsvertrag gilt somit ab dem 1. Januar 2016 für alle Mitarbeiter und Pensionäre. Zur Bemessung der Anspruchshöhe wird in Einzelfällen noch auf die Zusatzversorgungsverträge I und II zurückgegriffen. Der ZVV III ist als wertpapiergebundene Leistungszusage ausgestaltet. Für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 2016 wird für jeden berechtigten Mitarbeiter in Abhängigkeit des versorgungsfähigen Einkommens jährlich ein Versorgungsaufwand auf ein Kapitalkonto verbucht und über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wurde im Jahr 2016 der swb Treuhandverein e. V., Bremen, gegründet. Soweit Vermögenswerte auf den swb Treuhandverein e. V., Bremen, zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden, bilden diese Werte ein saldierungsfähiges Planvermögen. Die Barwerte werden nach der PUC-Methode im Sinne des IAS 19 unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen wurde erstmalig in 2016 der bisherige 7-Jahresdurchschnittszins durch einen 10-Jahres-Durchschnittszins abgelöst. Der Berechnung der Verpflichtungen lagen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: Abzinsungssatz: 3,68 Prozent p.a. (Vorjahr: 4,01 Prozent p.a.), zukünftige Gehaltssteigerungen: 2,00 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,00 Prozent p.a.), zukünftige Rentensteigerungen 0,75 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,75 Prozent) sowie Fluktuation: 1,25 Prozent (Vorjahr 1,25 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz Die im Folgenden genannten Werte basieren auf dem 31.12.2017. Alle Beträge sind in TEUR.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten 285 TEUR (Vj. 1.793 TEUR) Forderungen gegen die Gesellschafterin swb AG, Bremen, und resultieren aus Steuerumlagen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25 TEUR und ist in voller Höhe eingezahlt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen 802 TEUR (Vj. 752 TEUR). Die Zunahme in Höhe von 50 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der Aufzinsung der betrieblichen Altersversorgung im Geschäftsjahr 2017. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung des ZVV III im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter ist auf den swb Treuhandverein e.V., Bremen, ausgegliedert. Dabei führt die Gesellschaft die erforderlichen Mittel einem Treuhandvermögen zu, welches vom swb Treuhandverein e.V. in einem Spezialfonds angelegt und verwaltet wird. Der Spezialfonds, der Aktien, Anleihen und liquide Mittel enthält, dient ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und ist dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anteile an dem Spezialfonds wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das zu den Rückstellungen für Pensionen korrespondierende Planvermögen wird im Folgenden näher erläutert: Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des beim swb Treuhandverein e. V., Bremen, angelegten Vermögens wurde aus den Bankbestätigungen am Abschlussstichtag abgeleitet. Entwicklung Contractual Trust Arrangement
Im Berichtsjahr kamen Zinsaufwendungen und Zinserträge in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zur Verrechnung. Des Weiteren ergibt sich ein Zugang der Pensionsrückstellungen in Höhe von 50 TEUR aufgrund der Änderung des Zinssatzes auf 3,68 Prozent (Vorjahr: 4,01 Prozent). Im Geschäftsjahr 2016 wurde entsprechend der Regelungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erstmalig der durchschnittliche Marktzins der letzten zehn Jahre anstatt eines siebenjährigen Durchschnittszinses verwendet. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr: 128 TEUR). Aus der Aktivierung des CTA-Vermögens zum beizulegenden Zeitwert ergibt sich gemäß § 268 Absatz 8 HGB ein Betrag in Höhe von 7 TEUR. Eine Ausschüttungssperre greift aufgrund frei verfügbarer Rücklagen in Höhe von 52 TEUR nicht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen 348 TEUR (Vj. 311 TEUR) für sonstige Personalmaßnahmen, 50 TEUR (Vj. 38 TEUR) für Jubiläumszuwendungen, 37 TEUR (Vj. 11 TEUR) für Jahresabschlusskosten sowie 36 TEUR (Vj. 29 TEUR) aus Urlaubs- und Zeitkontenverpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeiten - Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten sind vollständig unbesichert bzw. unverpfändet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin swb AG, Bremen, in Höhe von 53.800 TEUR (Vj. 35.480 TEUR) im Wesentlichen aus Cashpool-Darlehen 53.270 TEUR (Vj. 35.210 TEUR), aus abgeführtem Gewinn 381 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie aus Lieferungen und Leistungen 149 TEUR (Vj. 270 TEUR). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt sind, entfallen auf Verpflichtungen aus Substratverträgen für die Biogasanlagen in Höhe von 2.508 TEUR (Vj. 1.898 TEUR). Die Substratlieferverträge haben in der Mehrheit eine unkündbare Vertragslaufzeit zwischen 5 und 10 Jahren. Die Verträge enden mehrheitlich 2018 bzw. 2020. Außerdem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 293 TEUR (Vj. 323 TEUR). Die Verträge enden zwischen 2018 und 2028. Des Weiteren bestehen Bestellobligos für Investitionsvorhaben in Höhe von 0 TEUR (Vj. 20 TEUR). Im Übrigen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der swb Windpark Am Zolltor GmbH & Co. KG, Bremerhaven, in Höhe von 500 TEUR aus bisher nicht eingeforderten Hafteinlagen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 373 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben dem bereits genannten Verschmelzungsgewinn periodenfremde Erträge von 26 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen, 59 TEUR aus Kostenerstattungen für Vorjahre sowie 6 TEUR aus Versicherungserstattungen und 51 TEUR aus periodenfremden Entgelten. Die Materialaufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen von 4 TEUR aus Aufwandsabgrenzungen. Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 41 TEUR enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen periodenfremde Aufwendungen von 6 TEUR aus Schlussabrechnungen für Vorjahre. C. Sonstige AngabenI. Geschäftsführung Geschäftsführung
Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB wird von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. II. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 18 Mitarbeiter (Vj. 16) beschäftigt. III. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Erträge größeren Umfangs mit:
Aufwendungen größeren Umfangs mit:
Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen sind mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht vorgenommen worden. IV. Honorare des Abschlussprüfers Hinsichtlich der Honorare der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses wird auf die Ausführungen im Konzernanhang der swb AG auf "27 Sonstige betriebliche Aufwendungen" verwiesen. V. Konzernverhältnisse Alleinige Gesellschafterin ist die swb AG, Bremen, mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Jahresabschlusszahlen werden in den IFRS-Konzernabschluss der alleinigen Gesellschafterin, der swb AG, Bremen, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger unter der HRB 4428 veröffentlicht wird. Die Zahlen des Konzernabschlusses dieser Gesellschaft werden in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft (HRB 33), Tirpitzstraße 39, Oldenburg, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, der beim elektronischen Handelsregister unter der Nummer HRB 33 hinterlegt ist, einbezogen. VI. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Bremerhaven, den 22. Januar 2018 Geschäftsführung Stefan Weber Jens-Uwe Freitag Kai Sommer Gislinde Kopp Bruttoanlagenspiegel
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