Pohlmann Pflanzenhandel GmbHLiquidiert

48653 Coesfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11764
Eingetragen
1.4.2009
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Pflanzen jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Paul Pohlmann
seit 15.7.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pohlmann Pflanzenhandel GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 11.954,15 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79,48 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.874,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.454,15 0,00

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 24.454,15 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 545,85 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.454,15 0,00

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bundesbankguthaben Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Kaufmann Paul Pohlmann.

Wegen der Angabe der Gesamtbezüge wird von der Schutzklausel gem. § 268 (4) HGB gebrauch gemacht.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 288 und 326 HGB erfolgt nur eine verkürzte Offenlegung.

...........................................

 

Coesfeld, den 07. Mai 2010

Geschäftsführer

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