Medotrain GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sohail Ahmad Rana seit 14.6.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
H + E Holding GmbH (künftig Wotaq Holding GmbH) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H+E GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 20211. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie Die H+E GmbH (in Folge H+E) ist einer der führenden EPC-Anbieter (Engineering, Procurement and Construction, d. h. die schlüsselfertige Errichtung von Anlagen einschl. aller notwendigen Leistungen) und Servicedienstleister der europäischen Wasserwirtschaft und kann auf eine lange Tradition zurückblicken. H+E engagiert sich direkt oder über verbundene Unternehmen nachhaltig als praxisorientierter Lösungsanbieter für die industrielle Wasseraufbereitung. In den einzelnen Märkten bietet H+E branchenbezogene Lösungen, wobei die Kunden vor allem aus der langjährigen Projekterfahrung der H+E profitieren. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der H+E Holding GmbH (ehemals Aquarion Water GmbH) mit Sitz in Stuttgart, einer Konzerngesellschaft der Aquarion AG mit Sitz in Baar/Schweiz, gehalten. Die Wertschöpfungskette der H+E reicht von der Projektentwicklung über die Planung und Errichtung sowie fallweise bis hin zum Betriebsmanagement von Anlagen zur Aufbereitung von Prozesswässern und Reinigung von Abwässern für/aus industriellen Anwendungen inkl. korrespondierender Serviceleistungen. Hauptzielmärkte der H+E sind die Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie des Nahen und Mittleren Ostens. Tochtergesellschaften der H+E bedienen die Kunden in UK, Russland und Südostasien. Die H+E Gruppe plant, baut und betreibt Anlagen zur Prozesswasseraufbereitung und Abwasserreinigung für wasserintensive industrielle Anwendungen: Halbleiter, Pharma, Kraftwerkstechnik, Lebensmittel & Getränke, Papier & Zellstoff, Chemische Industrie, Öl & Gas sowie Bergbau. Der Anspruch von H+E ist es, den Kunden stets die für sie technisch wie auch wirtschaftlich beste Lösung anzubieten, die exakt ihren Bedürfnissen entspricht. H+E verfügt über nahezu 90 Jahre Erfahrung in der Prozesswasseraufbereitung und Abwasserreinigung und nutzt dazu das gesamte Know-how zu allen bekannten und eingesetzten relevanten Verfahren. Das macht die H+E zum praxisorientierten Wasser- Experten mit hoher technologischer Breite für die Herstellungsprozesse in den Unternehmen der Kunden. 1.2. Forschung und Entwicklung Die Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der H+E betreffen im Wesentlichen die Weiterführung und Optimierung der laufenden Zero Liquid Discharge (ZLD)- und Minimal Liquid Discharge (MLD)-Verfahren, der Unterstützung der gruppeninternen Entwicklung eines neuartigen Advanced Oxidation Process (AOP) - Systems sowie die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen. AOP = Kombination von UV und Ozone, um schwerkontaminierte Abwässer zu behandeln. In der Regel sehr kaustisch und somit projektbezogen. Zudem beschäftigt sich unsere F&E-Abteilung mit projektspezifischen Applikation Engineering, d.h. es wird ein Prozessdesign für spezifische Projekte entwickelt. Im Jahr 2021 wurden in Forschung -und Entwicklung 2,2% (Vj. 2,0%) des Umsatzes investiert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der regulatorische Druck (bspw. New Water in Singapur mit hoher Verbreitung im Ausland) zur Reduzierung der industriellen Nutzung von Trinkwasser bzw. Grund- oder Oberflächenwasser, die sonst für die Trink- oder landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden könnten, nimmt nach wie vor zu. Das wird zu einer signifikanten Steigerung der Vor-Ort-Wiederverwendung sowie zur Erforschung alternativer Wasserquellen für industrielle Verbraucher führen. Es ist wie in der jüngsten Vergangenheit erkennbar, dass "Water Re-Use" einen wachsenden Trend darstellt. Dieser Trend entwickelt sich sowohl durch die zunehmende Konkurrenz um vorhandene Wasserquellen als auch durch Ableitungsgrenzwerte, die in vielen Teilen der Welt strenger geworden sind. Diese strengeren Auflagen steigern vielerorts die Abwassergebühren, was den wirtschaftlichen Aspekt von "Water Re-Use" ebenfalls steigert und in Zukunft weiter steigern wird. Anmerkung: Abwasser können wir in kommunalen Anlagen wieder zu Prozesswasser wandeln. Prozesswasser ist immer Trinkwasser, Oberflächenwässer oder Grundwasser. Trotz verschärftem Wettbewerb und sehr schwierigen Wettbewerbsbedingungen konnte H+E ihre Marktposition stabil halten und behaupten. 2.2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2021 der Gesellschaft erfüllte die gesetzten Erwartungen nicht gänzlich und wurde durch die COVID 19 - Pandemie beeinflusst. Der Auftragseingang 2021 belief sich auf EUR 27,1 Mio (Vj. EUR 38,0 Mio.) und reduzierte sich somit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 10.900,0. Dies ist im Wesentlichen auf die verzögerte Vergabe von Aufträgen bedingt durch Corona zurückzuführen. Dabei wirkten sich insbesondere Corona bedingte Reisebeschränkungen, aber auch zögerliches Investitionsverhalten seitens der Kunden aufgrund von zukünftigen Unsicherheiten aus. In der Konsequenz reduzierte sich der Auftragsbestand um TEUR 5.867,8 auf EUR 24,9 Mio. (Vj. EUR 30,7 Mio.) Die H+E zeigte sich im Geschäftsjahr 2021 in ihren Zielmärkten trotz eines zunehmenden Wettbewerbsumfeldes robust. Die Auftragspipeline und -eingänge gestalten sich in diesem Corona-Umfeld akzeptabel stabil. Insbesondere konnten dieses Jahr 2 größere Aufträge in Höhe von insgesamt EUR 16,8 Mio bei Bestandskunden akquiriert werden. Der Bereich Service entwickelt sich weiterhin stabil und wird zukünftig aus strategischen Gesichtspunkten ausgebaut. 3. Lage 3.1. Umsatz- und Ertragslage Die Hauptergebnisquellen sind im Anlagenbau sowie im Service dieser Anlagen. Die Gesamtleistung der H+E GmbH über TEUR 33.391,19 liegt TEUR 3.876,6 unter dem Vorjahr (TEUR 37.267,8). Dabei reduzierte sich der Serviceanteil um TEUR 984,8 auf TEUR 6.644,2 und liegt damit bei 16,4 % (Vj. 20,5%) des Gesamtumsatzes. Der Bestand von fertigen und unfertigen Erzeugnissen reduzierte sich im Berichtjahr um TEUR -7.137,3 von TEUR 44.302,9 auf TEUR 37.165,5. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.484,1 erzielt. Der bereinigte EBITDA beträgt TEUR -1.123,8 (Vj. TEUR 239,8). Der bereinigte EBITDA errechnet sich aus dem EBITDA zuzüglich der Abschreibungen aus Finanzanlagen abzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge aus Finanzanlagen. Operativ gesehen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in Höhe von TEUR 1.605,3 (Vj. 1.317,8) erwirtschaftet. Das operative Ergebnis ergibt sich aus der Gesamtleistung abzgl. Personalaufwand, Materialaufwand, Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Die Verschlechterung des operativen Ergebnisses ist in erster Linie auf gestiegene Personalkosten, sowie erhöhte sonstige betriebliche Ausgaben (hier insbesondere Rechts- und Beratungskosten) zurückzuführen. Die Margen wurden wie auch in der Vergangenheit in den einzelnen Aufträgen grundsätzlich konstant gehalten, jedoch erfahren Projekte aufgrund des Charakters des Projektgeschäftes Margenverschlechterungen und -verbesserungen. 3.2. Vermögenslage Insgesamt kann von einer positiven Vermögenslage gesprochen werden. Zum 31.12.2021 betrug die Bilanzsumme EUR 60,0 Mio. und lag somit um EUR 5,3 Mio. unter dem Wert des Vorjahres. Zurückzuführen ist dies auf die Verminderung im Umlaufvermögen bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag rd. EUR 1,4 Mio. (i. Vj.: EUR 1,0 Mio.). 3.3. Finanzlage Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 365,9 auf TEUR 1.378,6. Die Eigenkapitalquote (bezogen auf die bereinigte Bilanzsumme) beträgt nun 6,0 % (Vj.4,8 %). Die Kapitalrücklage wurde zum 31.12.2021 aufgrund eines durchgeführten Debt to Equity Swap in Höhe von TEUR 1.850,0 auf TEUR 5.350,0 erhöht. Die bereinigte Bilanzsumme errechnet sich aus der Bilanzsumme mit TEUR 60.011,3 abzüglich der halbfertigen Erzeugnisse mit TEUR 37.165,5. Die Rückstellungen haben sich in Summe um TEUR 31,4 auf TEUR 2.366,1 reduziert. In diesem Zusammenhang wurden die Rückstellungen für Pensionen aufgrund der jährlichen Neubewertung um TEUR 47,1 erhöht. Die restlichen Rückstellungen reduzierten sich in Summe um TEUR 78,5. Das Vorratsvermögen ist durch erhaltene Anzahlungen finanziert. Die Aval-Situation und damit die Finanzlage zeigt sich nach wie vor aufgrund fehlender Avale bzw. der Notwendigkeit von Barhinterlegung für bereits ausgestellte Avale angespannt. Diese ausstehende Finanzierung des Projektgeschäfts beziehungsweise die Stellungen dieser Sicherungskonzepte kann zu Verzögerungen bzw. zu Restriktionen in der Auftragsabwicklung führen. 3.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die Steuerung der H + E sind Gesamtleistung, EBIT und Auftragseingang, sowie die Eigenkapitalquote und EBITDA-Kennzahlen. Zur Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bei den nicht finanziellen Leistungsindikatoren spielt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Umweltqualitätsnormen in den Ländern, in denen die H+E tätig ist, eine entscheidende Rolle. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Vorschriften und Normen nicht eingehalten wurden. H + E hat schon frühzeitig ein umfassendes Umweltmanagementsystem etabliert, um den Aspekt des Umweltschutzes in den entsprechenden Managemententscheidungen berücksichtigen zu können. 3.5 Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch die COVID 19 - Pandemie und stand im Zeichen der Abarbeitung bestehender Aufträge. Nichtsdestotrotz gelang es der H+ E GmbH erfolgreich signifikante Auftragseingänge zu generieren. Die H + E muss sich gegen starke Konkurrenz durchsetzen und schwankende Auftragseingänge in den Märkten kompensieren. Der Umsatz und damit einhergehend auch das Ergebnis im operativen Bereich entsprachen wegen der Aval-Problematik nahezu den Erwartungen. Die COVID 19 - Pandemie hat in der Bilanz der H + E GmbH für das Geschäftsjahr 2021 ebenso ihre Spuren hinterlassen. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1. Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Angebotspalette der H + E ist sehr umfangreich. Sie beinhaltet alle thermischen Verfahren, chemisch-physikalische Verfahren, Membranfiltrationsverfahren, biologisch-anaerobe Verfahren sowie biologisch-aerobe Verfahren. Dabei kann nicht nur die Durchführung maßgeschneiderter Lösungen im Anlagenbau, sondern auch die Finanzierungsunterstützung durch die Vermittlung von Finanzinvestoren und der spätere Betrieb der Anlagen mit angeboten werden. Die H+E gewinnt hierdurch eine große Flexibilität und ist nicht abhängig von nur einem Produkt oder Verfahren. Die H+E ist in der Lage, Anlagen zu konzipieren, zu planen, zu errichten und zu betreiben, die den neuesten Technologien und höchsten Umweltstandards entsprechen. Dies ist eine gute Grundlage, um die Diversifikation in Regionen und Branchen auszubauen, womit die Stabilität von H+E weiter gefestigt wird. Ferner baut die H+E den Servicebereich weiter aus, um am Marktwachstum zu partizipieren. 4.2. Risiken der zukünftigen Entwicklung Risikomanagement Als international tätiger EPC-Anbieter ist H+E einer Reihe von Geschäfts- und Finanzrisiken ausgesetzt. Die Beherrschung dieser Risiken wird in der H+E durch eine Risikoorganisation sichergestellt. Südamerika sowie der Nahe und Mittlere Osten stellen für die H+E weiterhin wichtige Marktentwicklungs- ziele dar. Der russische Markt wurde kriegsbedingt mit Sanktionen belegt. Die Abdeckung der damit verbundenen Risiken (Ausfallrisiko von Forderungen) im politischen und wirtschaftlichen Bereich erfolgt im Rahmen eines strategischen Risikomanagements, bezogen auf Einzelprojekte. Risikopolitik Die Risikopolitik der H+E zielt darauf ab, Möglichkeiten im Markt immer dann zu nutzen, wenn die damit verbundenen Chancen höher sind als die Risiken. Im Übrigen wird bestehenden Risiken, soweit wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich, mit geeigneten Sicherungsinstrumenten begegnet. Zur Risikopolitik der H+E gehört es weiterhin, einem sich ändernden Risikoprofil ein jeweils adäquates Risikomanagement entgegenzusetzen. Risikoorganisation Die Risikoorganisation der H+E handelt nach risikopolitischen Grundsätzen, die durch Transparenz und Risikobewusstsein geprägt und in verbindlichen Prozessen im Handbuch der H+E gemäß Qualitäts- und Umweltmanagement geregelt sind. Risikoprofil Bei H+E als international tätiger Gesellschaft wird das Gesamtrisiko durch das Länderrisiko der südost- asiatischen und russischen Tochtergesellschaften beeinflusst. Risikokategorien Den Risiken von wesentlicher Bedeutung, denen H+E in ihrer Tätigkeit im Projektgeschäft ausgesetzt ist, begegnet sie mit einer Reihe bewährter, spezifischer Sicherungsmaßnahmen. Dabei werden bspw. im Rahmen der Projektanbahnung vertrieblich Sicherungsmechanismen zur Anwendung gebracht, um die zur H+E GmbH passenden Verkaufschancen im Vorfeld zu selektieren und den Fokus entsprechend zu lenken. Ferner werden in der Phase der Projektausführung regelmäßig Zwischeneinschätzungen vorgenommen, um über den entsprechenden Tiefgang Transparenz über das Projekt zu erhalten. Operative Risiken Dem Planungs- und Ausführungsrisiko von Anlagen begegnet H+E mit einem stetigen Ausbau des Projektrisikomanagements, in dem das Projektcontrolling eine wichtige Funktion erfüllt und der Risikoanalyse eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Aufgrund von Projektverzögerungen, nachträglichen Änderungen des Projektumfanges, die zu erheblichen Mehrkosten an Material, Arbeit und internen Kosten nach dem Stichtag führten, machte H+E im Januar 2021 bei einem Kunden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 3.873.631,67 geltend. Im Juni 2021 gab es mit diesem Kunden eine schriftliche Einigung wie der Projektabschluss herbeigeführt werden kann und wie weiterer Schaden und gegenseitige Ansprüche über die genannten Mehraufwendungen hinaus vermieden werden können. Es wurde von den Parteien beschlossen die Mehrkostenforderung unabhängig vom Projektabschluss zu behandeln. Diese Verhandlungen verliefen bis Anfang November 2021 ohne nennenswertes Ergebnis. Daraufhin hat H+E zur Durchsetzung ihrer Forderung am 10.11.2021 Klage gegen den Kunden beim Landgericht in München eingereicht. Die aus unserer Sicht guten Aussichten auf Erfolg dieses Rechtsstreits haben uns zu diesem Schritt veranlasst und wir sind zuversichtlich unsere Ansprüche, die nach Abzug der Zwischenvereinbarung vom Juni nunmehr ohne Anwaltskosten EUR 3.637.607,46 betragen, gerichtlich erfolgreich durchzusetzen. Zum Unterschriftsdatum wurde vom Gericht noch keine Entscheidung getroffen, erste Verhandlungen Mitte 2022 waren bisher ohne Ergebnis. Mit einer Entscheidung wird Ende Dezember 2022 gerechnet. Währungsrisiken Währungsrisiken bestehen nicht, da fast ausschließlich in EUR fakturiert wird bzw. diese über Kreditinstitute abgesichert werden. Geschäftsrisiken Angesichts der internationalen Projekttätigkeit und Ausweitung des Projektgeschäftes im Ausland richtet H+E erhöhtes Augenmerk auf das Projektrisiko. Bei der Organisation des Risikomanagements wird daher auf das Projektcontrolling besonderer Wert gelegt. Weiterhin hat die Gesellschaft im Rahmen der strategischen Neuausrichtung seiner operativen Tätigkeiten weitere Prozesstechnologien zur Wasseraufbereitung mit in das Produktsortiment aufgenommen. Diese haben einen disruptiven Charakter im Verhältnis zu bestehenden Technologien. Aufgrund der Besonderheiten dieser Technologien obliegt diese bestimmten Absatzrisiken hinsichtlich der Akzeptanz und Umsetzbarkeit. Dem Risiko der Anwendbarkeit der Technologie begegnet die Gesellschaft mit erhöhten Forschungsaufwand und versucht durch Vorführungen die Akzeptanz der Kunden zu steigern. Finanzierungsrisiken Unter dieser Rubrik ist insbesondere das im Jahr 2020 erfolgreich akquirierte Darlehen mit der North Channel Bank in Mainz mit einem Gesamtrahmen in Höhe von EUR 7.000.000 aufzuführen. Die bestehenden Covenantsregelungen wurden für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 seitens der North Channel Bank ausgesetzt. Ferner ist es gelungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 eine Factoring ± Linie mit dem Dienstleister Riverock in Höhe von EUR 4.000.000 einzurichten. Daneben existiert seit dem Vertragsabschluss in 2020 mit der UNICREDIT eine Forfaitierungslinie in Höhe von EUR 2.500.000. Zudem wurde bei der Württembergischen Versicherung ein zusätzlicher Avalrahmen in Höhe von EUR 2.500.000 zur Verfügung gestellt. Diese Faktoren haben direkten Einfluss auf eine positive Liquiditätssituation. Diese in Kombination mit dem signifikanten Auftragsbestand, der Verkaufschancen im Vertrieb und den Ende 2021 und 2022 erfolgten Kapitalerhöhungen sind Anlass für eine positive Fortführungsprognose, sofern die derzeit bestehenden Finanzierungsrahmen und Avallinien seitens der Finanzierer aufrechterhalten werden. Liquiditätsrisiken Aufgrund der Wachstumsentwicklung in Kombination mit Barhinterlegungen für Sicherungskonzepte (Bankgarantien, Avale von Kreditversicherern) ist die Liquiditätslage angespannt. H+ EGmbH begegnet diesem Engpass durch ein zeitnahes und tiefenanalysiertes Liquiditätsmanagement. Mit der R+V Versicherung, Wiesbaden wurde eine zusätzliche Avalkredit - Linie i.H.v. TEUR 1.500,0 vereinbart, um so eine weitere abgesicherte Grundlage für den eingeschlagenen Wachstumskurs und der bestehenden Dynamik des Geschäftsbereichs Wasseraufbereitung Rechnung zu tragen. Werthaltigkeitsrisiken Das Management der H+E GmbH sowie die Gesellschafterin sieht etwaige ausgereichte IC-Darlehen sowie Beteiligungsbuchwerte verschiedener Beteiligungen als werthaltig an. Die vom Sustainable Growth Fund, SCSp, SICAV-SIF und Sustainable Growth Fund II, SCSp, SICAV-SIF ausgereichten Bürgschaften zur Sicherung der Forderungen gegen die Hager + Elsaesser Asia Pte. Ltd in Höhe von EUR 6.850.000 sowie zur Sicherung der Forderung gegen die Aquarion AG in Höhe von EUR 440.145 sind rechtlich wirksam, die Originale befinden sich bei der H+E GmbH in Stuttgart. Die Gesellschaft arbeitet an weiteren Kosteneinsparungen sowie an der Verschiebung von Aufwendungen und Ausgaben, um möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis und die Liquidität entgegenzuwirken. Steuerungssysteme Grundlage für die Steuerung der H+E ist ein Planungsprozess für das kommende Budgetjahr, der jährlich stattfindet. In diesem Prozess werden Zielmärkte identifiziert, Vertriebsstrategien und insbesondere besagte Finanzkennzahlen festgelegt. Die Ermittlung der Finanzkennzahlen und die darauf basierend Steuerung des Unternehmens kommt eine besondere Bedeutung zu. Wir verweisen hinsichtlich der Kennzahlen auf Punkt 3.4. 4.3. Ausblick Unabhängig von der Wasserzusammensetzung und der geforderten Aufbereitungsqualität besteht die Marktanforderung darin, die Technologien der Wasser- bzw. Abwasseraufbereitung noch effizienter zu machen:
Jede dieser Technologien entwickelt sich eigenständig weiter. In Kombination mit dem umfassenden Wissen der H+E in Bezug auf optimale Technologieauswahl und Systemdesign können den Marktanforderungen:
bestens entsprochen werden. Für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Folgejahre hat die H+ E geplant, ihre Kernmärkte in Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie des Nahen und Mittleren Ostens auszubauen. Die direkten Tochtergesellschaften und Joint Ventures der H+E übernehmen diese Aufgaben in UK, Russland und Südostasien. Im Jahr 2022 wurden im Februar und im Mai weitere Kapitalerhöhungen durch den Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.348 und TEUR 2.300 durchgeführt. Änderungen können sich unter anderem aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem unter operativen Risiken dargestellten Mehrkosten in Höhe von EUR 3.873.631,67 bei einem Projekt ergeben. Dieses Projekt ist bei der Ermittlung der vorgenannten Zahlen mit den Herstellungskosten ohne etwaig vorzunehmende Wertkorrektur im Rahmen der verlustfreien Bewertung und ohne Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Der Ukraine-Krieg hat sich insoweit auf die für 2022 geplanten Aufträge der H+ E GmbH ausgewirkt, als das diese in unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu Russland stehen. Ein derzeit laufendes Großprojekt im Osten Russlands ist nach aktuellem Stand aus Sicht des Unternehmens in der weiteren Abwicklung nicht gefährdet. Vielversprechende Angebote wurden zudem neu bewertet und konnten die Projekte, insbesondere im Halbleiterbereich, in Russland teilweise kompensieren. Nichtsdestotrotz hat die Ukrainekrise dazu beigetragen, dass die für 2022 gesetzten Ziele nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden. Hinzu kamen andere Projektverzögerungen, die dazu geführt haben, dass Projekte nicht wie geplant schlussgerechnet werden konnten. Nach derzeitigem Stand rechnen wir daher mit einem negativen Ergebnis von ca. EUR 1,1 Mio. Dieses dreht sich in 2023, da die in 2022 nicht schlussgerechneten Projekte einen positiven Einfluss auf das Ergebnis 2023 haben werden. Daher plant das Unternehmen für 2023 mit Umsätzen in Höhe von rund EUR 80 Mio. und einem EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) in Höhe von rund EUR 11,6 Mio. Die Geschäftsführung geht damit folglich davon aus, dass sowohl die Umsatzerlöse und in der Konsequenz das erzielte Ergebnis deutlich über Vorjahresniveau liegen werden. Dieser Planung liegt die Annahme zugrunde, dass im Geschäftsjahr 2023 einige in den Vorjahren bereits begonnene Projekte schlussgerechnet werden können und weitere Projekte mit bestehenden Kunden gewonnen und abgewickelt werden können. Ferner geht die Gesellschaft entsprechend Liquiditätsplanung davon aus, am Ende des Geschäftsjahres 2023 über liquide Mittel in Höhe von rund EUR 2,2 Mio. zu verfügen.
Stuttgart, den 18. November 2022 Jennifer Lynn Wick, Geschäftsführerin Paul Jeffry Coe, Geschäftsführer BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeines Bei der H+E GmbH handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die H+ E GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 749192 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart-Vaihingen, Ruppmannstraße 33b. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden im Bereich der Anhangsangaben in Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rückstellungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu historischen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich, sofern ein Werteverzehr eintritt, kumulierter planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet. Bei Software beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre, bei unserer Homepage beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre, bei Markenrechten tritt kein Werteverzehr ein, weshalb keine Abschreibung vorgenommen wird. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Bei deren Ermittlung wird auf die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen mit den jeweiligen Höchstsätzen zurückgegriffen. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 15 Jahren. Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 netto wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB). Die unfertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Weitere Kosten, für welche gem. § 255 HGB ein Wahlrecht besteht, auch Zinsen für Fremdkapital (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB) wurden nicht einbezogen. Gemäß dem strengen Niederstwertprinzip wurden Abschläge im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 53.562,70 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen sowie Auflösungen auf schlussgerechnete Projekte in Höhe von EUR 503.859,37. Somit beläuft zum 31.12.2021 der Gesamtbestand der Wertberichtigung für unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen auf TEUR 62,8 (i. Vj. TEUR 513,1). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. In der Position sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Der Ansatz der Kassen- und Bankbestände erfolgte zum Nominalwert. Bankguthaben in fremden Währungen wurden auf Basis des jeweiligen Tageskurses zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, aus. Das Wahlrecht zum Ansatz der aktiven latenten Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde erstmals im Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt zum unternehmensindividuellen Steuersatz von 30,543 %. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem geschätzten Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden bei aktiven Berechtigten nach dem versicherungsmathematischen PUC-Verfahren gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Die Festlegung des Rechnungszinses erfolgte gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB auf Basis einer pauschal angenommenen Restlaufzeit (Duration) von 15 Jahren. Hinsichtlich der Fluktuation wurden zusätzliche, aus Erfahrungswerten gewonnene Fluktuationswahrscheinlichkeiten in die o.g. Rechnungsgrundlagen eingerechnet, die einen leistungsfreien Abgang vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. vor Eintritt der Unverfallbarkeit berücksichtigen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 44.335 (i. Vj. EUR 51.339). Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter Preissteigerungen angesetzt. Beträgt die Restlaufzeit der sonstigen Rückstellungen mehr als ein Jahr, werden sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre diskontiert. Garantierückstellungen wurden als Pauschalrückstellung gebildet, wobei als wesentlicher Parameter die Auftragssumme der schlussgerechneten Projekte herangezogen wurde. Für Projekte ab dem 1. Juli 2014 wurde dabei ein Rückstellungssatz i.H.v. 1,5 % angesetzt. Der Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde (Einkommensdynamik 3,0 % p.a., Zinssatz 3,0 %). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Bankguthaben in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei langfristigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten wird hierbei das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip beachtet. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage A in Form eines Anlagespiegels dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Unter den Finanzanlagen weist die H+ E GmbH zum 31. Dezember 2021 nachfolgend aufgeführte Unternehmen aus, an welchen sie mehr als 20% des Kapitals der jeweiligen Gesellschaft besitzt:
Die H + E Chile SPA wurde stillgelegt, weshalb für das Geschäftsjahr 2021 auch kein Jahresabschluss aufgestellt wurde. Gegenüber der Tochtergesellschaft H + E TAT LLC, Kazan besteht eine Forderung in Höhe von EUR 250.000 welche unter den Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2023. Zur Begründung der Werthaltigkeit hat der Sustainable Growth Fund, SCSp, SICAV-SIF, Luxemburg sowie der Sustainable Growth Fund II, SCSp, SICAVSIF, Luxemburg eine Bürgschaft von EUR 250.000 abgegeben. Gegenüber der mittelbaren Muttergesellschaft, der Aquarion AG, Baar bestanden zum Stichtag Darlehensforderungen in Höhe von EUR 1.353.466,86. Gegenüber der Tochtergesellschaft, der Hager + Elsässer Asia Pte. Ltd., Singapur bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von umgerechnet EUR 6.845.345,26. Zur Begründung der Werthaltigkeit hat der Sustainable Growth Fund, SCSp, SICAV-SIF, Luxemburg sowie der Sustainable Growth Fund II, SCSp, SICAV-SIF, Luxemburg eine Bürgschaft ausgesprochen. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Form von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 2.867.919,87 (i. Vj. EUR 1.190.760,28), Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von insgesamt EUR 20.631,07 (i. Vj. EUR 603.996,96), sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen) in Höhe von EUR 112.180,38 (i. Vj. EUR 110.449,93) sowie ein verpfändetes Bankguthaben in Höhe von EUR 1.854.329,17 (i. Vj. EUR 2.193.309,47), insgesamt EUR 4.855.060,49 (i. Vj. EUR 4.098.516,64). Im Übrigen entfallen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ihrem Charakter nach auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.371.719,65 (i. Vj. EUR 554.305,57) und auf sonstige Vermögensgegenstände (Darlehen) in Höhe von EUR 5.360.306,95 (i. Vj. EUR 3.144.486,44). Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 20.631,07 (i. Vj. EUR 603.996,96). Von den sonstigen Forderungen sind EUR 1.854.329,17 (Vj. EUR 2.193.309,47) verpfändet. Die aktiven latenten Steuern für das Geschäftsjahr 2021 betragen EUR 384.675,87 (Vj. EUR 83.091,41). Dieser Betrag unterliegt vollumfänglich der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 2 HGB. In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Beträge enthalten, die einen erheblichen Umfang haben:
Die Rückstellung für Urlaubsansprüche, für rückständige Überstunden, Gleit- und Freizeit sowie die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen wurden auf der Grundlage der entsprechenden Personalkosten bewertet.
Die Lieferantenverbindlichkeiten sind mit Ausnahme, der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen durch üblichen Eigentumsvorbehalt der Lieferanten versehen. Im Übrigen entfallen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Betrag von EUR 1.377.048,81 (i. Vj. EUR 309.662,44) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen einen Betrag von EUR 198.709,63 (i. Vj. EUR 401.894,73) als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung, die sich auf EUR 248.828,58 (i. Vj. EUR 142.118,09) belaufen. Des Weiteren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Garantien in Höhe von EUR 101.586,61 (i. Vj. EUR 276.011,68). Die Personalaufwendungen enthalten unter den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Aufwendungen für Altersversorgung von EUR 40.518,00 (i. Vj. EUR 28.534,00). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, die sich auf EUR 187.389,43 (i. Vj. EUR 221.824,52) belaufen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren in Höhe von EUR 752.792,06 (i. Vj. EUR 636.057,04) aus verbundenen Unternehmen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind in Höhe von EUR 104.439,24 (i. Vj. EUR 58.232,69) Zinsaufwendungen aus verbundenen Unternehmen enthalten sowie Aufwendungen aus Zinsen für Rückstellungen in Höhe von EUR 6.593,00 (i. Vj. EUR 7.302,00). Unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag wird die Steuerberechnung für das Geschäftsjahr und die Gewerbesteuer für das Vorjahr sowie die Aktivierung der aktiven latenten Steuern ausgewiesen (i. Gj. EUR -378.659,26; i. Vj. EUR 177.287,50). Aus der Aktivierung latenter Steuern resultiert ein steuerlicher Ertrag von EUR 301.584,46 (i. Vj. EUR 8.298,83). E. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Miet- und Leasingverträgen i.H.v. TEUR 840,1. Davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von TEUR 580,0 und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 260,1. Gegenstand der Leasingverträge sind Fahrzeuge sowie Büroausstattung. Haftungsverhältnisse aus Patronatserklärung verpfändeten Bankguthaben Die H + E GmbH hat mit Datum 05.10.2020 und 31.05.2021 gegenüber der H+ E Asia Pte- Ltd (eine 1 00%ige Tochter der H+ E GmbH) folgende Erklärungen (Letter of Comfort) abgegeben: Die H+ E GmbH sichert für die Dauer der Beteiligung an der H+ E Asia Pte-Ltd zu, jederzeit finanzielle Unterstützung zu leisten, um sicherzustellen, dass H+E Asia Pte. Ltd, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit erfüllen kann. Ein eventuelles Ausfallrisiko seitens der H+ E GmbH für diese Beteiligung ist zum Bilanzstichtag durch eine Bürgschaft des Sustainable Growth Fund, SCSp, SICAV-SIF, Luxemburg sowie der Sustainable Growth Fund II, SCSp, SICAV-SIF, Luxemburg abgedeckt. Aufgrund des Gewinns eines Großauftrags Anfang 2022 durch das Joint-Venture in Asien verbunden mit einem Auftragsanteil für die H+ E Asia Pte. Ltd. in einer Größenordnung von ca. 10 Mio. EUR geht die H+E GmbH derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung aus. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2021 Haftungsverhältnisse aus verpfändeten Bankguthaben in Höhe von TEUR 1.854,3 (Vj. TEUR 2.193,3). Davon Haftungsverhältnisse zugunsten verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 245,0 (Vj. TEUR 516,5). Das Risiko der Inanspruchnahme wird seitens der H + E GmbH basierend auf Erfahrungswerten als äußerst gering eingeschätzt. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Geschäftsführer durchgeführt:
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Vorschlag der ErgebnisverwendungDas Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. EUR 1.484.126,81 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen Jahresfehlbetrag auf den bestehenden Verlustvortrag auf neue die Rechnung vorzutragen. Der Abschluss der H + E GmbH ist in dem Konzernabschluss der Aquarion AG, Baar (Schweiz), enthalten (kleinster und zugleich größter Konsolidierungskreis). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Im Jahr 2022 erfolgten Kapitalerhöhungen durch den Gesellschafter im Februar mit TEUR 1.348 sowie im Mai mit TEUR 2.300. Die jüngsten Ereignisse des Ukraine-Krieges haben sich insoweit auf die für 2022 geplanten Aufträge ausgewirkt, als diese in unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu Russland stehen. Projekte in Russland wurden in der Planung für 2023 nicht mehr berücksichtigt. Derzeitige Projekte in der Abwicklung, deren Endverbleib zwar in Russland ist, aber keinen direkten Vertragspartner der Gesellschaft darstellt, sind davon unberührt. Geplante Russlandprojekte für das Jahr 2022 konnten teilweise durch Projekte aus anderen Regionen kompensiert werden.
Stuttgart, den 18. November 2022 Jennifer Lynn Wick, Geschäftsführerin Paul Jeffry Coe, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jennifer Lynn Wick, Geschäftsführerin gez. Paul Jeffry Coe, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2022 festgestellt. Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die H+E GmbH, Stuttgart Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der H+E GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der H+E GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Im Zusammenhang mit einem langfristigen Fertigungsauftrag zur Lieferung einer Wasseraufbereitungsanlage für eine Industrieanlage in Russland wurden Herstellungskosten zum Stichtag 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 12.745 aktiviert. Ferner sind noch anfallende Kosten in Höhe von TEUR 1.118 zu berücksichtigen. Entsprechend dem Werklieferungsvertrag zwischen der H+E GmbH und dem Kunden, hat die H+E GmbH einen Gegenleistungsanspruch in Höhe von TEUR 9.300. Die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen wird mit über den ursprünglichen Werklieferungsvertrag hinausgehenden Ansprüchen aufgrund nachträglicher Änderungen des Projektumfangs, die zu erheblichen Mehrkosten an Material und Arbeit geführt haben, begründet. Die H+E GmbH hat diesbezüglich Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.874 gegenüber dem Kunden geltend gem acht. Zur Durchsetzung der Forderungen hat die H+ E GmbH Klage gegen den Kunden beim Landgericht München eingereicht. Da die geltend gemachten Ansprüche aus Mehraufwendungen nicht hinreichend sicher sind, besteht Unsicherheit hinsichtlich der Werthaltigkeit der zum Stichtag 31. Dezember 2021 bilanzierten unfertigen Leistungen in Höhe des Teilbetrags von TEUR 12.745. Es besteht daher das Risiko, dass die unfertigen Leistungen im schlechtesten Fall um TEUR 3.563 zu hoch bewertet sind und somit auch die Bestandsveränderungen und der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen werden. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." SCHLUSSBEMERKUNG Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Sindelfingen, 6. Dezember 2022 KMZ
Kullen Müller Zinser Treuhand GmbH
Stefan Kurz, Wirtschaftsprüfer Sascha Reitz, Wirtschaftsprüfer |
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