MEZ
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
346,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
346,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.022,41 |
29.926,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.355,21 |
3.537,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.667,20 |
26.388,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.368,41 |
29.926,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.009,67 |
26.150,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.150,72 |
-5.209,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.858,95 |
6.360,04 |
| B.
Rückstellungen |
4.405,00 |
732,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
953,74 |
3.043,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
953,74 |
3.043,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.368,41 |
29.926,10 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010 der Firma MEZ
GmbH
1. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Eine Umstellung zum 1.1.2010 auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG war nicht erforderlich.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen nur linear vorgenommen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive
latente Steuern.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
I. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahresergeben sich aus dem nachfolgenden
Anlagenspiegel:
AHK
Stand 01.01.2010 Abschreibungen
kumuliert
€ €
Anlagevermögen
I. Sachanlagen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung 0,00 86,73
Summe
Sachanlagen 0,00 86,73
Buchwert Stand
31.12.2010 Buchwert Stand
31.12.2009 Abschreibungen des
GJ
€ € €
346,00 0,00 86,73
346,00 0,00 86,73
2. Forderungen
und Sonstige Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 1.071,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: € 1.071,00).
3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführerin schlägt vor,
den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr
in Höhe von € 7.858,95,00 sowie den Gewinnvortrag
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Verbindlichkeiten
Die
kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
bestehen in Höhe von € 4.355,21 (Vorjahr
3.043,38).
Langfristige Verbindlichkeiten bestehen nicht.
5. Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden nicht.
6. Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2010 folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Höhe der
Verpflichtung Jahresbetrag
Mietvertrag €
16.838,00 €
5.943,00
II. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Weitere Angaben
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden durch die
Geschäftsführerin Frau Jiaqian YAN - Kauffrau -
geführt.
Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.
Sie ist beim Amtsgericht Leipzig im Handelsregister
unter HRB 24572 eingetragen.
Leipzig, den 23. August 2011
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MEZ GmbH
Jiaqian Yang
Geschäftsführerin
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