Brillen-Galerie Köln R. Diedenhofen GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Daniel Hornberg seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hornberg Ventures GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
Anhang
Allgemeine Angaben
Name: Hornberg Ventures GmbH Sitz: Köln Geschäftsform: GmbH Amtsgericht: Köln Handelsregister Nr: HRB 103365
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2021 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften im inne von § 267 Abs. 1 HGB
geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es
wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzierungsrichtlinien- Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§
266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungen sind
nicht enthalten.
Die Abschreibungen wurden nach handels- und
steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese
im Einklang sind. Die Gesellschaft ist eine Holding.
Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze
entsprechenden Vorschriften des dritten Buches HGB
(§§238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungender §§ 264 ff. HGB.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet
und die Wertigkeit zum Abschlussstichtag
überprüft.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren
genutzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit Nennwert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung
überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche
Forderungen sind lauf Geschäftsleitung nicht
vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig it.
Die Rückstellungen decken die zukünftigen
Risiken.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach
BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw.
zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden
diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine
Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon
nicht tangiert ist.
B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum
Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und
Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Die Rückstellungen sind hauptsächlich
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.
Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen
Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf
wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft ist hiervon nicht tangiert.
Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach
Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des
Bilanzergebnisses.
Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i.V.m.
§ 251 HGB sind keine Angaben zu machen.
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer der
alleine vertretungsberechtigt ist.
C. Sonstige Angaben
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum
31.12.2020 als auch dem 31.12.2021 werden keine der drei
Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
überschritten:
- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro
6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite
ausgewiesenen Fehlbetrages (§ 268 Abs. 3 HGB)
- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2020
als auch im Wirtschaftsjahr 2021 weniger als Euro
12.000.000,00.
- Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer
betrug im Wirtschaftsjahr 2020 als auch im Wirtschaftsjahr
2021 unter 50 Mitarbeiter.
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB
besteht nicht.
Geschäftsführerorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Benjamin Daniel Hornberg als
Geschäftsführer geführt.
Köln, den 15.03.2023 Die Geschäftsleitung:
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am
15.03.2023 festgestellt.
Köln, den 15. März 2023 gez. Benjamin Daniel Hornberg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2023 |
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