Schuh-Baumann GmbHLiquidiert

89522 Heidenheim an der Brenz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 5270
Eingetragen
11.11.1982
Branche
Großhandel mit SchuhenEinzelhandel mit SchuhenHerstellung von Schuhen
Gegenstand
Handel mit Schuhen und Lederwaren aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Rupp
seit 27.8.2015
Liquidator
Harald Rupp
seit 27.8.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

98.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Claus Rupp
50.00%
Harald Rupp
48.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ullaus Rupp
Sperbeweg 3, 7924 Stinkheim
25000
50.00%
Harald Rupp
Albst. 3, 7920 Heidenheim
24000
48.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schuh-Baumann GmbH

Dillingen a.d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
B. Bilanzsumme, Summe Aktiva 0,00 0,00

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -1.753,60 -1.753,60
2. eingefordertes Kapital 23.811,00 23.811,00
II. Verlustvortrag 23.811,00 23.811,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 0,00 0,00

Anhang

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Schuh-Baumann GmbH, Dillingen
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Heidenheim
Anschrift: Eugen-Jaeckle-Platz 3, 89518 Heidenheim
Eintragung ins Handelsregister: Augsburg, HRB 5270
Gegenstand des Unternehmens: Ruhendes Unternehmen
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Dauer der Gesellschaft: unbegrenzt
Stammkapital: € 25.564,60
Geschäftsführung: Herr Klaus Rupp
  Herr Harald Rupp

Wirtschaftliche Verhältnisse

Eine Kapitalerhöhung hat nicht stattgefunden.

Der Betrieb der Firma ist ruhend. Eine Gewinnermittlung findet nicht statt.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die dem Abschluss zugrundeliegende Buchführung entspricht den GoB.

Die Buchführung wurde durch mein Büro auf Grund der mir übergebenen, nicht vorkontierten Buchungsbelege und Auskünfte erstellt.

Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit

Des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde aufgrund der mit dem System DATEV geführten Finanzbuchführung erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 31.05.1999 bestätigt.

Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

Jahresabschluss

Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Offenlegung

Die Gesellschaft soll von der ihr als kleine Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 326 HGB insoweit Gebrauch machen, dass die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von ihr nicht in Anspruch genommenen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB geltend gemacht werden.

Demnach sind binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag lediglich zum Handelsregister einzureichen:

-Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (nicht Gewinn- und Verlustrechnung § 326 Satz 1 HGB),

-verkürzter Anhang (§ 288 Satz 1 HGB i. V. m. § 326 Satz 3 HGB),

-Vorschlag über die Ergebnisverwendung (§ 326 Satz 2 HGB).

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

I. Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Gesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Nach § 267 Abs. 1 wird § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe angewendet, dass bei kleinen Gesellschaften nur die Bilanz und der Anhang einzureichen sind und der Anhang die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten braucht.

II. Form des Jahresabschlusses

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der Gesellschaft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus dargestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Geschäftszweigbedingte Gliederungsänderungen erfolgten nicht.

Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden Sachverhalte nicht vor.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden jährlich zu einem Sammelposten (Pool) zusammengefasst (§ 6 Abs. 2a EStG) und gleichmäßig mit je 20% ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die darauf entfallende Abschreibung des Geschäftsjahres wurden gemäß § 268 Abs. 2 HGB im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Hauptteil beigefügt ist.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten wurden nach Materialaufwand zuzüglich entstandener Lohnkosten ermittelt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde, soweit notwendig, Rechnung getragen.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlußstichtag. Wegen des steuerlichen Beibehaltungswahlrechts wurde gemäß § 280 Abs. 2 HGB die Zuschreibung unterlassen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in der fremden Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlußstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlußstichtag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der Bilanzerstellung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,60 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Ausstehende Einlagen: 1.753,60 €.

Latente Steuern

Latente Steuern waren im Wirtschaftsjahr nicht zu bilden.

IV. Angaben zur Bilanz

Der Sonderposten mit Rücklageanteil entfällt zum Abschlußstichtag vollständig auf Wertberichtigungen zum Anlagevermögen gemäß § 6b EStG.

Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00.

Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelte sich wie folgt:

- Gewinnvortrag / Verlustvortrag zum 31.12.2013 ./. € 23.811,00

Eine Anmerkung zur Überschuldung ist nicht zu machen.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

VI. Sonstige Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist zugleich Handels- und Steuerbilanz.

Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz geführt hätten. Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten.

Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch

- Herr Klaus und Harald Rupp, Geschäftsführer

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:

Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

VII. Datum der Unterzeichnung 20.5.2015

Datum der Feststellung 20.5.2015

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2015 festgestellt.

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