Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Carl-von-Ossietzky-Straße 186, 09127 Chemnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 651
Eingetragen
7.9.1990
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Durchführung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene sowie Herstellung und Unterhaltung der dafür notwendigen Verkehrsinfrastruktur, regionaler und internationaler Reiseverkehr sowie Fahrschule und Ausübung von Kraftfahrzeugtechniker-, Kraftfahrzeugwartungs- und Kraftfahrzeugpflegeleistungen. Die Gesellschaft kann auch auf Gebieten allgemeiner Mobilitätsdienstleistungen einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen und der Parkraumbewirtschaftung, des Stadtmarketing sowie des Gebäude- und Projektmanagements tätig werden. Die Gesellschaft kann auf dem Gebiet der Telekommunikation und auf weiteren Geschäftsfeldern, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehen, als Dienstleister oder in sonstiger Weise tätig werden, auf den Gebieten der Telekommunikation sowie der weiteren Geschäftsfelder jedoch nur unter Ausschluß eintragungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maria Albrecht
seit 20.5.2022
Prokura
David Joram
seit 4.2.2019
Prokura
Kerstin Wolf
seit 4.2.2019
Prokura

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Chemnitz

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1 Rahmenbedingungen

Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) ist der umfassende Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Chemnitz und wichtiger Partner der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger zur Absicherung der Grundmobilität im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die CVAG stellt als Verkehrsdienstleister einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb dar und trägt wesentlich zur Umsetzung der Ziele im Klima- und Umweltschutz bei.

Die rechtliche Basis für die Erbringung des ÖPNV in Chemnitz ist der gemäß Verordnung Nr. 1370/2007 über Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße am 1. Januar 2020 in Kraft getretene öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA). Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren.

Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNV-Vergabe ist neben der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das an die EG-Verordnung angepasste und in 2021 zuletzt novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es stärkt den Wettbewerb bei der öffentlichen Vergabe von Verkehrsleistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrsangebot Rechnung.

Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) sind die Zweckverbände als Aufgabenträger für die Erstellung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne des jeweiligen Verbundraumes zuständig.

Entsprechend seiner Satzung erstellt der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) mit seinen Verbandsmitgliedern gemeinsam den Nahverkehrsplan für den gesamten Verbundraum des ZVMS und schreibt diesen fort.

Die Stadt Chemnitz als Aufgabenträger für den innerstädtischen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG ist gleichzeitig gemäß § 8a PBefG die "zuständige Behörde" zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der Verordnung EG Nr. 1370/2007. Dafür hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 den Nahverkehrsplan "Teilraum Chemnitz" als Bestandteil des Nahverkehrsplans des ZVMS verabschiedet. Dieser ist mit seinen Leistungsinhalten und Vorgaben zur Bedienungsquantität und -qualität maßgeblicher Rahmen für unsere wirtschaftliche Tätigkeit.

Soweit der erforderliche Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV nicht vollständig innerhalb des Konzernverbundes der VVHC abgedeckt werden kann, ist eine Finanzierung der Differenz über Zuschüsse der Stadt Chemnitz an die VVHC notwendig.

Umfassende Investitionen in die Werterhaltung, Erneuerung der Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die gemäß § 8 Abs. 3 PBefG zu schaffende vollständige Barrierefreiheit erfordern weiterhin eine anteilige Finanzierung über Fördermittel und landeseigene Gesetze, um die benötigte Planungssicherheit herzustellen und eine nachhaltige Finanzierung kommunaler Verkehrsprojekte zu sichern.

Ein moderner und leistungsfähiger ÖPNV mit umweltfreundlichen und energieeffizienten Verkehrsmitteln erfordert zur Modernisierung und zum Ausbau sichere und stabile Lösungen zur Finanzierung des kommunalen Nahverkehrs.

1.2 Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich die Gesellschaft unter den wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen insgesamt zufriedenstellend.

Das Verkehrsangebot auf den 5 Stadtbahn- und 39 Stadtbuslinien haben wir im Rahmen unseres Leistungsvolumens auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes der Stadt Chemnitz im Geschäftsjahr 2023 mit ca. 9,7 Mio. Kilometern Betriebsleistung erbracht.

Im Jahr 2023 wurden 34,4 Mio. Fahrgäste in unseren Bussen und Straßenbahnen befördert. Damit haben wir das Fahrgastniveau von 2019 wieder erreicht und sogar um 0,5 Mio. Fahrgäste überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr konnten 3,9 Mio. Fahrgäste bzw. 13 % mehr Fahrgäste gezählt als in 2022. Täglich nutzen ca. 94 Tausend Fahrgäste unsere Verkehrsmittel. Dabei zählen ca. 88 % der Fahrgäste mit einem Monatsticket, einem ABO-Zeitfahrausweis oder einem Studentenjahresticket zu den Stammkunden.

Die Tochterfirma ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH (ETP) bediente auch im Jahr 2023 Linienverkehrsleistungen in unserem Netz.

Die Leistungserbringung war in 2023 stabil. Trotz einer weiterhin angespannten Arbeitsmarktlage bei gleichzeitig hohen Personalbeschaffungsbedarfen konnten diese weitestgehend gedeckt werden. Die Einführung des Deutschlandtickets hat die sich bereits in 2022 angedeutete Erholung der Fahrgastzahlen unterstützt, sodass sich diese im Vergleich zum Niveau vor der Corona-Pandemie nunmehr das Vorkrisenniveau übersteigen. Es erfolgte durch das Deutschlandticket, das als monatlich kündbares Abo zum Preis von EUR 49,00 pro Monat bundesweit im Nah- und Regionalverkehr gilt, eine Verlagerung von Verkehrserlösen aus dem Bereich anderer Aboarten, von Zeitkarten und aus Tickets des Gelegenheitsverkehrs. Daraus entstandene Erlösschäden wurden vom Aufgabenträger über beantragte Ausgleichszahlungen über den Verlustausgleich kompensiert.

Von der nach wie vor unsicheren, globalen politischen Lage in Folge des Russland-Ukraine-Krieges seit Februar 2022 und die daraus resultierende nach wie vor hohe Inflationsrate war auch die CVAG betroffen. Die seit 2022 anhaltende erhöhte Teuerungsrate machte sich weitestgehend über alle Kostenpositionen bemerkbar, darunter vor allem auch für die wirtschaftlichen Ergebnisse bei der Durchführung von Ausschreibungen für Investitionsbauvorhaben oder auch das Zinsniveau für in Anspruch genommene Kredite. Insgesamt führte die allgemeine Preisentwicklung zu einem weiteren Anstieg des erforderlichen Verlustausgleichs im Vergleich zum Vorjahr.

Im Rahmen des installierten Qualitätsmanagementsystems hat die CVAG im Jahre 2023, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Chemnitz, eine eigene Befragung erarbeitet. Die Umfrage wurde vom 9. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2023 als digitale Befragung durchgeführt. Insgesamt haben in diesem Zeitraum ca. 3.000 Personen teilgenommen. Durch die erhöhte Anzahl an Befragten und der detaillierteren Fragen lassen sich genauere Handlungsfelder zu Verbesserungen des Chemnitzer ÖPNV ableiten. In der Kategorie "Globalzufriedenheit", welche die Gesamtzufriedenheit mit der Chemnitzer Verkehrs-AG widerspiegelt, wurde ein guter Wert von 2,61 erreicht.

Betriebliche Leistungskennziffern

2023 2022
Betriebsleistung (Tkm) 9.701,6 9.471,7
Zug-Nutz-km Straßenbahn (Tkm) 1.568,5 1.649,4
Nutz-km Omnibus (Tkm) 8.133,1 7.882,3
Beförderte Personen (Mio.) Datenbasis AFZS 34,4 30,5
Fahrzeugbestand (Stand 31.12.)
Straßenbahn 39 39
davon Tatrazüge 2 2
davon Variobahn 23 23
davon ForCity 35 T 14 14
Omnibus 116 111
davon Diesel 71 83
davon Dieselhybrid 15 15
davon Erdgashybrid 30 13

Personal

Der Personalbestand hat sich mit 740 Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 (ohne Vorstand und Auszubildende) gegenüber dem 1. Januar 2023 um 30 Mitarbeiter erhöht.

In Ausbildung befinden sich 47 Jugendliche, die die Berufe Fachkraft im Fahrbetrieb, Berufskraftfahrer/in, Mechatroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Industriemechaniker/in und Kauffrau/-mann für Büromanagement erlernen, sowie 2 BA-Studenten in den Studienrichtungen Digital Engineering und Mittelständische Wirtschaft.

Den Jungfacharbeitern, die ihre Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag und bei Interesse eine betriebliche Weiterbildung angeboten.

Die tariflichen Vergütungs- und Rahmenbedingungen sind im Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen geregelt. Der aktuelle 6. Änderungstarifvertrag zum TV-N Sachsen wurde zum 27. Oktober 2020 abgeschlossen, ist zum 1. Oktober 2022 in die Bestandteile Tabelle und Manteltarifvertrag (Laufzeit bis 31. Dezember 2025) aufgespalten worden und wurde für den Manteltarifvertrag zum 31. Dezember 2023 vom Tarifpartner gekündigt. Darüber hinaus ein einmaliger landesbezirklicher Tarifvertrag über eine Inflationszulage zwischen den Tarifvertragsparteien bis Dezember 2023. Aufgrund der verhandelten Ergebnisse in beiden Tarifverträgen steigen die Personalkosten.

Zur Sicherung des Personalbedarfs bildet die CVAG geeignete Bewerber als berufliche Quereinsteiger für den Bus- und Straßenbahnfahrdienst aus.

Gleichzeitig sollen im mittelfristigen Planungszeitraum bei einer gleichbleibenden Anzahl von ca. 50 Auszubildenden etwa 12 Jugendliche pro Jahr eine Berufsausbildung beginnen.

Die Absicherung des Personalbedarfs hat vor dem Hintergrund des anhaltenden und sich perspektivisch weiter verschärfenden Fachkräftemangels weiterhin große Bedeutung. Herausforderungen bei der Besetzung von offenen Stellen werden mit verstärkten Ressourcen bei den für Einstellung und Ausbildung verantwortlichen Struktureinheiten bewältigt. Das ermöglichte im Wirtschaftsjahr 2023 eine auskömmliche Beschaffung von Mitarbeitern vor allem im Fahrdienst und in den Werkstätten. Dabei wird im Fahrdienstbereich zur Deckung des Personalbedarfs weiterhin vor allem auf die Ausbildung von Quereinsteigern gesetzt. In den anderen Tätigkeitsfeldern wird der Fokus verstärkt auf interne und berufsbegleitende Qualifikation von Mitarbeitern gelegt, da eine Rekrutierung am Arbeitsmarkt zum Teil erfolglos bleibt.

Zum festen Inhalt der Personalarbeit zählen ebenso die berufsbegleitende Qualifizierung und fachliche Weiterentwicklung auf allen Arbeitsplätzen.

Es ist Ziel, mit allen Maßnahmen eine Verbesserung der Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit älter werdender Mitarbeiter zu erreichen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu stärken.

Das bestehende Unternehmensleitbild und die Leitlinien zur Zusammenarbeit und Führung bilden den Rahmen für eine wirtschaftliche Unternehmensentwicklung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Meisterung des demografischen Wandels.

1.3 Beteiligungen

Unser Unternehmen ist an der ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH, der PEC Parkeisenbahn Chemnitz gGmbH, der Regio Infra Service Sachsen GmbH, der SAXONIA Service GmbH & Co. KG, der make IT GmbH sowie der beka GmbH beteiligt.

Unsere Tochtergesellschaft und Beteiligungen haben auch im Jahr 2023 mit ihren Geschäftsfeldern verschiedene Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen für die CVAG erbracht.

2. Ertragslage

Die erzielten Bruttoverkehrseinnahmen aus dem Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden datenbasiert und leistungsbezogen auf der Grundlage des Kooperationsvertrages des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) zugeschieden. Die Fortschreibung der Einnahmeanteile auf der Grundlage der erhobenen Daten aus den automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) wurde weiter ausgesetzt. Eine Fortschreibung fand ausschließlich im Hinblick auf die Tarifentwicklung statt. Unser Anteil an den Tarifeinnahmen im VMS betrug im Dezember 2023 31,46 %.

Der Vertrag zum Studenten/innen-Jahresticket mit der Studenten/innenschaft der Technischen Universität Chemnitz galt mit den in 2023 fortgeschriebenen Preisen. Durchschnittlich beträgt die Inanspruchnahme ca. 91 % der anspruchsberechtigten Studenten.

Zusätzlich zu den zugeschiedenen Einnahmen innerhalb der Verbundaufteilung erzielten wir noch eigene Einnahmen aus Sonderfahrten mit Bus und Bahn.

Weiterhin erhielten wir Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG und für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach SGB IX.

Der Anteil der unentgeltlich beförderten schwerbehinderten Fahrgäste wurde nicht betriebsindividuell erhoben. Daher kommt bei der Abrechnung im Jahr 2023 der allgemeine Landessatz zur Anwendung.

Die Personalaufwendungen werden durch den tarifrechtlichen Rahmen, die betrieblichen Vereinbarungen und die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. kaufmännische und sonstige Dienstleistungen, Versicherungen, Schulungs- und Projektkosten.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der wichtigsten Positionen in den Erlösen und Aufwendungen:

Plan 2023
TEUR
2023
TEUR
2022
TEUR
2021
TEUR
Umsatzerlöse 44.915 45.781,9 42.035,2 40.630,5
Sonstige betriebliche Erträge 11.198 13.059,3 13.020,8 12.543,2
Materialaufwand 32.436 29.006,2 28.667,0 26.387,4
Personalaufwand 38.153 40.488,4 34.283,1 31.889,3
Abschreibungen 16.800 16.496,8 15.585,0 14.757,8
Übriger betrieblicher Aufwand 10.421 10.992,5 9.931,0 10.304,7
Erträge aus Beteiligungen 180 166,4 151,6 174,8
Erträge Verlustübernahme 41.598 37.864,1 33.121,0 29.851,7

Insgesamt besteht im Jahr 2023 ein Ausgleichsbedarf in Höhe von Mio. EUR 37,9. Dieser wird als zulässige Ausgleichsleistung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung, eine ausreichende Verkehrsbedienung in der Stadt Chemnitz nach den Maßgaben des aktuellen Nahverkehrsplanes zu erbringen, durch die VVHC im Rahmen des abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen.

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Umsatzerlöse im Wesentlichen aufgrund höherer Nettoverkehrserlöse und Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung. Erlöse aus Verkäufen von Diesel gehen aufgrund sich wieder stabilisierender Marktpreise zurück. Damit korrespondieren die ebenfalls sinkenden Aufwendungen für Dieselverkäufe im Materialbereich. Die sonstigen betrieblichen Erlöse bleiben auf Vorjahresniveau konstant. Aufwendungen steigen bei Material, Personal und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Materialaufwendungen steigen insgesamt nur leicht an. Dies resultiert aus der steigenden Inanspruchnahme von Fremdleistungen bei der Instandhaltung vor allem im Zusammenhang mit Leistungen für die Hauptuntersuchung von Schienenfahrzeugen. Die hier steigenden Aufwendungen werden durch die rückläufigen Aufwendungen für Dieselkraftstoff teilweise kompensiert. Im Strom- und Gasbereich sichern laufende Verträge bis Ende 2024 ein konstantes Preislevel und vermeiden so weitgehend einen preisbedingten Anstieg der Aufwendungen. Die deutlich höheren Personalaufwendungen sind das Ergebnis der tariflichen Entwicklung und einem Personalaufbau im Wirtschaftsjahr vor allem im Fahrdienst. Gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen sind das Ergebnis einer Vielzahl von kleineren Positionen. Exemplarisch ist hier ein Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen durch die erforderliche Ausbuchung von Vermögenswerten infolge bautechnologischer Vorgaben beim Bauprojekt der grundhaften Erneuerung des Linienasts nach Schönau zu nennen.

Der Verlustausgleich hat sich durch die genannten Effekte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um Mio. EUR 4,7 erhöht. Planungsseitig war insgesamt ein noch größerer Anstieg des Verlustausgleichs erwartet worden.

Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergeben sich ebenfalls höhere Umsatzerlöse. Diese resultieren vor allem aus höheren Nettoverkehrserlösen und Ausgleichszahlungen bei gleichzeitig geringeren Dieselverkäufen und Leistungen für Dritte. Allerdings korrespondieren mit den Verkäufen und Erlösen für Dritte auch proportional niedrigere Aufwendungen und sind so nur in geringem Umfang mit verantwortlich für die Ergebnisveränderung gegenüber dem Planansatz. Im sonstigen Erlösbereich liegen die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, Schadenersatzleistungen und Erträge aus Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse höher als geplant. Neben den geringeren Aufwendungen für Diesel im Bereich der Materialaufwendungen liegen auch die Aufwendungen für Instandhaltungsmaterial, Fremdleistungen und Subunternehmerleistungen unter dem geplanten Niveau. Der Personalaufwand übersteigt den geplanten Rahmen vor allem aufgrund der kontinuierlichen Einstellung von Fahrpersonalen, die in der Regel über den Quereinstieg gewonnen werden und vor ihrem produktiven Einsatz innerbetrieblich qualifiziert werden. Im Planjahr gab es zudem auch in anderen Unternehmensbereichen kaum unbesetzte Stellen. Tarifliche Leistungen zum Inflationsausgleich waren dem Grunde nach geplant, der Höhe nach aber aufgrund der hohen Anzahl an Einstellungen nicht ausreichend.

Die geschilderten Effekte berücksichtigend, wurde ein um Mio. EUR 3,7 besseres Ergebnis als geplant erzielt.

3. Finanzlage

Für das Jahr 2023 war die Liquidität durch die Ausgleichszahlungen der VVHC und die verfügbare Kreditlinie der CVAG gesichert.

Investitionen wurden aus Eigenmitteln, Darlehen und Fördermitteln finanziert. Es bestehen Investitionskreditverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 15,6 aus Fahrzeugbeschaffungen im Straßenbahn- und Busbereich.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse ist charakteristisch nicht direkt dem Eigenkapital zuzuordnen. Unter der Maßgabe, dass die Förderbedingungen eingehalten werden, haben die Beträge des Sonderpostens Eigenkapitalcharakter. Dies vorausgesetzt zeigt der Anlagendeckungsgrad I eine Deckung des langfristig gebundenen Anlagevermögens in Höhe von 96,9 % durch das wirtschaftliche Eigenkapital. In Verbindung mit dem langfristig zur Fahrzeug-Finanzierung aufgenommenen Fremdkapital ergibt sich eine Anlagendeckung II in Höhe von 103,2 %. Gleichzeitig stehen den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 19,9 und den kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von Mio. EUR 9,3 ein Bestand an liquiden Mitteln von Mio. EUR 21,7 und kurzfristige Forderungen von Mio. EUR 6,5 gegenüber.

Die Gesellschafter haben in 2023 zur Stärkung der Liquidität eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von Mio. EUR 8,0 geleistet, mit dem Zweck geplante Investitionsmaßnahmen realisieren zu können. Die Einlage soll zukünftig ratierlich in Anlehnung an die Höhe der Abschreibungen der mit der Einlage finanzierten Vermögensgegenstände wieder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

4. Vermögenslage

4.1 Vermögens- und Kapitalstruktur

In der Vermögensstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des langfristig gebundenen Anlagevermögens etwas reduziert. Der Anteil am Gesamtvermögen ging auf 84,2 % (Vorjahr: 85,5 %) zurück. Gleichzeitig hat sich der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme entsprechend erhöht.

Die Kapitalstruktur ist im Vergleich zum Vorjahr durch eine leicht gestiegene Eigenkapitalquote von 28,9 % (Vorjahr: 28,5 %) gekennzeichnet. Der Anteil des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen an der Bilanzsumme steigt auf 52,7 % (Vorjahr: 50,9 %). Der verbleibende Fremdmittelanteil am Gesamtkapital sinkt trotz der Neuaufnahme von weiteren Kreditverbindlichkeiten zur Fahrzeugfinanzierung vor allem durch den Abbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen auf 18,4 % (Vorjahr: 20,6 %).

4.2 Investitionen

Im Jahr 2023 konnten die Erneuerungen von Streckenabschnitten im Gleisnetz kontinuierlich fortgeführt werden. Dabei lagen die Schwerpunkte in der grundhaften Erneuerung der Trasse Schönau sowie der Trasse Gablenz im Streckenabschnitt zwischen Wendeanlage Geibelstraße und Haltestelle Reineckerstraße. Weiterhin wurde der Neubau des GUW in Schönau vorangetrieben, das im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der Trasse Schönau steht. Nicht zuletzt wurde auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofs in Kappel mit der Realisierung der Projekte Garagen-Campus und Straßenbahnabstellanlage begonnen.

Bei der Beschaffung von Linienomnibussen mit alternativer Antriebstechnologie wurden fortführend aus der Beschaffung 2022 weitere 15 Fahrzeuge nach Chemnitz überführt, so dass nunmehr insgesamt 30 Fahrzeuge mit Biomethanhybridantrieb in den Linienbetrieb gehen konnten.

Parallel zur Beschaffung der Erdgashybridomnibusse wurde die Realisierung einer für die Betankung der Busse erforderlichen Erdgastankstelle vorangetrieben.

Darüber hinaus wurden für die geplante Streckenerweiterung in Richtung Zeisigwald die Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben.

Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern wurden in erster Linie Ersatzinvestitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorgenommen.

In der nachfolgenden Übersicht ist der im Jahr 2023 realisierte Investitionsumfang an immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:

Investitionen nach Projekten

2023
TEUR
2022
TEUR
Investitionen gesamt 35.104,4 26.149,0
davon:
bewegliche Wirtschaftsgüter, Ausrüstungen und Ausstattungen, Nutzfahrzeuge und Geräte 1.116,4 1.866,8
Investitionsbauvorhaben, Hoch- und Tiefbau 25.464,8 8.996,9
Bioerdgashybridfahrzeuge 7.980,3 6.002,7
Dieselhybridbusse Restlieferung aus 2021 0,0 4.454,6
Niederflurstraßenbahnen 0,0 1.607,3
ITCS (Intermodales Transport Control System) 304,8 3.142,7
EDV, Datenverarbeitungstechnik 235,5 77,6
Grundstückskäufe 2,6 0,4

Für die Investitionsmaßnahmen konnten zum Teil auch im Geschäftsjahr 2023 wieder Fördermittel verwendet werden, davon vor allem nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Richtlinie ÖPNV.

5. Risikobericht

Das im Unternehmen implementierte Risikomanagementsystem sichert mit vierteljährlichen Berichtszeiträumen eine permanente Beobachtung von Risikofaktoren und versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzusteuern. Das installierte Risikofrüherkennungssystem entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und in den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unternehmensgefährdenden Risiken festgestellt.

Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken wurde im Rahmen der Risikoinventur der aktuellen Entwicklung angepasst.

Die Audits zu Prozessabläufen wurden fortgeführt und beschreiben den Workflow und die Entscheidungsschritte betrieblicher Prozesse. Die Prozesse basieren auf dem Geschäftsverteilungsplan der CVAG. Im Rahmen der kaufmännischen Geschäftsbesorgung durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG gelten die Prozess-Audits der eins. Das Audit als eine systematische und unabhängige Untersuchung wird durch die interne Revision durchgeführt, um festzustellen, ob die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Vorgaben entsprechen und ob diese Vorgaben verwirklicht werden und geeignet sind, die IKS-Ziele zu erreichen.

Das Risikomanagement erfolgt bezüglich der Bewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Abstimmung mit der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz.

Basis des Risikoberichtes bildet die Risikoinventur der CVAG, bei der durch Clusterung von Einzelrisiken eine Aggregation verschiedener Risikokategorien vorgenommen wird. Die Einzelrisiken werden dabei nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Schadenshöhe bewertet. Im Risikobericht wird vor allem auf die TOP 10-Risiken eingegangen, die von den Risikoverantwortlichen als wesentlich oder kritisch eingeschätzt werden. Die Risikoinventur ergab keine bestandsgefährdenden Risiken.

Im Bereich der Wettbewerbsrisiken gehören die Entwicklung der Kostensätze für die Leistungserbringung und die Treibstoffpreise zu den wesentlichen Risiken, die einer kontinuierlichen Beobachtung bedürfen. Wettbewerbsrelevant sind für die CVAG besonders die Einkaufskonditionen für Strom und Diesel. Durch fest vereinbarte Preise für Strom bis Ende 2024 ist das Risiko für ungeplante Preissteigerungen im kommenden Jahr zwar gering. Dennoch werden die Anschlusskonditionen für die Folgeverträge im nächsten Jahr zu verhandeln sein. Hier werden im Vergleich zum derzeit gültigen Preisniveau deutliche Preissteigungen erwartet. Eine große Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung besteht auch beim Diesel. Hier können keine langfristigen Einkaufskonditionen vereinbart werden. Dennoch gilt es, alternative Beschaffungsmodelle zu prüfen, um das Risiko der Preisentwicklung möglichst zu begrenzen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird im Hinblick auf das Planungsniveau als mittel bis hoch eingeschätzt. Der Schadenserwartungswert für die beiden benannten TOP 10-Risiken im Bereich der Wettbewerbsrisiken liegt bei Mio. EUR 1,5.

Überwachungsrelevante Erlösrisiken werden im Zusammenhang mit dem Risiko der Veränderung der Fahrgaststruktur hin zur Nutzung ermäßigter Tarifbereiche und dem Risiko der Verminderung von Zuschüssen der Gesellschafter gesehen. Die Wirtschaftsplanung des Berichtsjahres berücksichtigt noch keine potenziellen Auswirkungen der Einführung des Deutschlandtickets. Hierbei können sowohl veränderte Fahrgaststrukturen als auch die Abwanderungen von Abokunden zu anderen Verkehrsunternehmen bei gleichzeitig unklarer Verfahrensweise zur Erstattung von Erlösausfällen zu hohen Schadenssummen im Erlösbereich führen. Auswirkungen könnten ebenfalls im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen bestehen, da unter anderem Wanderungsbewegungen von subventionierten Ticketsortimenten für Auszubildende zum Deutschlandticket möglich erscheinen. In den TOP 10-Risiken sind keine Erlösrisiken enthalten.

Die Bewertungen der Risikoverantwortlichen im Zusammenhang mit Kostenrisiken werden von der Unsicherheit bei der Entwicklung der allgemeinen von hoher Inflation determinierten Wirtschaftslage beeinflusst. Besonders werden hier die Plan-Ist-Abweichungen des Gesamtaufwandes, insbesondere der Personalkosten, hervorgehoben und ergeben kumuliert einen Schadenserwartungswert der beiden TOP 10-Risiken von ca. Mio. EUR 1,5.

Bei den Finanzierungsrisiken wird aufgrund der voraussichtlich steigenden Inanspruchnahme von Krediten für Investitionsvorhaben besonders die Entwicklung des Zinsniveaus als wesentliches Risiko eingeschätzt. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund der Wirtschaftsplanung, die in der Regel auf eine langlaufende, AfA-kongruente Finanzierung von Investitionen abstellt. Hier gilt es Maßnahmen in Abstimmung mit Kreditinstituten und den Gesellschaftern zu prüfen, die auf eine geringe Risikobewertung durch die Kreditgebenden Institute abzielen und so ratingbedingte Risikoaufschläge auf angebotene Zinssätze möglichst minimieren. Im Bereich der Externen Risiken wird vor allem der Ausfall von Finanzierungsmodellen als ein kritisches Risiko eingeschätzt. Die Erwägungen dahinter ergeben sich aus den Einschätzungen der Risikoverantwortlichen hinsichtlich des Förderregimes der Fördermittelgeber bei dynamischer Kostenentwicklung laufender Förderprojekte und der Höhe der Fördermittel, die perspektivisch im Zusammenhang mit der Umstellung auf umweltfreundliche Antriebstechnologien zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt es strategisch mit dem Aufgabenträger quantitative, qualitative und zeitliche Grundsatzentscheidungen bei der Vorgehensweise der Implementierung alternativer Antriebsformen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des bestehenden Finanzierungssystems zu treffen, um diese Risiken zu minimieren. Darüber hinaus wird auch die Leistungsfähigkeit der Querverbundfinanzierung kritisch bewertet. Zusammen werden die drei TOP 10-Risiken dieser beiden Kategorien mit einem Schadenserwartungswert von Mio. EUR 2,9 bewertet.

Personalrisiken, die über die reine Kostenbetrachtung hinausgehen, werden vor allem im Zusammenhang mit den bezahlten Ausfallzeiten von Mitarbeitern gesehen. Durch hohe Krankenstände in den vergangenen Jahren und die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird das Risiko einer sich weiter verschlechternden Produktivität und deren Kompensation gesehen. Der Schadenserwartungswert dieses TOP 10-Risikos liegt bei Mio. EUR 0,6.

Im Segment der Produktionsrisiken sind Risiken im Bereich der Vertragserfüllung gegenüber Dritten und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gemäß öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zusammengefasst. Die Risiken innerhalb dieser Kategorie finden sich nicht in den TOP 10-Risiken wieder.

In den Sonstigen Risikofelder dominiert die Sorge um die Entwicklung im IT-Bereich. Hier wird auf die, bei weiter voranschreitender Digitalisierung von Unternehmensprozessen und dem dynamischen Geschehen im Feld der Cybersecurity, zunehmende Abhängigkeit der digitalen Infrastruktur abgestellt und das Erfordernis aufgezeigt, entsprechende Schutzmaßnahmen zu intensivieren. Die zunehmend kritische Bewertung der Leistungsfähigkeit einzelner relevanter Dienstleistern, besonders im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Fachkräften zur Bewältigung von Aufträgen, spielt ebenso eine Rolle. Als wesentlich wird vor allem das Risiko einer Havarie im IT-Bereich und Datenverlust auch im Zusammenhang mit möglichem kriminellen Hintergrund gesehen. Darüber hinaus werden nicht geplante Ansprüche Dritter aus vertraglichen Verpflichtungen als kritisch bewertet. Der Schadenserwartungswert dieser beiden TOP 10-Risiken liegt bei Mio. EUR 2,3.

6. Korruptionsprävention/Compliancemanagement

Die Unternehmen des VVHC-Konzerns haben in 2008 eine "Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention" in Kraft gesetzt, die seitdem mehrmals aktualisiert wurde, zuletzt im August 2023 mit angepassten Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Zielstellung dieser Richtlinie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu schaffen. Dabei gibt die Konzernrichtlinie Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung der Gebote der Rechtstreue sowie zur Vorbeugung von Korruption und zeigt auf, wie bei Korruptionsverdacht zu verfahren ist. Als Anlage wurde der "Leitfaden gegen Korruption für Führungskräfte" mit aufgenommen.

Im Unternehmen wurde eine Ombudsfrau benannt, die für die Umsetzung der Korruptionsprävention zuständig ist und im Korruptionspräventionsgremium der VVHC mitarbeitet.

Das Tochterunternehmen der CVAG - die ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH - ist in den Gültigkeitsbereich der Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention eingeschlossen.

Seit dem 1. Juli 2016 regelt eine betriebliche Ordnung das Compliance-Management. Das Compliance-Management umfasst systematisch alle Maßnahmen und Verfahrensabläufe im Unternehmen, die dazu dienen, Compliance zu gewährleisten. Es beschränkt sich nicht darauf, bestimmte Maßnahmen anzuordnen, sondern wirkt präventiv und als Kontrollinstrument, um Regelverstöße mit wirtschaftlichen Nachteilen für die CVAG zu vermeiden.

Das Compliance-Management wird eng mit dem Risikomanagement verzahnt und ganzheitlich betrachtet und überwacht.

Zum 1. Januar 2017 ist die Konzernrichtlinie Tax-Compliance in Kraft getreten und richtet sich auf die gesetzeskonforme Einhaltung der zutreffenden steuerlichen Sachverhalte und Rechtsvorschriften.

7. Prognosebericht und Chancen der künftigen Entwicklung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 dem Wirtschaftsplan 2024 zugestimmt und die Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2028 zur Kenntnis genommen.

Die Planung berücksichtigt die Erfüllung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsbedienung in Chemnitz nach den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplanes und die Einhaltung der wirtschaftlichen Kennzahlen nach den Rahmenbedingungen und Anforderungen der Verordnung EG Nr. 1370/2007. Aufgrund der Haushaltslage des Aufgabenträgers wurden erneut geplante Leistungserweiterungen bis zu einer Sicherung der Finanzierung der Leistungsbestandteile ausgesetzt. Darüber hinaus haben die Gesellschafter ihre Zustimmung zum Wirtschaftsplan mit der Aufforderung verbunden, weiter auf die fristenkongruente Finanzierung der mittelfristig geplanten Investitionsmaßnahmen hinzuwirken.

Vor allem in der Erschließung von zusätzlichen Finanzierungsquellen zur Finanzierung der mittel- und langfristig geplanten Infrastrukturmaßnahmen liegt das Potenzial zur zeitlichen und inhaltlichen Absicherung planungsseitig avisierter Maßnahmen und damit der strategischen Weiterentwicklung und Grunderneuerung des Chemnitzer Straßenbahnnetzes. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Verkehrswende und die damit verbundene Abkehr von fossilen Treibstoffen sowie die unter Nachfrageaspekten sinnvolle Weiterentwicklung des Netzes ein wichtiges strategisches Ziel und könnte mit einer langfristigen, mit den betroffenen Stakeholdern abgestimmten Finanzierungsstrategie unterstützt werden.

Daneben ist es erforderlich, die nach der Investition folgende betriebliche Nutzung mit jährlichen Haushaltsmitteln zu untersetzen. Dies wird nur dann möglich sein, wenn die Erlösseite, die infolge politisch gesetzter Preisvorgaben und durch zunehmende Abhängigkeit von Ausgleichszahlungen immer weniger unternehmerisch beeinflusst werden kann, verlässlich stabilisiert werden kann und einer der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Dynamisierung unterliegt. Erst bei Erfüllung der vorgenannten Prämissen bieten das Deutschlandticket in Verbindung mit neuen Strecken und einer damit verbundenen Angebotsverbesserung tatsächlich die Chance, den Umweltverbund in Chemnitz nachhaltig zu stärken und dem Individualverkehr ein vergleichbar attraktives Angebot gegenüberzustellen. Hierbei muss die Langfristigkeit der Investitionsprojekte im Hinblick auf die sich daran anschließende Kostenstruktur für Gesellschafter und Aufgabenträger bereits jetzt eines der wesentlichen Entscheidungskriterien im Hinblick auf anstehende Investitionsentscheidungen sein.

Im Kontext der weiteren Finanzierungsbedarfe für Erlösschäden infolge der Fortführung des von der Bundesregierung beschlossenen Deutschlandtickets für monatlich EUR 49 ist zur Minderung von Finanzierungsrisiken des Aufgabenträgers vom Bund eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten, die darüber hinaus eine nachvollziehbare Systematik zur Erstattung der daraus resultierenden Erlösausfälle auf die Verkehrsunternehmen beinhaltet, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Die Einführung des Deutschlandtickets mit bundesweiter Gültigkeit im Nah- und Regionalverkehr dazu beigetragen, wieder mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Eine Verstetigung dieses Aboprodukts bietet die Chance, die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen fortzusetzen und damit die Effizienz des Systems zu steigern. Im lokalen Kontext bietet die Fortsetzung der positiven Fahrgastentwicklung zusätzlich die Möglichkeit eine steigende Akzeptanz des ÖPNV und die Dringlichkeit zur Klärung offener Finanzierungsfragen für dessen Betrieb und Weiterentwicklung zu erhöhen.

Eine weitere Chance zur Wahrnehmung eines attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV stellt für Chemnitz im mittelfristigen Planungszeitraum der Titel Europäische Kulturhauptstadt 2025 dar. In Erwartung eines großen öffentlichen Interesses sollen ebenso Projekte zur Verbesserung und Modernisierung des ÖPNV in Chemnitz umgesetzt werden. Das konkrete Projekt Garagen-Campus für die Interventionsfläche des Betriebshofes Kappel mit dem Straßenbahnmuseum als Mobilitätscampus mit kreativem Nutzungskonzept wird bereits in der Realisierungsphase medial von der Öffentlichkeit begleitet und weckt für eine nachhaltige Nutzung des Areals Interesse und Nachfrage. Aber vor allem auch eine zuverlässige und ausreichende Leistungsgestaltung im Kulturhauptstadtjahr kann zu einer verbesserten Wahrnehmung des ÖPNV in der Stadt führen und sollte daher dringend spezifiziert und vorbereitet werden.

Bei den Personalkosten kommt es in 2024 zu weiteren Kostenerhöhungen aus dem Abschluss des Tarifvertrages Nahverkehr TV-N Sachsen vom 27. Oktober 2020 und seiner Kopplung an die Entwicklung des TVöD im Wirtschaftsjahr 2024.

Es ist daher von einem weiteren starken Anstieg des Jahresfehlbetrages vor Verlustübernahme auf ca. Mio. EUR 48,5 im Jahr 2024 und den Folgejahren auszugehen.

Die Wirtschaftsplanung 2024 und im mittelfristigen Zeitraum bis 2028 ist auf die Erfüllung der wirtschaftlichen Kenngrößen nach den Anforderungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) ausgerichtet. Die Ausgleichsbeträge für die ÖPNV-Leistung gemäß Direktvergabe werden in den folgenden Jahren weiter ansteigen. Das Unternehmensergebnis wird über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der VVHC ausgeglichen. Die mittelfristige Liquiditätsplanung 2025 bis 2028 zeigt zudem den Bedarf zur Deckung einer Finanzierungslücke von Mio. EUR 16,1 auf, die sich aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit i.V.m. mit der dynamischen Kostenentwicklung ergibt und der Tatsache geschuldet ist, dass eine Refinanzierung über Abschreibungen nicht mehr ausreichend ist.

Zur Minimierung von Zuschusszahlungen aus dem städtischen Haushalt sind bei der VVHC wegen des Anstiegs der CVAG-Aufwendungen bei gleichbleibender Gewinnabführung der KVC liquiditätsverbessernde Maßnahmen notwendig. Es ist daher beabsichtigt, künftig einen Teil der Kapitalrücklage der CVAG, soweit liquiditätsseitig überhaupt noch darstellbar, an die VVHC auszuschütten.

Der jährliche Aufwand der CVAG führt seit der Angebotserweiterung des Nahverkehrsplanes für das "Angebotsnetz 2017+" aber auch aufgrund dynamischer Preisentwicklung in verschiedenen Kostenblöcken weiter kontinuierlich zu einem höheren Zuschussbedarf. Soweit der erforderliche Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV nicht vollständig innerhalb des Konzernverbundes der VVHC abgedeckt werden kann, ist daher auch in Zukunft eine Finanzierung der Differenz in signifikantem Umfang über Zuschüsse der Stadt Chemnitz an die VVHC notwendig.

Bei den Verkehren mit Kraftfahrzeugen ist die Laufzeit der Buskonzessionen, auf Grundlage der §§ 42, 43 PBefG zunächst bis zum 31. Dezember 2029 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) für die Omnibuslinien bewilligt. Die Konzessionen für die Straßenbahnlinien wurden bis 31. Dezember 2034 vergeben. Damit erfolgte keine Verknüpfung der Konzessionsdauer mit der Laufzeit des ÖDA bis zum 30. Juni 2042, sondern eine Verlängerung der bestehenden Konzessionen für die Buslinien um 10 Jahre sowie 15 Jahre für die Straßenbahnlinien.

Die Investitionen sollen vor allem aus Eigenmitteln, Fördermitteln aus der Richtlinie ÖPNV, dem EFRE Fonds der Europäischen Union, weiteren Kostenbeteiligungen Dritter sowie Fremdmitteln finanziert werden. Dabei bietet die Aufstockung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene Chancen für die Ausgestaltung der Finanzierung großer Investitionsmaßnahmen im Infrastrukturbereich.

8. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) wurde am 6. März 2015 vom Bundestag beschlossen und ist seit dem 1. Mai 2015 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen brachte das am 12. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) hat der Vorstand unter Einbeziehung des Aufsichtsrates die Festlegung der angestrebten Quoten (Zielgrößen) für die zweite und dritte Leitungsebene der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (§ 76 Abs. 4 AktG) getroffen.

Die CVAG hat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat die Zielquote entsprechend dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen mit mindestens 1/12 Besetzung der Aufsichtsratsmandate durch Frau(-en) bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt. Die Zielquote wurde zum 31. Dezember 2022 erreicht.

Da der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, ist für dieses Organ derzeit keine Festlegung vorzunehmen.

In der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft umfasst das Führungspersonal auf der zweiten Leitungsebene regelmäßig vier Mitarbeiter (davon zurzeit zwei Frauen und zwei Männer). Der Vorstand hat für die zweite Leitungsebene die Zielquote für den Frauenanteil mit mindestens 25 % bis 31. Dezember 2024 beschlossen.

Die dritte Leitungsebene wird durch 13 AbteilungsleiterInnen gebildet. Der Vorstand hat für die dritte Leitungsebene die Zielquote für den Frauenanteil bis zum 31. Dezember 2024 auf 16 % beschlossen. Der Frauenanteil der dritten Leitungsebene liegt derzeit bei 8 %.

9. Sonstige Angaben in Anwendung der sächsischen Gemeindeordnung gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags

Die Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe verweisen wir auf die Angaben im Anhang.

Abschlussprüfer: Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Seemannstraße 8

04317 Leipzig

Anteilseigner: Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC) zu 94 %

Stadt Chemnitz zu 6 %.

Die im Lagebericht enthaltenen Daten zu den wichtigsten Leistungsindikatoren und Kennzahlen des Unternehmens werden durch Angaben in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang ergänzt.

 

Chemnitz, den 27. März 2024

Jens Meiwald, Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.161.951,00 773.522,00
2. Geleistete Anzahlungen 37.044,16 77.353,76
1.198.995,16 850.875,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 39.782.791,60 40.089.245,27
davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten: EUR 18.082.388,00 (Vorjahr: EUR 19.102.452,00)
davon Bauten des Schienenweges: EUR 10.263.685,00 (Vorjahr: EUR 9.569.007,00)
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.395.253,00 78.943.180,00
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 51.200.822,84 42.439.281,84
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören 454.298,00 529.918,00
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.214.238,84 11.339.477,84
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.256.979,41 14.007.895,28
205.304.383,69 187.348.998,23
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 50.000,00
2. Beteiligungen 118.013,92 118.013,92
168.013,92 168.013,92
206.671.392,77 188.367.887,91
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.491.031,24 7.005.245,43
2. Unfertige Leistungen 106.673,22 217.781,18
3. Geleistete Anzahlungen 2.125.987,03 2.125.987,03
10.723.691,49 9.349.013,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.185.060,33 2.624.615,48
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.303.164,26 2.753.687,63
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 42.424,22 85.118,63
4. Sonstige Vermögensgegenstände 946.963,94 1.134.708,49
6.477.612,75 6.598.130,23
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 21.686.121,35 15.835.845,63
38.887.425,59 31.782.989,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.565,13 89.436,29
245.590.383,49 220.240.313,70

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 23.040.000,00 23.040.000,00
II. Kapitalrücklage 21.657.696,23 13.457.696,23
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 26.210.750,16 26.210.750,16
70.908.446,39 62.708.446,39
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 129.405.810,67 112.042.272,70
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 11.781.085,67 10.280.134,28
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.616.804,90 12.769.473,58
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.578.065,09 13.699.894,36
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.252.340,87 4.040.959,04
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 498.481,60 461.738,03
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.871.262,11 3.560.692,67
davon aus Steuern: EUR 275.629,45 (Vorjahr: EUR 230.640,63)
32.816.954,57 34.532.757,68
E. Rechnungsabgrenzungsposten 678.086,19 676.702,65
245.590.383,49 220.240.313,70

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 45.781.935,44 42.035.151,96
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -111.107,96 -446,41
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 529.411,69 356.520,52
4. Sonstige betriebliche Erträge 13.059.336,62 13.020.823,66
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 12.627.440,09 13.755.087,81
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.378.807,40 14.911.866,46
29.006.247,49 28.666.954,27
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 33.004.819,72 27.849.271,54
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.483.562,80 6.433.802,36
davon für Altersversorgung: EUR 1.170.268,15 (Vorjahr: EUR 949.672,58)
40.488.382,52 34.283.073,90
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 16.496.843,01 15.585.046,15
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.992.530,23 9.930.992,04
9. Erträge aus Beteiligungen 166.425,90 151.623,65
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 92.689,29 42.014,02
davon aus der Abzinsung: EUR 12.709,35 (Vorjahr: EUR 4.637,96)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 333.390,53 196.818,06
davon an verbundene Unternehmen: EUR 30.199,31 (Vorjahr: EUR 15.407,75)
davon aus der Aufzinsung: EUR 378,90 (Vorjahr: EUR 419,29)
12. Ergebnis nach Steuern -37.798.702,80 -33.057.197,02
13. Sonstige Steuern 65.423,00 63.755,71
14. Erträge aus Verlustübernahme 37.864.125,80 33.120.952,73
15. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeines

Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) hat ihren Sitz in Chemnitz und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 651 geführt. Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuches (HGB) eine große Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) erstellt.

Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vorschriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der aktuellen Fassung beachtet.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im folgenden Abschnitt dargestellt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Aufgliederungen und Entwicklungen des Anlagevermögens haben wir in der Anlage zum Anhang dargestellt.

3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.

Planmäßige Abschreibungen werden linear wie folgt vorgenommen:

Abschreibungsdauer Jahre
Software 3 bis 5
Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten, Bauten der Schienenwege 10 bis 50
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 20 bis 25
Fahrzeuge für Personen und Güterverkehr 7 bis 20
Maschinen und maschinelle Anlagen 8 bis 12
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13

Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

3.1.2 Finanzanlagen

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Weitere Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgen in Abschnitt 5 des Anhangs.

3.2 Umlaufvermögen

3.2.1 Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den gewogenen Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Für Ersatzteile, die als Störreserve für Straßenbahnen vorgehalten werden, erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen Einzelkosten, einen angemessenen Teil der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst wurde.

Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.

3.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
TEUR
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
TEUR
31.12.2022
TEUR
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.185 0 2.624 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.303 0 2.754 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 42 0 85 0
Sonstige Vermögensgegenstände 947 0 1.135 0
6.477 0 6.598 0

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei Posten, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen sowie zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf Basis der nicht einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 2.303; Vorjahr: TEUR 2.754) sind ihrer Art nach mit TEUR 2.101 (Vorjahr: TEUR 2.634) sonstige Vermögensgegenstände und mit TEUR 203 (Vorjahr: TEUR 120) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In Höhe von TEUR 2.101 (Vorjahr: TEUR 2.634) betreffen sie Forderungen gegen die Gesellschafterin, Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin sind ihrer Art nach mit TEUR 2.101 (Vorjahr: TEUR 2.634) sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 42; Vorjahr: TEUR 85) betreffen mit TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 31), Forderungen aus Gewinnausschüttung (sonstige Vermögensgegenstände) und mit TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 54) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen vorwiegend Forderungen aus Schadenersatzansprüchen, Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt und Erstattungen für Mineralölsteuer.

3.2.3 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen.

3.2.4 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Es sind Vorauszahlungen ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

3.3 Eigenkapital

3.3.1 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 23.040. Es ist eingeteilt in 45.000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je EUR 512,00. Die Anteile an der CVAG werden zu 6,0 % (TEUR 1.382,4) von der Stadt Chemnitz und zu 94,0 % (TEUR 21.657,6) von der VVHC gehalten.

3.3.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet andere Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im Jahr 2023 wurde eine Einlage in die Kapitalrücklage gemäß Anreizregelung aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag von TEUR 200 geleistet. Die Gesellschafter haben zudem quotal eine Einlage in die Kapitalrücklage von TEUR 8.000 geleistet. Die Kapitalrücklage beträgt in der Folge TEUR 21.658.

3.3.3 Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Absatz 2 Satz 3 DMBilG und betragen TEUR 26.211.

3.4 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Erhaltene Investitionszuschüsse werden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen eingestellt und betragen TEUR 129.406. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst.

Der Sonderposten hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Stand 31. Dezember 2022 112.042
Zugänge 2023 27.132
Auflösung 2023 9.768
129.406

3.5 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Kostensteigerungen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

In den sonstigen Rückstellungen sind u.a. Erlösauskehrverpflichtungen aufgrund von Restitutionsansprüchen (TEUR 1.255), Verpflichtungen zur Instandhaltung vorzuhaltender Infrastruktur des Bahnbetriebs (TEUR 2.449), unterlassene Instandhaltung (TEUR 1.382), Rechtsstreitigkeiten (TEUR 163) sowie Umlageverpflichtungen (TEUR 398) enthalten. Wesentliche Personalrückstellungen entfallen auf ausstehenden Urlaub (TEUR 636), Leistungsentgelte (TEUR 518), Mehrarbeit (TEUR 502) sowie Zeitguthaben aus Flexibilisierung der Arbeitszeit (TEUR 603).

Daneben enthalten die sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für Schadenersatzleistungen an Dritte (TEUR 641) sowie Aufwendungen für Rückbau/Altlastenentsorgung/Denkmalschutz (TEUR 247) nach § 249 Abs. 2 HGB alter Fassung, bei denen die Gesellschaft von dem Wahlrecht zur Beibehaltung von Aufwandsrückstellungen gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch macht.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten pauschalen durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre von 1,74 % (Bundesbank Dezember 2023; Vorjahr: 1,44 %) angesetzt.

Die Bewertung der Verpflichtungen für abgeschlossene Altersteilzeitverträge erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes für eine durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen von 2,5 Jahren (Bundesbank Dezember 2023: 1,05 %) angesetzt. Der Gehaltstrend wurde unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Bei der Gesellschaft wird das Blockmodell angewandt.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind Fondsanteile, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, mit diesen Verpflichtungen verrechnet worden. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 98, der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 99, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt TEUR 206. Der Zinsaufwand aus den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beträgt aufgrund erstmaliger Bildung TEUR 0. Der Ertrag aus den Fondanteilen beläuft sich auf TEUR 1. Daraus ergibt sich ein saldierter Zinsertrag von TEUR 1. Darüber hinaus wird der reguläre Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen im Personalaufwand ausgewiesen.

3.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2023
TEUR
bis zu einem Jahr
TEUR
größer einem Jahr
TEUR
mehr als fünf Jahren
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.617 6.718 12.899 2.118
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.578 5.578 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.252 1.252 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 499 499 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.871 5.871 0 0
32.817 19.918 12.899 2.118
davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2022
TEUR
bis zu einem Jahr
TEUR
größer einem Jahr
TEUR
mehr als fünf Jahren
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.769 1.974 10.795 2.899
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.700 13.700 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.041 4.041 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 462 462 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.561 3.561 0 0
34.533 23.738 10.795 2.899

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 15.595 mit den zu finanzierenden Vermögensgegenständen des Anlagevermögens durch Sicherungsübereignung besichert.

Alle weiteren Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten hauptsächlich Rechnungen für Investitionen, Instandhaltungen, sonstige bezogene Leistungen sowie für Roh- und Betriebsstoffe.

Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin VVHC von TEUR 1.241 (Vorjahr: TEUR 4.032) werden innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und bestehen aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (TEUR 1.234; Vorjahr: TEUR 4.027) und aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 5).

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 510; Vorjahr: TEUR 471).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus noch nicht verwendeten Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) (TEUR 4.762), Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 276), Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten (TEUR 140) sowie gegen Betriebsangehörige (TEUR 328).

3.7 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Es sind vor allem im Voraus erhaltene Zahlungen für ABO-Karten und Studentenjahrestickets enthalten, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

3.8 Latente Steuern

Die Gesellschaft verfügt über temporäre Differenzen aus dem Unterschied von handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen. Die sich hieraus ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern sind aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zur Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz, nicht auf Ebene der Gesellschaft auszuweisen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und betreffen folgende Positionen:

TEUR
Erlöse aus der Personenbeförderung inkl. Durchtarifierungsverluste und Gelegenheitsverkehr 26.921
Ausgleichszahlung Plusbus aus der ÖPNVFinVO 500
Ausgleichszahlungen Ausbildungsverkehr gemäß ÖPNVFinAusG 5.129
Erstattungen gemäß SGB IX 909
Übrige 12.323
45.782

Die übrigen Umsatzerlöse umfassen Erlöse für die Reklameflächenvermietung, für die Trassennutzung durch die City-Bahn Chemnitz GmbH, Vermietung von Fahrzeugen, Einnahmen aus erhöhtem Beförderungsentgelt, Erlöse aus Materialverkäufen, Erlöse aus Leistungen für Fremde sowie Erlöse aus Mieten und Pachten.

4.2 Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen. In die Ermittlung der Herstellungskosten für selbst erstellte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden alle aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB einbezogen.

4.3 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und von Rückstellungen, Erlöse aus Schadenersatz, Zuschüsse des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen, Erträge aus Einzelwertberichtigungen sowie periodenfremde Erträge.

Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betragen TEUR 9.769 (Vorjahr: TEUR 8.994).

Zu den periodenfremden Erträgen verweisen wir auf Punkt 4.11.

4.4 Materialaufwand

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen hauptsächlich den Aufwand aus Wartung und Instandhaltung im Fahrzeugbereich und der Infrastruktur sowie den Verbrauch an Fahrstrom und Treibstoffen. Ferner ist der Verbrauch für Leistungen und Verkäufe gegenüber Dritten enthalten.

Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Fremdleistungen für Reparaturen an Fahrzeugen und Anlagen, die Leistungserbringung der Subunternehmen im Verkehrsbereich, für die Wagenreinigung sowie um die Kosten für Zeitarbeiter.

4.5 Personalaufwand

Die Löhne und Gehälter beinhalten im Wesentlichen die an die Beschäftigten des Unternehmens gezahlten Bruttobeträge vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Die sozialen Abgaben enthalten die gesetzlichen Pflichtabgaben des Arbeitgebers sowie Aufwendungen für Altersversorgung.

4.6 Abschreibungen

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betreffen planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 16.497 (Vorjahr: TEUR 15.585). Die planmäßigen Abschreibungen sind linear entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter vorgenommen worden.

4.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Hauptposten der periodengerechten Aufwendungen sind u.a. Versicherungen, Kosten für die kaufmännische Geschäftsbesorgung und DV-Dienstleistungen, Mieten und Pachten, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Postaufwand, Werbung, Rechts- und Beratungsleistungen, Wartungsaufwand, Aufwand Leistungen Verkehrsverbund Mittelsachsen, Fahrausweiskontrollen, Wach- und Sicherheitsdienst sowie andere sonstige Dienstleistungen.

Zu den periodenfremden Aufwendungen verweisen wir auf Punkt 4.12.

4.8 Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten u.a. die Gewinnausschüttung der Regio Infra Service Sachsen GmbH, Chemnitz, der make IT GmbH, Chemnitz, und der SAXONIA Service GmbH & Co. KG, Chemnitz.

4.9 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Festgeldanlagen und Tagesgeldkonten bei Kreditinstituten. Aus der Abzinsung von Rückstellungen resultieren Zinsen in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 5).

4.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen weisen u.a. Zinsen für Investitionskredite in Höhe von TEUR 230 sowie Zinsen für zu spät verwendete Fördermittel in Höhe von TEUR 26 aus.

Aus der Aufzinsung von Rückstellungen resultieren Zinsen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1). Zinsen in Höhe von TEUR 30 entfallen auf den Gesellschafter VVHC aus der Rückzahlung des zu hoch gezahlten Verlustausgleiches für 2022.

4.11 Periodenfremde Erträge

In den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende periodenfremde Erträge enthalten, die mit TEUR 607 (Vorjahr: TEUR 10) auf die Umsatzerlöse und mit TEUR 851 (Vorjahr: TEUR 1.212) auf die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen:

2023
TEUR
2022
TEUR
Abschlusszahlung aus ÖPNVFinVO 592 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 411 557
Kooperationsvereinbarung Verkehrsverbund Mittelsachsen 121 89
Umlageabrechnung Kasko- und Haftpflicht 81 4
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen und aus Geldeingängen auf ausgebuchte Forderungen 55 416
Einnahmevertrag Binnenverkehr Citybahn Chemnitz GmbH 36 30
Gewinne aus Anlagenverkäufen 15 47
Abschlusszahlung aus SGB IX 11 10
Übrige 136 69
1.458 1.222

4.12 Periodenfremde Aufwendungen

Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen periodenfremden Posten setzen sich wie folgt zusammen:

2023
TEUR
2022
TEUR
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 304 0
Kooperationsvertrag Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH 121 89
Berufsgenossenschaft 86 0
Forderungsverluste 42 58
Ausgleich verbundbedingter Mindererlöse ZVMS 9 18
Ausgleich Ausbildungsverkehr ZVMS 0 90
Sonstige 39 1
601 256

4.13 Sonstige Steuern

Es werden die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer ausgewiesen.

4.14 Erträge aus Verlustübernahme

Der sich ergebende Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich wird auf Grundlage des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der VVHC übernommen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht gemäß § 251 HGB anzugeben sind, betragen:

TEUR
Grundstücke und Gebäude 3.208
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0
Technische Anlagen und Maschinen 2.100
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0

Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 14.146. Insgesamt ergeben sich somit sonstige finanzielle Verpflichtungen von TEUR 19.454.

Das Unternehmen ist Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK). Die Umlage und der Zusatzbeitrag für das Jahr 2023 betragen TEUR 1.806. Auf die Umlage wurde TEUR 24 pauschale Lohnsteuer gezahlt. Der Umlagesatz in Höhe von 1,6 % ist im Jahr 2023 konstant geblieben. Der Zusatzbeitrag hat sich dagegen auf 4,86 % erhöht. Es besteht eine Arbeitnehmerbeteiligung in Höhe von 2,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Heubeck Richttafeln 2005 G) und dem aktuellen Rechnungszins des § 253 HGB in Höhe von 1,82 % entfallen auf die Chemnitzer Verkehrs-AG zum 31. Dezember 2023 nach einer überschlägigen Berechnung nicht ausfinanzierte Verpflichtungen in Höhe von ca. Mio. EUR 17,1. Bei der Berechnung wurde der Stand der Anwartschaften zum 31. Dezember 2022 berücksichtigt.

5.2 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 betrug die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne Vorstand) 734 Personen (Vorjahr: 699).

2023 2022
Gewerbliche Arbeitnehmer 587 556
Angestellte 147 143
734 699

Darüber hinaus beschäftigte die CVAG durchschnittlich 44 (Vorjahr: 40) Auszubildende.

5.3 Organmitglieder

a) Mitglieder des Aufsichtsrates

Sven Schulze Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz;
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Silvio Venus Betriebsratsvorsitzender der CVAG;
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Uwe Albert Leiter Marketing der CVAG
Jürgen Leistner Stadtrat der Stadt Chemnitz;
Altersrentner
Susann Mäder Stadträtin der Stadt Chemnitz;
Geschäftsführerin der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Yvonne Martin Sekretariat Betriebsrat der CVAG
Detlef Müller Stadtrat der Stadt Chemnitz;
Bundestagsabgeordneter
Heiko Schinkitz Stadtrat der Stadt Chemnitz;
Altersrentner
Michael Stötzer Bürgermeister der Stadt Chemnitz
Olaf Weber Stellv. Betriebsratsvorsitzender der CVAG
Steffen Wegert Stadtrat der Stadt Chemnitz
Altersrentner
Winfried Wenzel Externer Sachverständiger;
Altersrentner

Die Aufsichtsratsvergütungen beliefen sich auf TEUR 10.

b) Vorstand

Vorstand, Thum, Ortsteil Herold

Die Organbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB betragen TEUR 204, davon TEUR 15 erfolgsbezogene Bezüge und zusätzlich TEUR 20 Versicherungsprämie Direktversicherung.

5.4 Abschlussprüferhonorare

Die Abschlussprüferhonorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen und betragen TEUR 28.

5.5 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt.

Der Konzernabschluss der VVHC entfaltet eine befreiende Wirkung gegenüber der CVAG, sodass die Erstellung eines eigenen Konzernabschlusses unterbleibt. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird zur Offenlegung an das Unternehmensregister übermittelt und ist dort abrufbar.

Zwischen der CVAG und der VVHC besteht seit 1999 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

Beteiligungen der CVAG:

Anteil zum 31.12.2023
%
Eigenkapital zum 31.12.2022
TEUR
Jahresergebnis 2022
TEUR
ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH, Chemnitz 100,0 410 -184
Regio Infra Service Sachsen GmbH, Chemnitz 50,0 2.345 373
PEC Parkeisenbahn Chemnitz gGmbH, Chemnitz 40,0 464 54
make IT GmbH, Chemnitz 10,0 1.715 421
Saxonia Service GmbH & Co. KG, Chemnitz 15,0 211 90
beka GmbH, Köln 0,78 1.175 33

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen gemäß § 285 Nr. 21 HGB, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zu Stande gekommen sind, liegen nicht vor.

5.6 Nachtragsbericht

Es sind nach dem Abschlussstichtag keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine besondere Bedeutung i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB haben.

 

Chemnitz, den 27. März 2024

Jens Meiwald, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.649.986,78 345.305,90 506.374,04 607,99 10.501.058,73
2. Geleistete Anzahlungen 77.353,76 22.299,51 -62.609,11 0,00 37.044,16
9.727.340,54 367.605,41 443.764,93 607,99 10.538.102,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 100.633.984,73 1.421.896,53 81.873,24 894.957,23 101.242.797,27
davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 48.396.977,23 10.399,48 0,00 324.539,45 48.082.837,26
davon Bauten des Schienenweges 35.534.684,92 1.392.564,72 81.873,24 570.417,78 36.438.705,10
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 182.140.153,78 5.822.828,15 1.653.361,92 942.158,26 188.674.185,59
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 116.027.936,22 7.990.766,85 6.280.201,84 791.796,82 129.507.108,09
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören 6.713.728,02 30.183,72 0,00 14.948,60 6.728.963,14
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.002.049,81 1.364.445,73 1.398.366,42 2.692.232,61 45.072.629,35
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.007.895,28 18.106.652,48 -9.857.568,35 0,00 22.256.979,41
464.525.747,84 34.736.773,46 -443.764,93 5.336.093,52 493.482.662,85
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00
2. Beteiligungen 118.013,92 0,00 0,00 0,00 118.013,92
168.013,92 0,00 0,00 0,00 168.013,92
474.421.102,30 35.104.378,87 0,00 5.336.701,51 504.188.779,66
kumulierte Abschreibungen
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.876.464,78 463.250,94 607,99 9.339.107,73
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
8.876.464,78 463.250,94 607,99 9.339.107,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 60.544.739,46 1.750.985,44 835.719,23 61.460.005,67
davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 29.294.525,23 1.030.463,48 324.539,45 30.000.449,26
davon Bauten des Schienenweges 25.965.677,92 720.521,96 511.179,78 26.175.020,10
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 103.196.973,78 5.779.707,07 697.748,26 108.278.932,59
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 73.588.654,38 5.509.427,69 791.796,82 78.306.285,25
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören 6.183.810,02 105.803,72 14.948,60 6.274.665,14
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 33.662.571,97 2.887.668,15 2.691.849,61 33.858.390,51
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
277.176.749,61 16.033.592,07 5.032.062,52 288.178.279,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
286.053.214,39 16.496.843,01 5.032.670,51 297.517.386,89
Buchwerte
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.161.951,00 773.522,00
2. Geleistete Anzahlungen 37.044,16 77.353,76
1.198.995,16 850.875,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 39.782.791,60 40.089.245,27
davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 18.082.388,00 19.102.452,00
davon Bauten des Schienenweges 10.263.685,00 9.569.007,00
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.395.253,00 78.943.180,00
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 51.200.822,84 42.439.281,84
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören 454.298,00 529.918,00
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.214.238,84 11.339.477,84
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.256.979,41 14.007.895,28
205.304.383,69 187.348.998,23
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 50.000,00
2. Beteiligungen 118.013,92 118.013,92
168.013,92 168.013,92
206.671.392,77 188.367.887,91

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und der Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leipzig, den 27. März 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thomas Drüppel, Wirtschaftsprüfer

Oliver Schrader, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung

der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates obliegenden Überwachungs- und Beratungspflichten uneingeschränkt wahrgenommen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Unternehmens anhand der Berichte des Vorstandes überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit dem Vorstand eingehend beraten. Er hat satzungsgemäß die erforderlichen Zustimmungen zu den zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen erteilt.

Im Berichtsjahr 2023 fanden vier planmäßige Sitzungen statt. Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrates im Jahr 2023 bildeten der Jahresabschluss 2022, der Wirtschaftsplan 2024 und die mittelfristige Wirtschafts- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028. Das Gremium befasste sich zudem mit Berichten zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, zur Lage des Unternehmens, zur beihilferechtlichen Abrechnung ÖDA, zu den Beteiligungen, zum Risiko- und Compliancemanagement, zu Vertragsgestaltungen zum Chemnitzer Modell sowie zum Garagen-Campus, zu geplanten Straßenbahnneubaustrecken, zu einem IT-Sicherheitsvorfall und daraus abgeleiteten IT-Sicherheitsmaßnahmen, zu alternativen Antriebsformen und einem Forschungsprojekt im Bereich autonomes Fahren sowie zu Miet- und Pachtangelegenheiten. Darüber hinaus wurde die Entscheidung zur Durchführung eines Workshops zur strategischen Ausrichtung der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft im Januar 2024 getroffen.

Der Vorstand berief im Jahr 2023 eine ordentliche Hauptversammlung und zwei außerordentliche Hauptversammlungen ein.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG geprüft. Im Ergebnis der Prüfung konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat ausgehändigt und in die Aussprache zum Jahresabschluss und dessen Prüfung einbezogen worden.

Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrates am 7. Mai 2024 teilgenommen und über den Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 gebilligt und der Hauptversammlung empfohlen, diesen festzustellen. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagen.

Dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit und ihr Engagement aus.

 

Chemnitz, 7. Mai 2024

Sven Schulze, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte am 7. Mai 2024.

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