Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 9376
Eingetragen
13.9.2005
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Gegenstand
die Durchführung von Personenverkehrs- und Fahrdienstleistungen, des Weiteren die Erbringung von Serviceleistungen für Verkehrsunternehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Wruck
seit 2.1.2019
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Barnimer Busgesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Barnimer Busgesellschaft mbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VSG Verkehrsservice GmbH

Eberswalde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
T€
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 7
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr: T€ 0)
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 111.162,29 300
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr : € 0,00 (Vorjahr: T€ 0)
3. sonstige Vermögensgegenstände 9.283,79 10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr: T€ 0) 120.446,08 317
II. Guthaben bei Kreditinstituten 928.811,16 773
B. Rechnungsabgrenzungsposten 2.126,28 2
1.051.383,52 1.092

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Jahresüberschuss 0,00 0
B. Rückstellungen
-. sonstige Rückstellungen 291.513,39 211
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.004,09 125
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 31.004,09 (Vorjahr: T€ 126)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr : € 0,00 (Vorjahr: T€ 0)
3. sonstige Verbindlichkeiten 703.866,04 731
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 703.866,04 (Vorjahr: T€ 731)
davon aus Steuern: € 184.073,39 (Vorjahr: T€ 169)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € -4.563,81 (Vorjahr: T€ 0)
734.870,13 856
1.051.383,52 1.092

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
T€
1. Umsatzerlöse 12.047.883,24 11.342
2. sonstige betriebliche Erträge 14.130,55 3
3. Materialaufwand
a) Aufwand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 57.726,69 48
b) Aufwand für bezogene Leistungen 869.355,99 927.082,68 1.300
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 8.576.567,89 6.755
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 1.770.867,59 10.347.435,48 1.615
davon für Altersversorgung € 26.686,60 (Vorjahr: T€ 29)
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 301.166,06 311
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22,00 0
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0
8. sonstige Steuern 655,00 0
9. Ergebnis nach Steuern 485.696,57 370
10. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 485.696,57 370
11. Jahresüberschuss 0,00 0

Lagebericht

A) Darstellung des Geschäftsverlaufes

Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Die VSG Verkehrsservice GmbH ist ein Tochterunternehmen der Barnimer Busgesellschaft mbH. Mit Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2002 wurde die VSG Verkehrsservice GmbH gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die Barnimer Busgesellschaft mbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Personenverkehrs- und Fahrdienstleistungen.

Eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft ist die Mobilität. Im öffentlichen Nahverkehr ergibt sich die Attraktivität des öffentlichen Angebots durch Erreichbarkeit, Komfort und geringe Reisezeiten. Der öffentliche Personennahverkehr in Deutschland befindet sich inmitten vielfältiger Veränderungen auf Grund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Einflüsse des demografischen Wandels sowie der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen sind bis in die einzelnen Verkehrsunternehmen spürbar.

Die Anforderungen an die Verkehrsunternehmen mit ihrer großen Bedeutung für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben sind groß. Die Kosten für Personal, Strom und Diesel sind weiterhin auf hohem Niveau. Die Ticketpreise sind hingegen, bedingt durch das Deutschlandticket, im ÖPNV im Durchschnitt gesunken.

Hohe Kosten bei sinkenden Einnahmen stellen die Branche vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Positiv sei hier zu bemerken, dass den Einnahmenverlusten aus der Einführung des Deutschlandtickets, Zuweisungen des Landes Brandenburg gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 gegenüberstand.

Eine wichtige Aufgabe der Zukunft ist der Blick auf die Angebotsperspektive. Ein preiswertes Ticket nutzt dem Fahrgast nichts, wenn kein Bus fährt.

Die stetige Qualifizierung des Personals, die Sicherheit der Technik, die Informations- und Kommunikationstechnologie sind weitere Schwerpunkte, die es als Unternehmer zu gewährleisten gilt, um am Markt zu bestehen.

Die größte Herausforderung liegt weiterhin jedoch bei der erfolgreichen Akquirierung von geeignetem Fahrpersonal. Hieraus resultieren auch zunehmende Schulungskosten, da auf Grund der fehlenden Fachkräfte, die erforderliche Qualifizierung zunehmend auch vom Arbeitgeber getragen wird.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Die VSG Verkehrsservice GmbH übernimmt Fahrdienstleistungen und Serviceleistungen für die Barnimer Busgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Landkreises Barnim und Märkisch Oderland.

Die Fahrdienstleistungen werden im Stadtlinienverkehr, Linienverkehr, Schülerlinienverkehr, vertragsgebundenen Berufs- und Schülerverkehr, Schienenersatzverkehr sowie Gelegenheitsverkehr im Auftrag der Barnimer Busgesellschaft mbH erbracht.

Personal und Sozialbereich

Der aktuelle Personalbestand per 31.12.2023 beträgt 229 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführerin). Bei den 229 Mitarbeitern handelt es sich um 223 Arbeiter und 6 Angestellte.

Im Jahresdurchschnitt (Personen) waren 224 Arbeitnehmer beschäftigt.

B) Darstellung der Lage

Kapitalstruktur

T € %
Interne Finanzierung durch wirtschaftliches Eigenkapital (bilanziertes Eigenkapital) 25 24
Externe Finanzierung (Rückstellungen. Verbindlichkeiten) 1.026 97,6

Die Eigenkapitalausstattung beträgt 2,4 % der Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme wegen mangelnder Eigenkapitalausstattung bestehen aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit nicht. Zudem besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der BBG.

Finanzlage

Im Bereich der kurzfristigen Mittel ergeben sich folgende Veränderungen:

2022
T €
2023
T €
+/-
T €
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.067 1.026 -41
Flüssige Mittel 773 929 156
Unterdeckung (-) / Überdeckung (+) -294 -97 197
Kurzfristige Forderungen 319 122 -197
25 25 0

Die kurzfristige Liquidität ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Während die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten um T€ 41 gesunken sind, verringerten sich ebenfalls die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen um T€ 41.

T€
2023
T€
2022
Jahresüberschuss- vor Gewinnverwendung - 486 370
= Cashflow (Zwischensumme) 486 370
+ Zunahme der kurzfristigen Aktiva- vor Gewinnverwendung - 197 -310
+ Abnahme der kurzfristigen Passiva- vor Gewinnverwendung - -527 -426
= Mittelzufluss (Vj. Mittelabfluss) aus Ifd. Geschäftstätigkeit 156 -366
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 156 -366
+ Flüssige Mittel (Finanzmittelbestand) am Anfang der Periode 773 1.139
= Flüssige Mittel (Finanzmittelbestand) am Ende der Periode 929 773

Erläuterungen zur Ertragslage

Die Umsatzerlöse der VSG entwickelten sich planmäßig. Die für die BBG erbrachten Fahrdienstleistungen und Serviceleistungen wurden mit den im Geschäftsbesorgungsvertrag festgelegten Stundenverrechnungssätzen vergütet.

Die übrigen Umsatzerlöse sind Einnahmen aus Serviceleistungen im Schienenersatzverkehr sowie Dienstleistungen an Arbeitnehmer.

Die Materialaufwendungen beinhalten auch die Aufwendungen für die Erbringung der Leistungen im Schienenersatzverkehr.

Die Personalaufwendungen für die Arbeitnehmer berechnen sich ausschließlich nach dem Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Kosten für Dienstleistungen der Barnimer Busgesellschaft mbH für die VSG Verkehrsservice GmbH für diverse Verwaltungstätigkeiten.

Prognosen der künftigen Entwicklung des Erfolags

Die Anzahl der Mitarbeiter der VSG Verkehrsservice GmbH wird sich im zukünftigen Geschäftsjahr auf durchschnittlich 240 Arbeitnehmer erhöhen.

Es werden demzufolge vermehrt Fahrdienstleistungen und Serviceleistungen im Auftrage der Barnimer Busgesellschaft mbH durch die VSG Verkehrsservice GmbH erbracht.

Zur Verbesserung der Ertragslage wird das Unternehmen weiterhin verstärkt Sonderverkehre, wie Schienenersatz- und Gelegenheitsverkehrsleistungen durchführen.

C) Hinweise auf Risiken der künftigen Entwicklung

Ab dem Geschäftsjahr 2017 sind Verkehrsdienstleistungsverträge zwischen der Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG), Gesellschafter der VSG Verkehrsservice GmbH und den Landkreisen Barnim und Märkisch Oderland, als Gesellschafter der BBG, für die kommenden 10 Jahre geschlossen worden. Resultierend hieraus, ergibt sich für die VSG eine Einnahmensicherung für die im Auftrag der BBG zu erbringenden Fahrdienst- und Serviceleistungen.

Die Einführung des Deutschlandtickets als auch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges als auch das Problem des Fachkräftemangels werden die zukünftige Entwicklung des Unternehmens weiterhin beeinflussen. Zu benennen sind hier die Kostensteigerungen bei den Energiepreisen und Personalkosten, Lieferengpässe bei Ersatzteilen und Fahrzeuglieferungen sowie die allgemeine Entwicklung des ÖPNV (z.B. Klimawandel, Wechsel von Antriebssystemen, Änderung bei den Einnahmentarifstrukturen).

 

Eberswalde, den 21.02.2024

Dombrowsky

Geschäftsführerin

Anhang der VSG Verkehrsservice GmbH zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Vorbemerkungen

Die VSG Verkehrsservice GmbH, mit Sitz in 16225 Eberswalde, Poratzstrasse 68, ist eine Tochtergesellschaft der Barnimer Busgesellschaft mbH. Alleiniger Gesellschafter ist die Barnimer Busgesellschaft mbH ebenfalls mit Sitz in 16225 Eberswalde, Poratzstrasse 68.

Die VSG Verkehrsservice GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der HR-Nummer HRB 9376 FF registriert.

Der Jahresabschluss der Verkehrsservice GmbH ist entsprechend dem Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der VSG Verkehrsservice GmbH ist das Kalenderjahr.

Soweit sich die Postenbezeichnung oder Postenzusammensetzung geändert hat, wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Forderungen wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Nominalbeträgen bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Forderungen

Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter betreffen das Verrechnungskonto und setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023
Forderungen aus:
- Lieferungen und Leistungen 623.029,25
- Steuern 5.356,57
- Sonstiges 0,00
Forderungen
Verbindlichkeiten aus:
- Lieferungen und Leistungen -28.143,73
- Steuern -3.383,23
- Gewinnabführung -485.696,57
Verbindlichkeiten -517.223,53
Gesamt 111.162,28

Guthaben bei Kreditinstituten

Fremde Währungen sind im Unternehmen nicht vorhanden.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25 T€.

Rückstellungen

Von den sonstigen Rückstellungen entfallen 12 T€ auf Jahresabschluss- und Prüfungskosten, 2 T€ auf Steuerberatung, 141 T€ auf Überstunden, 25 T€ auf Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, 13 T€ auf ausstehende Rechnungen, 98 T€ auf Rückstellungen für Resturlaub und 1 T€ auf Rückstellungen für Archivierung.

Verbindlichkeiten

Die Fristen der Verbindlichkeiten sind aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich.

Gesamtbetrag Restlaufzeit bis
1 Jahr
Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 31 31 0
Vorjahr (125) (125) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 0 0
Vorjahr (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 709 709 (0)
Vorjahr (731) (731) (0)

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse von insgesamt 12.048 T€ sind Einnahmen auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Barnimer Busgesellschaft mbH und der VSG Verkehrsservice GmbH für die Erbringung von Fahrdienstleistungen und sonstigen Serviceleistungen für die Barnimer Busgesellschaft mbH sowie Leistungen im Schienenersatzverkehr.

In den Materialkosten sind Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 869 T€ enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u.a. Aufwendungen für Dienstleistungen gemäß Dienstleistungsvertrag für Kosten der Personalbuchhaltung und Sekretariatsarbeiten der Barnimer Busgesellschaft mbH für die VSG Verkehrsservice GmbH.

Das Ergebnis nach Steuern, abzüglich der sonstigen Steuern, in Höhe von 486 T€ wurde entsprechend dem Gewinnabführungsvertrag als Aufwand aus Gewinnabführung bei der VSG Verkehrsservice GmbH verbucht.

Sonstige Angaben

Angaben zur Zahl der Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt ohne Geschäftsführer):

Arbeiter 212
Angestellte 4
Gesamt 216

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von 3 T€ entfällt auf Abschlussprüferleistungen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres

Zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges verweisen wir auf die Ausführungen im Risiko- und Prognosebericht im Lagebericht.

Angaben zur Geschäftsführung

Alleinige Geschäftsführerin des Unternehmens ist Frau Antje Dombrowsky, Diplomkauffrau (FH).

Bei der Angabe der Bezüge der Geschäftsführerin wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

 

Eberswalde, den 06.03.2024

Dombrowsky

Geschäftsführerin

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VSG Verkehrsservice GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VS5G Verkehrsservice GmbH, Eberswalde - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft, Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VSG Verkehrsservice GmbH, Eberswalde für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

Vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lageberichztu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fartfüührung der Unternehmenstätigkeit zu beurteillen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,

auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

Ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der Zzukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Krefeld, den 4. März 2024

Dr. Heilmaier & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

ppa. Lichy-Kresken

Wirtschaftsprüferin

Ergebnisverwendung

Beschluss Nr. 01/2024

der Gesellschafterversammlung der VSG Verkehrsservice GmbH

Der Gesellschafter der VSG hat am 27.05.2024 in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten und folgenden Beschluss gefasst:

Der Jahresabschluss 2023, mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 1.051.383,52 € und einem Jahresergebnis von 0,00 €, wird festgestellt.

Der Geschäftsführerin der VSG wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Nach Bestätigung des Jahresabschlusses, ist der Gewinn der VSG in Höhe von 485.696,57 € an die BBG abzuführen.

 

Wruck

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