Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 3683
Eingetragen
9.9.1998
Branche
Herstellung von Futtermitteln für NutztiereBeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Aufzucht und Mast von Tieren, Handel, Vertrieb und Herstellung von Lebensrnitteln und der Handel und Vertrieb von landwirtschaftlichen Gutern und Produkten aller Art. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Irmgard Bellmann
seit 15.10.2003
Geschäftsführer

Gesellschafter
Beta

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Bellmann GmbH

Harsewinkel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

230,30

437,08

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

230,30

437,08

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

4.410,87

5.772,49

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.315,98

4.724,93

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.099,90

4.618,80

180,49

D. Nicht durch EK ged. Fehlbetrag

13.912,55

12.889,18

Summe Aktiva

25.969,60

28.622,97



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital/Kapitalkonto/Kapitalanteile

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

25.969,60

28.622,97

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

25.969,60

28.622,97

ANHANG

(1) Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff- HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 (BilMoG). Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet (Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB) und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a. F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichung en von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

(A) Umlaufvermögen

(B) Verbindlichkeiten

(4) Weitere Angaben

(A) Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

(B) Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

(C) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

(D) Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2

HGB verrechnet.

(E) Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

(F) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Frau Irmgard Bellmann, Harsewinkel.

Harsewinkel, 28.11.2011

Die Geschäftsführerin

gez. Irmgard Bellmann

 

gez. Irmgard Bellmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.11.2011

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