ShibataFenderTeam Produktions GmbH
Rechlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.522.987,49 |
1.567.472,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.027,00 |
1.247,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.500.460,49 |
1.553.725,43 |
| III.
Finanzanlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.028.336,31 |
1.418.926,30 |
| I.
Vorräte |
630.571,73 |
1.140.214,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
363.060,31 |
223.101,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.704,27 |
55.609,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.454,77 |
4.951,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.571.778,57 |
2.991.350,87 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
887.642,35 |
872.511,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-16.000,00 |
-16.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
64.000,00 |
64.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
-12.300,00 |
-12.300,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
820.811,41 |
661.839,90 |
| IV.
Jahresüberschuss |
15.130,94 |
158.971,51 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
222.186,64 |
246.142,97 |
| C.
Rückstellungen |
57.745,00 |
85.050,52 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.404.204,58 |
1.787.645,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.571.778,57 |
2.991.350,87 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten
Steuerbilanz wurde verzichtet, da keine zwingenden
Abweichungen zur Handelsbilanz vorliegen.
Die Zugänge zu den immateriellen
Vermögensgegenständen zum Sachanlagevermögen
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen der Vorjahre und die
Abschreibungen des Berichtsjahres bewertet.
Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen
gegenüber den betrieblichen Nutzungsdauern
festgestellt wurden.
Für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbstständigen
Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR, wurden im
Sammelposten gebildet. Dieser wird bisher über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten. Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 48.1 HGB auf den
niedrigeren Stichtagspreis wurden, soweit notwendig,
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurden, sofern erforderlich,
durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde
nicht gebildet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen.
Rückstellungen, die gemäß § 253
Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen bis auf die
Rückstellungen für Archivierungsaufwendungen
nicht vor. In diesem Fall unterbleibt die Abzinsung wegen
Geringfügigkeit.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 104,6 TEUR.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von 311,4 TEUR.
Von den Verbindlichkeiten haben 997,3 TEUR eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, 318,0 TEUR eine
Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren und 88,9 TEUR eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 710 TEUR.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 710 TEUR.
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe
von 91,8 TEUR.
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Michael
Weiss und Herrn Stefan Hochstein wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt
27,4 Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und
Leasingverträgen bestanden keine finanziellen
Verpflichtungen von Bedeutung.
Hamburg, 3. März 2016
gez. Michael Weiss, Stefan Hochstein und Wolfgang
Kriemann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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