MedienPrintPartner eG
Markkleeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.801,00 |
4.801,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.300,00 |
3.300,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.750,57 |
27.976,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.013,70 |
22.035,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
736,87 |
5.941,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.551,57 |
32.777,54 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.952,33 |
24.398,94 |
| I.
Geschäftsguthaben der Genossen |
30.000,00 |
27.500,00 |
| 1.
der verbleibenden Mitglieder |
30.000,00 |
27.500,00 |
| II.
Ergebnisrücklagen |
108,00 |
108,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.209,06 |
448,85 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.946,61 |
2.760,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.999,24 |
6.978,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.999,24 |
6.978,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.551,57 |
32.777,54 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
MedienPrintPartner eG, 04416 Markkleeberg
A.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der MedienPrintPartner eG , 04416
Markkleeberg, für das Wirtschaftsjahr 2018 ist nach
den Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem.
§ 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen.
a)
Anlagevermögen
Die
Anlagenzugänge werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie
angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten und der
Abschreibungen.
Anlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich
zulässigen Höchstsätze abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer beträgt bei
technischen Anlagen, bei anderen Anlagen und bei
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 8
Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6
Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
b)
Umlaufvermögen
Die
Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
c)
Rückstellungen
Die
Sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie
decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu erwartenden
Inanspruchnahmen ab.
d)
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Die jeweiligen
Restlaufzeiten ergeben sich aus den
Bilanzvermerken.
C.
Sonstige Angaben
Vorstände waren im Berichtsjahr:
Herr Jens Wahren und Herr Benjamin Wutz.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2019 festgestellt.
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