TREMA
Holding GmbH
Kemnath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
663.223,70 |
502.814,15 |
| I.
Sachanlagen |
505.671,95 |
502.814,15 |
| II.
Finanzanlagen |
157.551,75 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
11.240,46 |
24.043,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.665,70 |
876,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.574,76 |
23.167,32 |
| Aktiva |
674.464,16 |
526.857,92 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
189.146,25 |
20.610,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
149.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
4.389,55 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
14.535,80 |
-4.389,55 |
| B.
Rückstellungen |
3.988,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
481.329,91 |
504.747,47 |
| Passiva |
674.464,16 |
526.857,92 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr
unverändert beibehalten worden.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare
Abschreibung gewählt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie
beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
3.1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden keine wie im Vorjahr
keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr ausgewiesen.
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis
zu einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen keine Forderungen (Vorjahr: 0,00 €)
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
3.2. Verbindlichkeiten
Bezeichnung
|
Stand
|
RLZ
|
RLZ
|
RLZ
|
|
31.12.2021
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
|
469.475,49 €
|
30.793,49 €
|
123.682,00
€
|
315.000,00
€
|
Verbindlichkeiten aus
LuL
|
8.453,16
€
|
8.453,16 €
|
- €
|
- €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.401,26
€
|
3.401,26 €
|
- €
|
- €
|
Summe
|
481.329,91 €
|
42.647,91
€
|
123.682,00 €
|
315.000,00 €
|
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert
sind
Ein Betrag in Höhe von 469.475,49 € ist
durch Pfandrechte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
4.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt.
Risiken aus Wechseln, Schecks und
Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es
wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestellt.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.
4.3. Größenabhängige
Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
4.4. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
4.5. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
das Geschäftsführungsorgan
An das Geschäftsführungsorgan wurden keine
Kredite und Vorschüsse gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Kemnath, den 31.03.2022
gez. Gunter Glatz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2022
festgestellt.
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