BHT Invest GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Th. Simon GmbH & Co. KGBitburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht 2020Grundlagen des Konzerns Unser Familienunternehmen hat seinen Ursprung in einer im Jahre 1817 in Bitburg gegründeten Brauerei und umfasst heute eine mittelständische Unternehmensgruppe, deren Aktivitäten unter dem Dach der Th. Simon GmbH & Co. KG zusammengefasst sind. Die beiden Geschäftsfelder der Bitburger Unternehmensgruppe werden in der Bitburger Braugruppe und der Bitburger Holding zusammengefasst. Zum Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe gehören die Bitburger Brauerei in Bitburg (Rheinland-Pfalz), die König-Brauerei in Duisburg (Nordrhein-Westfalen), die Köstritzer Schwarzbierbrauerei in Bad Köstritz (Thüringen) sowie die Licher Privatbrauerei in Lieh (Hessen). Die Bitburger Braugruppe vereint ein Portfolio aus nationalen und regionalen Marken. Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Wernesgrüner Brauerei in Wernesgrün (Sachsen) veräußert. Daneben unterhält die Bitburger Braugruppe einen Getränkefachgroßhandel, der unter der Marke trinkkontor firmiert. Die Bitburger Holding investiert außerhalb des Geschäftsfeldes der Bitburger Braugruppe und trägt mit dieser Diversifikation zur nachhaltigen und profitablen Entwicklung der Unternehmensgruppe bei. Die Bitburger Holding hält Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Hierzu gehört unter anderem die Mehrheitsbeteiligung am Gerolsteiner Brunnen in Gerolstein sowie an der Wera-Gruppe in Wuppertal. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Laut statistischem Bundesamt ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um -5,0% gesunken. Nach einer rund zehnjährigen Wachstumsphase befindet sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 damit in einer tiefen Rezession. Allerdings fiel der konjunkturelle Einbruch im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge weniger stark aus als im Nachgang zur Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008/2009. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise konnte der gesamte Konsum die Wirtschaft stützen. Im Gegensatz dazu hatte die Corona-Pandemie deutliche Auswirkungen auf der Nachfrageseite. Die privaten Konsumausgaben sanken aufgrund des Lockdowns so stark wie noch nie und gingen preisbereinigt um -6,0% zurück. Die Konsumausgaben des Staates stiegen preisbereinigt um +3,4% an und wirkten stabilisierend. Die Bruttoanlageinvestitionen erfuhren mit -3,5% den stärksten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise. Gleichzeitig gingen sowohl die Exporte als auch die Importe von Waren und Dienstleistungen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 wieder zurück. Der preisbereinigte Rückgang lag für die Exporte bei -9,9% und für die Importe bei -8,6%. Die Dienstleistungsimporte waren durch den starken Rückgang des Reiseverkehrs besonders getroffen. Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 nahezu alle Bereiche der Wirtschaft hart getroffen. Sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe wurde die Produktion enorm eingeschränkt. Während die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe ohne Bau im Vorjahresvergleich um -9,7% zurückging, fiel die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe sogar um -10,4%. In der Industrie stellten die zeitweise gestörten globalen Lieferketten eine besondere Herausforderung dar. Der Konjunktureinbruch zeigte sich in der Dienstleistungsbranche besonders deutlich. Die Rückgänge in diesem Bereich waren in Teilen stärker als jemals zuvor. So lag zum Beispiel die Wirtschaftsleistung des Bereichs Handel / Verkehr / Gastronomie preisbereinigt um -6,3% niedriger als im Vorjahr. Eine wesentliche Gegenbewegung entstand im Bereich Onlinehandel, der im Gegensatz zum stationären Handel deutlich zunahm. Aus den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Bereich der Beherbergung und Gastronomie resultierte ein historischer Rückgang im Gastgewerbe. Die Erwerbstätigkeit ging gegenüber 2019 um rund -477.000 Personen (-1,1%) zurück und erreicht damit im Jahresdurchschnitt 2020 44,8 Millionen Erwerbstätige. Der seit über 14 Jahren und auch über die Finanz- und Wirtschaftskrise andauernde Anstieg der Erwerbstätigkeit endete damit im Jahr 2020. Vom Rückgang der Erwerbstätigkeit waren insbesondere geringfügig Beschäftigte und Selbstständige betroffen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten blieb hingegen stabil. Durch die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit dürften hier Entlassungen verhindert worden sein. Im April 2020 erhielten knapp 6 Millionen Personen konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im weiteren Jahresverlauf hat die Zahl der Leistungsempfänger sukzessive abgenommen. Im Dezember 2020 waren es noch 2,39 Millionen Personen. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021 // Bundesagentur für Arbeit, 05.01.2021 | Presseinfo Nr. 1 // Bundesagentur für Arbeit, 02.03.2021 | Entwicklungen des Arbeitsmarktes 2021 in Deutschland / Februar 2021) Branchenspezifische Entwicklung Für die Bitburger Braugruppe stellt der deutsche Biermarkt den Markt mit der höchsten Umsatzbedeutung dar. Laut Statistischem Bundesamt sank der Gesamtbierabsatz aller deutschen Brauereien inklusive der Auslandsabsätze im Jahr 2020 um -5,5% gegenüber dem Vorjahr auf etwa 87,1 Mio. hl. Der Inlandsabsatz geht dabei ebenfalls um -5,5% auf 71,9 Mio. hl zurück. Alkoholfreie Biere und alkoholfreie Mixe sind in dieser Absatzstatistik nicht enthalten. Die durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungen der Gastronomie, sowie der Wegfall nahezu aller großer Sportveranstaltungen und Stadtfeste haben dazu geführt, dass die Fassbierabsätze aller fünfzehn großen deutschen Biermarken um -40% bis -60% zurückgegangen sind. Gleichzeitig hat die Verlagerung des Konsums nach Hause dazu geführt, dass der Absatz im deutschen Handel an alkoholhaltigen und alkoholfreien Bier- und Biermischgetränken deutlich um +4,7% gestiegen ist. Die Umsatzsteigerung ist mit +5,9% noch stärker ausgeprägt, da vor allem die höherpreisigen Segmente wie Helles und Lagerbier überproportional gewachsen sind. Auch Biermischgetränke haben mit einem Umsatzwachstum von +10,3% besonders zur positiven Entwicklung des Biermarktes im Handel beigetragen. Für unsere Beteiligung am Gerolsteiner Brunnen ist der Absatzmarkt mit der höchsten Umsatzrelevanz der deutsche Mineralwassermarkt. Alkoholfreie Getränke (AfG) hielten im Jahr 2020 das Mengenniveau (Absatz +0,0% vs. Vorjahr). Absatzverluste verzeichnete lediglich das Segment Wasser. Der Wassermarkt wurde im Jahr 2020 sowohl durch den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Sommereffekt als auch durch den Trend zu Leitungswasser belastet. Der Wassermarkt verzeichnete insgesamt eine negative Absatzentwicklung (-2,2% vs. Vorjahr), konnte aber eine positive Umsatzentwicklung verzeichnen (+2,1% vs. Vorjahr). Diese wurde durch das Mittel- und Hochpreis-Segment getrieben, während der Preiseinstiegsbereich weiter verlor. (Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis): Absatzstatistik Bier, Fachserie 14, Reihe 9.2, Dezember und Jahr 2020 // Nielsen MarketTrack, Bier- und Biermix, LEH+GAM inkl. Aldi/Lidl/Norma; Gesamtjahr 2020; GfK Consumer Panel FMCG, AFG, Jan-Dez 2020; GfK Consumer Panel FMCG, Wasser, Jan- Dez 2020) Ertragslage Die Bitburger Braugruppe inklusive Getränkefachgroßhandel erzielte konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 722,7 Mio. €, die um -159,0 Mio. € (-18,0%) unter dem Vorjahr lagen. Die Mehrheitsbeteiligungen der Bitburger Holding erzielten konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 463,0 Mio. € und lagen damit um +6,8 Mio. € (+1,5%) über dem Vorjahr. Die konsolidierten Umsatzerlöse der Unternehmensgruppe lagen im Berichtsjahr mit 1.185,7 Mio. € um -152,2 Mio. € bzw. -11,4% unter dem Vorjahr (1.337,9 Mio. €). Von diesem Umsatz wurden 89,1% im Inland erzielt (Vorjahr 90,4%). Das EBITDA der Unternehmensgruppe lag mit 220,0 Mio. € um -74,9 Mio. € (-25,4%) unter dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis nach Steuern sank um -56,7 Mio. € (-62,7%) auf 33,8 Mio. €. Im Geschäftsjahr betrugen die in der Unternehmensgruppe angefallenen Ertragsteuern einschließlich der latenten Steuern 19,0 Mio. € (Vorjahr: 43,7 Mio. €). Der Jahresüberschuss des Konzerns sank um -56,7 Mio. € (-63,8%) gegenüber dem Vorjahr auf 32,3 Mio. €. Wie im letzten Jahr prognostiziert, konnte sowohl das Umsatz- als auch das Ergebnisniveau des Vorjahres aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht gehalten werden. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Unternehmensgruppe sank im abgelaufenen Geschäftsjahr von 1.697,0 Mio. € um -132,5 Mio. € auf 1.564,5 Mio. €. Das Anlagevermögen ging gegenüber dem Vorjahr um -126,7 Mio. € (-9,4%) zurück. Neben Abschreibungen in Höhe von insgesamt 139,6 Mio. € (+4,1%) und Abgängen von 140,7 Mio. € wurden im Anlagevermögen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 9,5 Mio. €, in Sachanlagen in Höhe von 100,1 Mio. € und in das Finanzanlagevermögen in Höhe von 120,7 Mio.€ vorgenommen. Zum Bilanzstichtag weisen die liquiden Mittel mit 66,2 Mio. € einen gegenüber dem Vorjahr um -49,4 Mio. € (-42,7%) deutlich verringerten Bestand auf. Das gesamte Umlaufvermögen der Unternehmensgruppe sank um -4,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 335,4 Mio. €. Der Rückgang der Bilanzsumme zeigt sich auf der Passivseite vor allem durch einen Rückgang des Eigenkapitals sowie der Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag 787,5 Mio. € (Vorjahr: 892,9 Mio. €). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote per 31.12.2020 von 50,3%. Zu diesem Stichtag deckte das Eigenkapital die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen zu 196,1 %. Das gesamte Anlagevermögen war zu 64,3 % (Vorjahr 66,1%) durch Eigenkapital gedeckt. Der Anstieg der Rückstellungen um +1,4 Mio. € auf 583,2 Mio. € (Vorjahr: 581,8 Mio. €) resultiert vor allem aus der Zunahme der Rückstellungen für Pensionen (+15,2 Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten (122,7 Mio. €). Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 29,8 Mio.€, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10,7 Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 34,0 Mio. €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen im Umfang von 53,9 Mio. €. Im Jahr 2020 ergibt sich ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von +159,0 Mio. €. Abzüglich des Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit in Höhe von -205,9 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung konsolidierungskreisbedingter Änderungen eine Verminderung des Finanzmittelfonds in Höhe von -49,4 Mio. € (im Vorjahr Verminderung um -14,1 Mio. €). Der Finanzmittelbestand betrug zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 66,2 Mio. €. Die Unternehmensgruppe war damit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Personal Innerhalb der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen waren im Jahresdurchschnitt 4.527 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.541 Mitarbeiter) beschäftigt. Auf die Bitburger Braugruppe und ihre Tochtergesellschaften entfielen davon 2.232 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.291 Mitarbeiter). In den übrigen einbezogenen Unternehmen waren 2.295 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2.250 Mitarbeiter). Für Löhne und Gehälter einschließlich der Sozialabgaben sowie der Aufwendungen für Altersversorgung wurden im Berichtsjahr 256,9 Mio. € (Vorjahr: 260,8 Mio. €) aufgewendet. Das Unternehmen hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss es Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb gerade in Zeiten der Corona-Pandemie so gering wie möglich halten. Daher wurden die Betriebsabläufe an das Infektionsrisiko angepasst. Das Arbeiten im Homeoffice wurde angeboten, sofern es die Tätigkeit erlaubt. Desinfektionsmittel, Masken und Schnelltests wurden zur Verfügung gestellt. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Das Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe sieht sich seit Jahren einem wandelnden Konsumverhalten und einem intensiven Verdrängungswettbewerb ausgesetzt. Für unsere Unternehmensgruppe und ihre Geschäftsfelder ist es wichtig, auch in Zukunft auf ein solides Fundament aufsetzen zu können. Dieses Fundament bilden unsere Marken und Produkte, unsere Mitarbeiter sowie der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen und eine solide Kapitalbasis. Ergänzend zu den Aktivitäten im Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe wird die Diversifikationsstrategie konsequent weiterverfolgt. Wir streben deshalb weiter an, unsere Position in den Geschäftsfeldern der Bitburger Holding zu festigen und weitere Wachstumschancen zu nutzen. Sowohl das Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe als auch das Geschäftsfeld der Bitburger Holding wurden im Geschäftsjahr 2020 durch die Folgen der Corona-Pandemie negativ beeinflusst. Allerdings war die Bitburger Braugruppe durch die Auswirkungen im Außer-Haus-Markt deutlich stärker betroffen. Durch die breite Diversifikation innerhalb der Unternehmensgruppe und umfangreiche Maßnahmen konnte zielgerichtet auf diese Ausnahmesituation reagiert werden. Für das Geschäftsjahr 2021 rechnen wir für beide Geschäftsfelder der Th. Simon GmbH & Co. KG mit einem leichten Umsatzanstieg. In einzelnen Beteiligungen der beiden Geschäftsfelder gehen wir von steigenden Kosten aus. Auch im Geschäftsjahr 2021 wird kontinuierlich in die Marken und Standorte der beiden Geschäftsfelder investiert. Die Entwicklung der Kapitalanlagen der Unternehmensgruppe werden weiterhin durch volatile Kapitalmärkte und das unverändert niedrige Zinsniveau beeinflusst. Insgesamt gehen wir für die Th. Simon GmbH & Co. KG von einem im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich steigenden Ergebnis in 2021 aus. Aus Sicht der Geschäftsführung ist der Konzern mit dem breit diversifizierten Portfolio für die zukünftigen Herausforderungen gut aufgestellt. Bezüglich der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehenden Unsicherheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht. Nachhaltigkeit Als Familienunternehmen handeln wir traditionell aus einer verantwortungsvollen Haltung heraus für Mensch und Umwelt. Aus dieser Position heraus gestalten wir Lösungen für die wirtschaftlichen, ökologischen und demografischen Herausforderungen der Zukunft. Im Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe werden die Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Handlungsfeldern 'Klima & Ressourcen', 'Arbeit & Zukunft' und 'Produkt & Verantwortung' gebündelt. Dabei steht die langfristige Sicherung des Unternehmenswerts im Fokus. Das zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagementsystem bietet die fundierte Basis, um Lösungen für die relevanten Themen zu entwickeln. Angefangen mit der Geschäftsführung ist das Thema Nachhaltigkeit im Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe bereichsübergreifend verankert und die Ziele werden durch das Nachhaltigkeitsteam koordiniert und konsequent umgesetzt. Auch im Geschäftsfeld der Bitburger Holding werden Nachhaltigkeitsthemen aktiv verfolgt und in die Unternehmensprozesse integriert. Der Gerolsteiner Brunnen hat beispielsweise das verantwortliche Handeln von der Quelle bis in die Flasche, vom Ursprung zum Verbraucher tief in der Unternehmensstrategie verankert. Dabei stützt sich der Gerolsteiner Brunnen auf die vier Säulen Gesundheit und Wohlbefinden, Quell- und Produktschutz, Umweltschutz sowie soziale Verantwortung. Nachhaltigkeit ist damit ein zentraler Baustein des Gerolsteiner Qualitätsversprechens. Unsere Unternehmensgruppe versteht Nachhaltigkeit als kooperativen Lern- und Innovationsprozess, den wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und externen Anspruchsgruppen aktiv weiter vorantreiben, um einen wertvollen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu leisten. Chancen- und Risikobericht Erläuterung zum Risikomanagement Das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens ist grundsätzlich mit dem Eingehen von Risiken verbunden. Um einen gezielten Umgang mit den Risiken unserer Unternehmensgruppe sicherzustellen, ist eine bewusste und systematische Auseinandersetzung mit der Risikosituation im Rahmen des Risikomanagements erforderlich. Hierzu ist in unserer Unternehmensgruppe ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem implementiert. Identifizierte Risiken werden in ein Risikoinventar übernommen und kontinuierlich hinsichtlich ihrer möglichen Schadenhöhe und voraussichtlichen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Zur Risikosteuerung werden geeignete Maßnahmen definiert und durch die Verantwortlichen eingeleitet. Zusammen mit einem regelmäßigen Reporting wird so sichergestellt, dass eine zeitnahe Reaktion auf die Risiken gewährleistet ist. Chancenbericht Sowohl im Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe als auch im Geschäftsfeld der Bitburger Holding fokussieren wir uns auf unsere starken Marken und stellen die herausragende Qualität unserer Produkte in den Vordergrund. Neben den mit den geschäftlichen Aktivitäten verbundenen Risiken ergeben sich für die Bitburger Unternehmensgruppe und ihre Beteiligungen in ihren jeweiligen Märkten auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Die Chancen werden im Rahmen der Strategieüberprüfung und im Planungsprozess analysiert und hinsichtlich ihres potenziellen Wertbeitrags bewertet. Sofern Chancen hinreichend wahrscheinlich sind, werden diese in die Unternehmensplanung aufgenommen. Darüber hinausgehende Chancen werden kontinuierlich hinsichtlich ihres möglichen Ergebniseffektes überprüft. Generell ergeben sich aus den Risiken eines Marktes auch immer Chancen für die gut aufgestellten Unternehmen der jeweiligen Branche. Die permanente Anpassung an die sich wandelnden und komplexen Anforderungen unserer Kunden und des Marktes bietet Chancen, die unsere Unternehmen aktiv nutzen. Darüber hinaus streben wir in unseren Unternehmen danach, das Erreichte kontinuierlich zu verbessern, um auch zukünftig erfolgreich zu sein. Durch das Herausstellen der herausragenden Qualität unserer Produkte sehen wir in der Bitburger Braugruppe die Chance, noch mehr Kunden für unsere Marken und Produkte zu begeistern. Auch bei den Beteiligungen der Bitburger Holding fokussieren wir uns auf eine außerordentliche Qualität, Innovationen und starke Marken. Mit dem langfristigen Engagement bei diesen Unternehmen verbinden wir neben der Diversifikation unternehmerischer Risiken auch die Erschließung nachhaltiger Wachstumschancen für unser Familienunternehmen. Durch unsere Venture Direktbeteiligungen setzen wir uns frühzeitig mit disruptiven Entwicklungen und den daraus für unsere Geschäftsfeldern resultierenden Risiken und Chancen auseinander. Die Strategie der Kapitalanlagen unserer Unternehmensgruppe ist mittel- bis langfristig ausgerichtet. Durch die breite Diversifikation unterschiedlicher Anlagestrategien und die Verteilung auf unterschiedliche Manager optimieren wir unser Rendite-/Risikoprofil und können auf diese Weise Chancen der aktuell volatilen Kapitalmärkte nutzen. Ausgehend von unserer soliden Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage werden wir auch in den kommenden Jahren versuchen, weitere Wachstumschancen zu nutzen und unsere Unternehmensgruppe durch Investitionen und Akquisitionen breiter zu diversifizieren und weiter zu stärken. Risikobericht Unsere Unternehmensgruppe ist im Rahmen ihrer Aktivitäten und aufgrund interner und externer Faktoren einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Von hoher Bedeutung sind sowohl für das Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe als auch für das Geschäftsfeld der Bitburger Holding Risiken, die sich unmittelbar aus ihren jeweiligen Märkten und Branchen, durch Veränderungen im Konsum, durch Wettbewerber, Kundenbeziehungen oder durch konjunkturelle Einflüsse oder Entwicklungen an den Kapitalmärkten ergeben. Durch die laufende Überprüfung des Produktportfolios sowie die Diversifikation reduziert die Unternehmensgruppe soweit wie möglich die Abhängigkeit von einzelnen Märkten und von konjunkturellen Einflüssen. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien hat für unsere Unternehmensgruppe eine übergeordnete Bedeutung. Um die sich hieraus ergebenden Compliance-Risiken zu vermeiden bzw. zu vermindern ist in unserer Unternehmensgruppe ein Compliance Management System implementiert. Das Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt und innerhalb der Unternehmensgruppe kommuniziert. Hierdurch wird der Gefahr von Verstößen gegen externe oder interne Vorgaben aktiv entgegengewirkt. Neben den genannten Risiken werden leistungswirtschaftliche Risiken überwiegend als Risiken mit einer mittleren Bedeutung eingestuft. Zu den leistungswirtschaftlichen Risiken zählen unter anderem Absatzrisiken wie zum Beispiel der Kaufkraftverlust oder die Substitution von Produkten. Die Qualität unserer Produkte ist für unsere Unternehmensgruppe von besonderer Bedeutung. Unsere hohen Qualitätsstandards in Verbindung mit unseren Qualitätsmanagementsystemen führen zu einer Minimierung der Qualitätsrisiken bei unseren Produkten. Das Risiko einer möglichen Zwangsabgabe auf Einwegflaschen stellt für die Unternehmensgruppe ein regulatorisches Risiko mit einer mittleren Bedeutung dar. Die finanzwirtschaftlichen Risiken der Unternehmensgruppe werden überwiegend als Risiken mit einer mittleren Bedeutung eingestuft. Hierzu gehören unter anderem Währungsrisiken, die in der Unternehmensgruppe über derivative Finanzinstrumente gemindert werden. Ausfallrisiken aus Forderungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement und eine konservative Bilanzierungspolitik in unseren Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei unseren Finanzanlagen verfolgen wir eine insgesamt konservative Anlagepolitik und nutzen darüber hinaus geeignete Diversifikations- und Wertsicherungsstrategien. Die Gesamtbewertung der Risikosituation der Unternehmensgruppe zeigt, dass der Fortbestand des Konzerns unter Substanz- und Liquiditätsgesichtspunkten nicht gefährdet ist und aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Unternehmensplanung für die Folgejahre ist wesentlich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Die sich hieraus ergebenden erheblichen Unsicherheiten wurden im Rahmen der Planung analysiert und es wurden entsprechende Annahmen getroffen. Für das Geschäftsfeld der Bitburger Braugruppe ist es von wesentlicher Bedeutung, wie lange und in welcher Intensität die durch Corona bedingten Einschränkungen im Außer-Haus-Markt bestehen werden, welchen Zeitraum die Erholungsphase in Anspruch nehmen wird und auf welchem Niveau sich ein neuer Normalzustand einstellen wird. Die Planung basiert unter anderem auf der Annahme, dass eine schrittweise Erholung der Gastronomie in den nächsten beiden Jahren stattfindet. Auch für das Geschäftsfeld der Bitburger Holding wurde eine schrittweise Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit eine Erholung der Ergebnisniveaus angenommen. Neben den damit im Rahmen der Planung berücksichtigten Unsicherheiten und den im Risikomanagementsystem abgebildeten Risiken geht die Geschäftsführung von keinen weiteren wesentlichen Unsicherheiten aus. Die Risiken der Unternehmensgruppe betragen gewichtet mit ihrer prozentualen Eintrittswahrscheinlichkeit insgesamt weniger als 14% des Konzerneigenkapitals, wovon die gewichtet drei größten Einzelrisiken rund 9% ausmachen. Neben dem Rückgang des Konzerneigenkapitals resultiert der Anstieg dieser Kennzahl aus einer geänderten Risikoeinschätzung bedingt durch die möglichen Folgen der Corona-Pandemie. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Konzerns der Th. Simon GmbH & Co. KG gefährden könnten.
Bitburg, den 22.03.2021 Th. Simon GmbH & Co. KG Geschäftsführung Th. Simon Verwaltungs GmbH Matthäus Niewodniczanski Dieter Henne Dr. Hans-Gerd Wienands Axel Dahm Jan Niewodniczanski Stephan Fahrig Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Amtsgericht Wittlich, HRA 41441 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Erläuterungen (1) Der Konzernabschluss der Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg, ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in Tausend EURO aufgestellt. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind zusammengefasst worden, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren angewendet. (2) Konsolidierungskreis Konzernobergesellschaft ist die Th. Simon GmbH & Co. KG. In den Konzernabschluss sind neben der Th. Simon GmbH & Co. KG 27 inländische und 3 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der Obergesellschaft unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Daneben werden 8 assoziierte Unternehmen im Wege der at-equity-Konsolidierung einbezogen. Zum 01.01.2020 wurden die Wera Tools Inc., Kanada, Wera Outillages SAS, Frankreich, und Wera Tool Japan G.K., Japan aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entkonsolidiert. Zum 31.12.2020 wurde die Wernesgrüner Brauerei GmbH aufgrund der Veräußerung der Gesellschaft ebenfalls entkonsolidiert. Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird durch die Änderung des Konsolidierungskreises nicht wesentlich beeinflusst. Aufgrund der Vorschrift des § 296 Abs. 2 HGB sind 14 inländische und 8 ausländische Gesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen worden. Hieraus ergeben sich keine Beeinträchtigungen des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, da sie sowohl einzeln, als auch in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind. Außerdem wurden die unter D. (Anlage 1/26) aufgeführten 5 assoziierten Unternehmen nicht nach § 312 HGB konsolidiert, weil die Beteiligungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. (3) Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind zum Bilanzstichtag der Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg, aufgestellt, für die BHT Circular II GmbH wurde ein Zwischenabschluss auf den 31.12.2020 erstellt. Die Berichtswährung ist der Euro. Bei Abschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, werden die Bilanzposten zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro bewertet. Ausnahme ist das Eigenkapital, das zum historischen Kurs angesetzt wird. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet. Durch die Währungsumrechnung bedingte Differenzen werden erfolgsneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals im Ausgleichsposten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ausgewiesen. Die für die Gruppe wichtigsten Wechselkurse sind: Tschechische Krone, US-Dollar und Britisches Pfund. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Aufstockung von Anteilen oder ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Das Eigenkapital wird nach § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Zeitwert, der den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten im Zeitpunkt der vorgenannten Verrechnung beizulegen ist, angesetzt. Ein nach der Verrechnung auf der Aktivseite verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die für Erwerbsvorgänge bis zum 31. Dezember 2009 im Rahmen der Kapitalkonsolidierung angewandte Buchwertmethode wird gemäß Artikel 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB für diese sog. Altfälle fortgeführt. Werden nach Erlangung des beherrschenden Einflusses weitere Anteile an einem Tochterunternehmen erworben (Aufstockung) oder veräußert (Abstockung), ohne dass der Status als Tochterunternehmen verloren geht, werden diese Transaktionen als Kapitalvorgang abgebildet. Hierbei sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht neu zu bewerten. Vielmehr sind die Anschaffungskosten der weiteren Anteile mit dem hierauf entfallenden Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Anteile zu verrechnen. Sofern sich nach dieser Verrechnung ein Unterschiedsbetrag ergibt, ist dieser erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital zu verrechnen. Nicht dem Konzern zuzurechnende Anteile anderer Gesellschafter werden unter den Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. Zwischenergebnisse, Umsätze, andere Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. (4) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien aufgestellt. Sofern in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt werden, die von den im Konzernabschluss anzuwendenden Methoden abweichen, sind bei den entsprechenden Posten die erforderlichen Anpassungen im Rahmen der Handelsbilanz II vorgenommen worden. Bei den assoziierten Unternehmen werden vom Konzernabschluss abweichende Bewertungsmethoden angewandt. Es wurde einheitlich jeweils der letzte vorliegende Konzernabschluss bzw. Abschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde gelegt. Bei einem assoziierten Unternehmen wird der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss dieses assoziierten Unternehmens dem Konzernabschluss zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden, soweit sie nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft oder selbst hergestellt worden sind, grundsätzlich linear abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die vor dem 1. Januar 2010 angeschafft oder selbst hergestellt worden sind, wird die degressive Abschreibung gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die in den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind durch langfristig bestehende Absatzverträge sowie einen langen Lebenszyklus der Produkte der erworbenen Betriebe begründet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Der nach § 301 Abs. 3 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beträgt 18,5 Mio € (Vorjahr 46,2 Mio €). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach § 309 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB über 5 Jahre abgeschrieben. Die Bestimmung der Nutzungsdauer erfolgt auf Basis einer Analyse der Stabilität der Branche, des Lebenszyklusses der Produkte, der wichtigen Absatz- und Beschaffungsverträge sowie der Nachhaltigkeit der Kundenbeziehungen. Im Geschäftsjahr wurden 27,7 Mio € Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte zeitanteilig verrechnet. Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen. Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Assoziierte Unternehmen werden nach der Buchwertmethode at-equity bewertet. Die Ermittlung des Unterschiedsbetrages aus der Equity-Bilanzierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung, sofern bisher wegen untergeordneter Bedeutung auf eine Einbeziehung verzichtet wurde. Ein bei erstmaliger Equity-Bewertung entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb der Anteile an Assoziierten at-equity Unternehmen geführt und planmäßig über 4-5 Jahre abgeschrieben. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Bewertung betrugen zum Bilanzstichtag 62,8 Mio € (Vorjahr 88,8 Mio €). Sie werden über 4 - 5 Jahre abgeschrieben. Der nach § 312 Abs. 1 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen beträgt 70,5 Mio € (Vorjahr 97,9 Mio €) bei Abschreibungen von 24,9 Mio €. Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Genossenschaftsanteile und sonstigen Ausleihungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Abschreibungen Rechnung getragen. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Handelswaren werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt, soweit nicht ein Festwert für bestimmte Hilfs- und Betriebsstoffe besteht. Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die notwendigen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten beinhalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 10-15 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Rückstellungen für "Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie die unter den "Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesenen weiteren Sozialverpflichtungen werden auf der Grundlage der Projected Unit Credit Methode unter Anwendung eines Diskontierungssatzes von 2,30 % (Vorjahr 2,82 %) p.a. (Pensionsverpflichtungen) gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Restlaufzeiten von 15 Jahren (10-Jahres-Durchschnitt), eines Gehaltstrends von 2,48 % (Vorjahr 2,52 %) p.a. und eines Rententrends von 1,0 - 2,0 % (Vorjahr 1,0 - 2,0 %) p.a. errechnet. Grundlage für die vorgenommene Bewertung sind die anerkannten "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 33,8 Mio € (Vorjahr 34,6 Mio €). Soweit verpfändetes Deckungsvermögen für Pensionsverpflichtungen oder Altersteilzeitverpflichtungen besteht, erfolgt eine Verrechnung mit der Rückstellung. Eventuelle Überdeckungen werden unter der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden teilweise durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erläuterungen zur Konzernbilanz (5) Anlagevermögen Wir verweisen auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens als Anlage zum Anhang. (6) Vorräte
(7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(8) Rechnungsabgrenzungsposten
(9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Soweit aus verpfändetem Deckungsvermögen für Pensionsverpflichtungen oder Altersteilzeitverpflichtungen eine Überdeckung resultiert, wird diese unter der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
Die Erträge aus Deckungsvermögen wurden in Höhe von 40 T€ mit dem Personalaufwand und in Höhe von 195 T€ mit dem Zinsaufwand verrechnet. (10) Kapitalanteile Die Kapitalanteile entsprechen den Kapitalanteilen der Kommanditisten der Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg. (11) Rücklagen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rücklagen ergibt sich aus dem Eigenkapitalspiegel. (12) Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Aus der Währungsumrechnung ergab sich eine Eigenkapitaldifferenz in Höhe von 368 T€ (Vorjahr 1.911 T€). (13) Nicht beherrschende Anteile In dieser Position werden die auf konzernfremde Gesellschafter entfallenden Anteile am nach den einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns ermittelten Eigenkapital einbezogener Tochtergesellschaften ausgewiesen. (14) Konzernbilanzgewinn
(15) Pensionsrückstellungen Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum Bilanzstichtag 33,8 Mio €. In den Pensionsrückstellungen wurde Deckungsvermögen in Form verpfändeter Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 2.843 T€ (Vorjahr 3.354 T€) verrechnet. Der ergebniswirksame Teil der Veränderung des Deckungsvermögens wurde in Höhe von 37 T€ mit dem Personalaufwand und in Höhe von 195 T€ mit dem Zinsaufwand verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten. (16) Übrige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum überwiegenden Teil Pfandrückzahlungsverpflichtungen für Leergut (135,8 Mio €; Vorjahr 140,4 Mio €), Vertriebsrückstellungen (67,3 Mio €; Vorjahr 69,6 Mio €) und Personalrückstellungen (44,5 Mio €; Vorjahr 34,5 Mio €). In den Altersteilzeitrückstellungen wurde Deckungsvermögen in Form verpfändeter Rückdeckungsversicherungen sowie treuhänderisch verwalteter Investmentfonds in Höhe von 903 T€ (Vorjahr 713 T€) verrechnet. Der ergebniswirksame Teil der Veränderung des Deckungsvermögens wurde in Höhe von 3 T€ mit dem Personalaufwand und in Höhe von 0 T€ mit dem Zinsaufwand verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten. (17) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern der Konzernmuttergesellschaft betreffen Verrechnungskonten der Gesellschafter. Die Steuerverbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer sowie noch abzuführende Biersteuer für Dezember. (18) Passive latente Steuern Das Aktivierungswahlrecht für latente Steuern nach § 274 HGB wird auf Ebene der Jahresabschlüsse weiterhin nicht ausgeübt. Aufgrund von Abweichungen zwischen den Wertansätzen in den Handelsbilanzen II und den Steuerbilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden latente Steuern erfasst, sofern sich bezogen auf die jeweilige in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft ein Überhang passiver latenter Steuern ergibt. Die Unterschiedsbeträge zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben sich wie folgt:
Aktive latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen nach § 306 HGB werden mit 1,2 Mio € ausgewiesen (im Vorjahr 1,7 Mio €), passive latente Steuern mit 17,2 Mio € (im Vorjahr 20,1 Mio €) ausgewiesen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von rd. 29 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Ausnahme hiervon bilden die in der Handelsbilanz II der Wera Werk s.r.o. erfassten latenten Steuern, bei deren Berechnung ein Steuersatz von 19 % zugrunde gelegt wurde. Insgesamt ergeben sich folgende latente Steuern:
Passive latente Steuern
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (19) Umsatzerlöse
(20) Sonstige betriebliche Erträge Die übrigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus Anlagenabgängen und aus der Auflösung von Rückstellungen. Zusätzlich werden hier auch Erträge aus Investitionszulagen und -zuschüssen sowie sonstige betriebliche Nebenerträge ausgewiesen. Außerdem sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 559 T€ (Vorjahr 403 T€) enthalten. Periodenfremde Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Höhe von 2.946 T€ (Vorjahr 2.801 T€) angefallen. (21) Materialaufwand
(22) Personalaufwand
Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:
(23) Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind in Höhe von 3.141 T€ (Vorjahr 55 T€) angefallen und betreffen immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagevermögen. (24) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen, Vorsorge für Risiken, Instandhaltungsaufwendungen sowie Verluste aus Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufvermögens außer Vorräten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.276 T€ (Vorjahr 352 T€) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen, die für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind nicht angefallen. (25) Finanzergebnis
(26) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Hierin sind Erträge aus latenten Steuern in Höhe von 2.357 T€ (Vorjahr 3.059 T€) enthalten. Periodenfremde Steuererträge sind mit 645 T€ (Vorjahr 454 T€) enthalten. Sonstige Angaben (27) Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Eine Verrechnung von in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte bei den Positionen: Pensionsrückstellungen: Bruttoverpflichtungen von 276,3 Mio € (Vorjahr 261,5 Mio €) wurden mit von den Versicherern bescheinigten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 2,8 Mio € (Vorjahr 3,4 Mio €) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht deren Anschaffungskosten. Sonstige Rückstellungen: Altersteilzeitverpflichtungen von brutto 2,8 Mio € (Vorjahr 1,3 Mio €) wurden mit Deckungskapital in Höhe von 0,9 Mio € (Vorjahr 0,7 Mio €) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten. (28) Eventualverbindlichkeiten Es bestehen aufschiebend bedingte Verpflichtungen aus Beteiligungen in Höhe von 297.9 Mio € (Vorjahr 300,8 Mio €), davon gegenüber assoziierten Unternehmen 3.9 Mio € (Vorjahr 3,9 Mio €). (29) Aufwendungen für Organmitglieder der Muttergesellschaft Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betragen 4 Mio €. Die Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB betragen 171 T€. (30) Haftungsverhältnisse
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus den in der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnissen schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. (31) Außerbilanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen in Höhe von 33,9 Mio € (Vorjahr 35,8 Mio €)
(32) Angaben zu bestimmten Finanzinstrumenten gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 15 HGB Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- bzw. Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Bewertungseinheiten Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet
zu (1) bis (2): Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich in vollem Umfang im Sicherungszeitraum voraussichtlich aus, weil Risikopositionen (Grundgeschäft) unverzüglich nach Entstehung in betraglich gleicher Höhe und Laufzeit durch Zinssicherungsgeschäfte abgesichert werden. Die Zinsbelastung ist im Ergebnis fest. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die gegenläufigen Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig ausgeglichen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. Die Darlehen sind zum jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert, die positiven sowie die negativen Marktwerte der Zinssicherungsgeschäfte wurden bilanziell nicht berücksichtigt. Die vom Vertragspartner ermittelten positiven Marktwerte der Zinssicherungsgeschäfte betragen insgesamt 0 T€, die Summe der negativen Marktwerte beläuft sich auf -182 T€. Devisensicherung Zum Bilanzstichtag bestehen Devisen-Termingeschäfte über den Ankauf von US-Dollar zu festgelegten Umrechnungskursen. Es besteht die Verpflichtung im Folgejahr insgesamt 13,0 Mio USD für insgesamt rd. 11,1 Mio € zu erwerben. Das daraus resultierende Risiko im Vergleich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag beträgt 516 T€ (im Vorjahr 0 T€, als Drohverlustrückstellung bilanziert). Zum Bilanzstichtag bestehen weiterhin Devisen-Termingeschäfte über den Verkauf von 4,2 Mio USD, 4,0 Mio CAD sowie 0,6 Mio GBP im Geschäftsjahr 2021 für insgesamt ca. 6,9 Mio €. Bemessen nach dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag ergaben sich hieraus Risiken, für die eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 65 T€ (Vorjahr 88 T€) zu bilden war. Bei einer Tochtergesellschaft in Tschechien bestehen Devisenforwards betreffend den Kauf von Tschechischer Krone (CZK) gegen Euro bis 2022 im Gesamtumfang von 360 Mio CZK, dies entspricht rund 13,1 Mio €. Bemessen nach dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag ergaben sich hieraus wie im Vorjahr keine Risiken, für die eine Drohverlustrückstellung zu bilden war. (33) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB Es besteht ein Bestellobligo in Höhe von 177,8 Mio € (Vorjahr 217,5 Mio €). (34) Investmentfonds Die Th. Simon Verwaltungs GmbH sowie die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG halten im Finanzanlagevermögen Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die internationale Ausrichtung der Anlagen dient der Risikodiversifikation unter Ausnutzung von Wachstumschancen. Den Investmentfonds ist zum Bilanzstichtag ein Kurswert in Höhe von 221,1 Mio € beizulegen. In dem vorgenannten Kurswert sind stille Reserven in Höhe von 3,1 Mio € enthalten. Im Geschäftsjahr sind Ausschüttungen in Höhe von 0,0 Mio € erfolgt. Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen zum Teil insoweit, dass eine wöchentliche Rückgabe der Anteile möglich ist. Die Fondsmanager können jederzeit auf Veränderungen an den Kapitalmärkten reagieren. (35) Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 313 Abs. 2 HGB Die Th. Simon GmbH & Co. KG hält neben ihrer Beteiligung an der Th. Simon Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin ohne Kapitalbeteiligung folgende Anteile an anderen Unternehmen:
(36) Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt, untergliedert nach Tätigkeiten:
(37) Offenlegung Die Th. Simon GmbH & Co. KG veröffentlicht den Konzernabschluss und Konzernlagebericht im elektronischen Bundesanzeiger. Damit greift die befreiende Wirkung für die Feststellung und Veröffentlichung von Teilkonzernabschlüssen nach § 291 sowie von Jahresabschlüssen für einzelne Konzerngesellschaften (Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg, Th. Simon Verwaltungs GmbH, Bitburg, Th. Simon Invest GmbH, Bitburg, Bitburger Braugruppe GmbH, Bitburg, Simonbräu Grundstücks- und Gaststättengesellschaft mbH, Bitburg, Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH, Bad Köstritz, MGV Mittelrheinische Getränkevertriebsgesellschaft mbH, Bitburg, König-Brauerei GmbH, Duisburg, Grundstücksverwaltungsgesellschaft König-Brauerei GmbH & Co. KG, Duisburg, Licher Privatbrauerei Jhring-Melchior GmbH, Lich, Grundstücksverwaltungsgesellschaft Licher Privatbrauerei mbH, Lich, Benediktiner Weißbräu GmbH, Ettal, Bitburger Kontor-Gruppe GmbH, Bitburg, trinkkontor Rhein-Ruhr GmbH, Duisburg, trinkkontor Bitburger Bier-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, trinkkontor BUCHTALECK & SCHMIDT GmbH & Co. KG, Wettenberg, Bitburger Holding GmbH, Bitburg, BHT Tool GmbH, Wuppertal, Wera Werkzeuge GmbH, Wuppertal, BHT Water GmbH, Bitburg, Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Gerolstein, Rocky Venture Capital GmbH, Gerolstein, BHT Circular II GmbH, Bitburg, BHT Beteiligungsgesellschaft mbH, Bitburg, BHT Invest GmbH, Bitburg, Bitburger Ventures GmbH, Bitburg) nach den §§ 264 Abs. 3 und 264 b HGB. (38) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Fehlanzeige (39) Gewinnverwendungsbeschluss des MutterunternehmensDer Jahresüberschuss des Mutterunternehmens wurde den Gesellschafterdarlehenskonten gutgeschrieben.
Bitburg, den 22. März 2021 Th. Simon GmbH & Co. KG Geschäftsführung Th. Simon Verwaltungs GmbH Axel Dahm Stephan Fahrig Dieter Henne Jan-Christoph Niewodniczanski Matthäus Niewodniczanski Dr. Hans-Gerd Wienands Entwicklung des Anlagevermögens
* Die Zu- /Abschreibungen entsprechen der
Fortschreibung der at-equity-Bewertung.
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Th. Simon GmbH & Co. KG, Bitburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Th. Simon GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, den 22. März 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Norbert Linscheidt, Wirtschaftsprüfer ppa. Dario Nikolic, Wirtschaftsprüfer |
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