Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 16047
Eingetragen
2.3.1981
Branche
Frisör- und BarbiersalonsGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Vertrieb und Handel mit Artikeln des Friseurbedarfs und die Führung von Friseursalons bzw. deren Verwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Schmidt
seit 5.9.2022
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Happy-Hair-Service GmbH

Rietberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

143

II. Sachanlagen


73.100

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte


18.709

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2433

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva


94.385



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.595

II. Kapitalrücklage

15.338

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

4.014

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten


38.271

D. Rechnungsabgrenzungsposten

11.167

Summe Passiva


94.385

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

1.1 Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluß der

Happy Hair Service GmbH - nachfolgend kurz "Gesellschaft" oder "GmbH" genannt -entspricht grundsätzlich den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.2 Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses liegen nicht vor.

1.3 Grundsätze zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde eine verkürzte Bilanz ge. § 266 Abs.1 Satz 2 HGB sowie eine verkürzte GuV gem. § 276 HGB aufgestellt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gem. den §§ 252 bis 256 HGB unter Beachtung der §§ 279 bis 283 HGB.

Danach sind die Vermögensposten mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit es sich um Sacheinlagen handelt, mit dem Teilwert bewertet worden, jeweils vermindert um zulässige Abschreibungen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen mit dem nach vernüftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag angesetzt.

Besonderheiten sind, soweit vorhanden, bei der Bewertung einzelner Vermögens- oder Schuldposten an den einschlägigen Stellen genannt.

2. Erläuterungen zu Einzelposten der Bilanz.

Aktivseite

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich steuerlich zulässiger Absetzung für abnutzung bewertet worden.

2.1 Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens:

Alle posten sind seit Jahren abgeschrieben.

Die Entwicklungen der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden entsprechend der Regelung des § 268 Abs.2 Satz 2HGB fortentwickelt

Passivseite

2.2 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten weist die Gesellschaft eine Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern und einer privat Person in Höhe von 36.271,00€ aus. Die Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr angemessen verzinst.

Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren.

3. Sonstige Angaben

3.1 Zu Leistungsorganen

Geschäftsführer der Gesellschaft war während des ganzen Geschäftsjahres Herr Heribert Schmidt . Er ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger bestimmt.

Abschlußvermerk

Der Jahresbaschluß - Bilanz/ Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Happy Hair Service GmbH zum 31.12.2009 wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften gesetzlichen Vorschriften aufgestellt.

Der vorliegende publizierte Teil des Jahresabschlusses ( Bilanz sowie zugehöriger Anhang) entsricht den Offenlegungsvorschriften gem. §§ 325,326 HGB.

Rietberg den 12.04.2012

gez. Heribert Schmidt

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2012

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