crocoo
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Ausstehende Einlagen
auf das gezeichnete Kapital |
11.000,00 |
11.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
21.231,00 |
33.287,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
17.510,00 |
27.350,00 |
| II. Sachanlagen |
3.721,00 |
5.937,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
23.534,05 |
33.132,08 |
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
366,17 |
863,34 |
| II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
23.167,88 |
32.268,74 |
| D. nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
305.088,92 |
274.530,15 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
360.853,97 |
351.949,23 |
|
Passiva
|
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| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Bilanzverlust |
330.088,92 |
299.530,15 |
| III. nicht gedeckter
Fehlbetrag |
305.088,92 |
274.530,15 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
359.353,97 |
351.949,23 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
360.853,97 |
351.949,23 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine
sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB.
Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz
oder Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Angaben
verlangt werden (z.B. gem § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind
diese nachfolgend genannt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert. Regelmäßig wird als Nutzungsdauer
der immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von fünf
Jahren angesetzt, sofern nicht ein abweichender Zeitraum
anzunehmen ist.
Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA)
wurden entsprechend der Beschaffenheit und der
mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) /
Vermögensgegenstände (VG) unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen
und einer selbständigen Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von
Euro 150,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt. GWG von Euro 150,00 bis EUR
1000,00 werden in einen steuerlichen Sammelposten
eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zum Rückzahlungsbetrag oder
ggf. zum Barwert erfasst, sofern nicht ein anderer
Wertansatz vorgeschrieben oder geboten war.
Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum
Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten.
Soweit erforderlich wurden für die nicht
planmäßige Verwertbarkeit sowie
überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten
Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für
zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in
Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden für bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach
Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die Geldbestände wurden zum Nominalwert
erfasst.
Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach §
275 Abs. 2 HGB gewählt.
2. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus der Anlagenbuchhaltung
ersichtlich.
Im Berichtsjahr betrug der Wert der sofort
abgeschriebenen geringwertigen Wirtschaftsgüter Euro
829,00.
3. Erläuterungs- und Angabepflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
a) Beträge, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht
vor.
b) Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
4. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind in der Bilanz dargestellt.
b) Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtlichen
finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen
Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen
i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge
aus der Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende
Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch
bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten
Ausführung bedürfen. Mögliche finanzielle
Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht
unter diese Vorschrift des § 285 HGB.
c) Von der
Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen
steuerrechtlicher
Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen
und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil
auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft
befreit.
d) Während des Geschäftsjahres betrug die
durchschnittliche Zahl der Beschäftigten 2
einschließlich der Auszubildenden. Die Personalkosten
beliefen sich auf Euro 0,00
e) Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben
gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht
erforderlich.
f) Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz)
werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, wie
folgt gemacht: keine
g) Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht
erforderlich.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 30.558,77
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wolfram
Gast
Enrico
Mickan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2011
festgestellt.
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