BreCap
GmbH
Kaarst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.005,00 |
8.727,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.005,00 |
8.727,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
721,56 |
12.605,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
674,81 |
12.518,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46,75 |
87,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
561,81 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.552,78 |
1.864,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.279,34 |
23.758,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.364,39 |
22.117,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.688,39 |
-7.753,57 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.552,78 |
1.864,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.904,40 |
6.954,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.374,94 |
16.804,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.374,94 |
4.061,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.279,34 |
23.758,31 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BreCap GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der BreCap GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren
dies die folgenden Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
3. Erläuterungen der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr war mit T€ 8
anzusetzen. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von T € 7.
Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Folgen hat die
Gesellschafterin erklärt, mit Forderungen in Höhe
von TEUR 7 und allen Nebenleistungen im Rang dargestalt
hinter alle gegenwärtigen und künftigen
Gläubigern zurückzutreten, dass Zahlungen nur aus
einem ohne Berücksichtigung der im Rang
zurückgetretenen Forderungen sonst entstehenden
künftigen Jahresüberschuss, einem
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien
Vermögen geleistet werden müssen.
4. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war
Frau Joanna Mirgeler.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2012 festgestellt.
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