Warschauer Platz Entwicklungsgesellschaft mbHLiquidiert

10629 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 113028
Vorher
Böhrs Gleichfeld GmbHBöhrs & Gleichfeld GmbH
Eingetragen
17.4.2008
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Grundstücke sowie An- und Verkauf und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Bauträgertätigkeit und Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck sowie das Betreiben dieser Liegenschaften. Hierzu gehören auch Tätigkeiten, die der Genehmigung gemäß § 34 c) der Gewerbeordnung bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Gregor Gleichfeld
seit 17.4.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Warschauer Platz Entwicklungsgesellschaft mbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 34.791,78 48.501,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.865,37 15.811,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.926,41 32.690,38
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.912,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.791,78 53.414,67

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 27.405,28 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 2.405,28 -29.912,69
davon Verlustvortrag 29.912,69 69.433,13
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.912,69
B. Rückstellungen 3.014,94 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 4.371,56 51.914,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.371,56 51.914,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.791,78 53.414,67

Anhang zum 31. Dezember 2014

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Vermerken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Differenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im Anschluß an die Gewinn- und Verlustrechnung.

 

gez. Gregor Gleichfeld, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2015 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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