Fengler
GmbH
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
398.087,72 |
403.917,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
383.087,77 |
400.142,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.999,95 |
3.774,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
226,75 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.831,44 |
26.276,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
427.148,91 |
430.197,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
51.841,08 |
85.777,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.554,95 |
-33.936,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
28.831,44 |
26.276,49 |
| B.
Rückstellungen |
331.448,91 |
319.641,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.700,00 |
110.555,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.000,36 |
95.856,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
427.148,91 |
430.197,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmässigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerrechtlichen zugelassenen Zeiträume linear /
degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen wurde auf Basis des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
durchgeführt. Der Unterschiedsbetrag aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde der
Rückstellung mit 1/15 zugeführt, wodurch sich ein
Fehlbetrag von EUR 106.090,00 ergibt (Art. 67 Abs. EGHGB).
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterung
bezüglich der latenten Steuern gem. § 274a Nr. 5
HGB in Anspruch.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrage
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten i.H. von EUR 65.185,48.
Siegen, den 3. Februar 2012
gez. Hans-Georg Fengler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2012 festgestellt.
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