ProPlan
Estrich GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2015
EUR |
31.3.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
498.501,79 |
583.787,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.377,79 |
7.032,79 |
| II.
Sachanlagen |
473.124,00 |
556.755,00 |
| III.
Finanzanlagen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.937,41 |
373.652,50 |
| I.
Vorräte |
82.629,93 |
62.348,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
191.355,36 |
287.193,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.952,12 |
24.110,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.910,00 |
19.710,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
256.706,72 |
42.814,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.068.055,92 |
1.019.964,44 |
Passiva
|
|
31.3.2015
EUR |
31.3.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
179.000,00 |
179.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
296.814,15 |
146.387,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
213.892,57 |
150.426,65 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
256.706,72 |
42.814,15 |
| B.
Rückstellungen |
61.471,17 |
107.143,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.006.584,75 |
912.821,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
709.436,64 |
589.250,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.068.055,92 |
1.019.964,44 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der ProPlan Estrich GmbH wird auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wird der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldpostionen
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und 279 bis 283 HGB. Sie
richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro werden im Rahmen der
Poolabschreibung auf fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Vorräte sind nach folgenden Grundsätzen
aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelfallrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft ist an der ProPlan
Fußbodentechnik GmbH, Koblenz, mit einem Anteil von
80% beteiligt. Die ProPlan Fußbodentechnik GmbH hat
ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 weist neben dem Stammkapital
einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.755,49 Euro
und einen Bilanzverlust in Höhe von 21,37 Euro aus.
III. sonstige Angaben
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der ProPlan Estrich GmbH waren im
Geschäftsjahr 2014/2015 Herr Michael Krücken,
Koblenz, sowie Herr Axel Griep, Herford.
Koblenz, den 25.05.2016
gez. Michael Krücken
gez. Axel Griep
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2016 festgestellt.
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