TES Consulting GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helge Brünger seit 7.3.2025 | Geschäftsführer |
Philip Heigener seit 28.9.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EV Participations GmbH (vormals: EVAC GmbH) | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zodiac Cabin Controls GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021Zodiac Cabin Controls GmbH, Hamburg1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die Zodiac Cabin Controls GmbH (ZCC) ist in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Fertigung und Reparatur von Komponenten für die Luftfahrtindustrie tätig. Die wesentlichen Absatzmärkte für Dienstleistungen und Produkte der Gesellschaft bilden die Länder USA mit einem Umsatzvolumen von 10.844 TEUR (Vj. 10.694 TEUR) und Frankreich mit einem Umsatzvolumen von 2.672 TEUR (Vj. 3.022 TEUR). Die Arbeiten werden nahezu ausschließlich für konzerninterne Unternehmen der Safran-Gruppe erbracht, die ihrerseits Verträge mit Flugzeugherstellern wie zum Beispiel Airbus, Boeing, Embraer und Bombardier abgeschlossen haben. Ziele und Strategien EV Participations GmbH, Pinneberg, ist alleinige Gesellschafterin der ZCC. Safran S.A., Paris, Frankreich, ist die oberste Gesellschafterin der EV Participations GmbH. ZCC hat innerhalb der Safran-Gruppe die Rolle des Kompetenzzentrums für Elektronikentwicklung inne. In dieser Eigenschaft wird ZCC bei großen Entwicklungsprojekten als Dienstleister in die Auftragsentwicklung sowie zur Auftragsfertigung von Komponenten einbezogen. Kunden sind hierbei ausschließlich Schwestergesellschaften. Neben diesen Aktivitäten als Dienstleister konzentriert sich ZCC seit 2012 zunehmend auf die Entwicklung und Fertigung von eigenen Produkten. Im Fokus sind hierbei insbesondere Lavatory/Waschraum-Komponenten, LED-Kabinenlicht und Kabinen-Management-Systeme. Kunden sind hierbei überwiegend Schwestergesellschaften in dem OEM Markt und Airlines in dem Reparatur- und Ersatzteilmarkt. Die Ausbildung und das Know-how des Teams der ZCC sowie die, unseres Erachtens, starke Positionierung der Safran Gruppe auf dem Weltmarkt für Luftfahrt führen zu einer guten Wettbewerbsposition der ZCC. Forschung und Entwicklung Der Schwerpunkt im Bereich Forschung und Entwicklung liegt auf Komponenten und Systemen für den Einsatz in der Flugzeugkabine. Hierbei handelt es sich insbesondere um Controller, Sensoren, Control-Panels, Lavatory/Waschraum-Komponenten, LED-Kabinenlicht und Kabinen-Management-Systeme. Diese kommen in unterschiedlichen Flugzeugprogrammen zum Einsatz (z. B. A350, A380, B787, Regional-Jets). Im Bereich Auftragsentwicklung erfolgt die Auftragserteilung durch Schwestergesellschaften, die den Vertrag mit dem Endkunden schließen. Die Entwicklungsarbeiten werden mit dem konzerninternen Auftraggeber abgestimmt und regelmäßig in Rechnung gestellt. Das Entwicklungsergebnis gehört hierbei dem Auftraggeber. Im Bereich eigene Forschung und Entwicklung erfolgt die Tätigkeit auf eigene Rechnung, wobei das Entwicklungsergebnis regelmäßig in Systemen von Schwestergesellschaften zur Anwendung kommt. Das Entwicklungsergebnis gehört hierbei der ZCC. Der Brutto-Aufwand für direkte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betrug im Geschäftsjahr 2021 10.581 TEUR (Vj. 5.057 TEUR), wovon 4.164 TEUR aus abgeschriebenen aktivierten Eigenleistung resultierten. Das Budget für das Geschäftsjahr 2022 sieht einen Brutto-Aufwand in Höhe von 7.960 TEUR (Vj. 9.836 TEUR) vor. ZCC war bis Januar 2021 ein Unternehmen des Segments Safran Passenger Solutions (SPS). Im Januar 2021 erfolgte die Eingliederung von SPS in das Segment Safran Cabin. Die Prozesse von Safran Cabin schließen Aktivierung von Entwicklungskosten aus, die aus intra-Segment Verträgen resultieren. Dazu gehörten die Projekte A350 Cockpit Door Locking System (CDLS), A350 New Generation Lavatory (NGL) Light, MC21 Cabin Light und A220 Cabin Light. Das Projekt A220 Cabin Light wurde eingestellt und abgeschrieben, die Projekte A350 NGL Light und MC21 Cabin Light wurde abgeschrieben und dem Segmentunternehmen in Rechnung gestellt, welches entsprechende Verträge mit den OEMs (Airbus und Irkut) unterzeichnet hat. Das Projekt A350 CDLS wurde abgeschrieben. Das einzige Projekt, welches die Safran Cabin Kriterien für die Kapitalisierung erfüllt, ist MC21 Cabin Management Systems (CMS). Der Impairement Test hat die Werthaltigkeit zum 31. Dezember 2021 nachgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde, infolge der wertbegründenden militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine, das Projekt abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit CapDev Entwicklungsprojekten wie folgt (de-) aktiviert:
ZCC hat im Geschäftsjahr 2021 an drei Forschungsprojekten gearbeitet: "Konzept und Design neuer Kabinenfunktionalitäten und Komponenten in einer digitalisierten Plattform (VERDIKA)" (angefangen in 2020), "Integrierte Lichtsysteme und Sensorik (FIONA") (angefangen in 2021) und "Clean Sky 2 ITD System Accent" (angefangen in 2021). 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2021 gekennzeichnet durch einen fortgesetzten, Corona-Virus bedingten Wirtschaftseinbruch im 1. VJ (-1,7 %) gefolgt von Erholung im 2. VJ (+2,2 %), 3. VJ (+1,7 %) und leichtem Einbruch im 4. VK (-0,3 %). Das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr (-4,9 %) gestiegen. In den zwei vorangegangenen Kalenderjahren entwickelte sich das BIP Corona-bedingt sehr volatil (-5,3 % in 2020 und + 0,6 % in 2019). Die Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland hat im zurückliegenden Geschäftsjahr die Pandemie bedingte Talfahrt unterbrochen. Zurzeit liegen keine verlässlichen Daten zu Umsatz und Beschäftigtenzahl im Jahr 2021 vor (weder von Statista noch von BDLI), aber alleine Airbus hat in 2021 einen Umsatz von 52.149 MEUR (Vj. 49.912 MEUR) und EBIT von 4.865 MEUR (Vj. 1.706 MEUR) erreicht und der Auftragseingang betrug 62.007 MEUR (Vj. 33.290), was als Indiz für neuen Aufschwung gedeutet wird. Auch Boeing meldete einen gestiegenen Umsatz: 62.286 M$ (Vj. 58.158 M$). (Quelle: Airbus-SE-Full-Annual-Report-2021, The-Boeing-Company-2021-Annual-Report) Airbus lieferte 611 Flugzeuge (Vj. 566) und Boeing 340 (Vj. 157). Der Auftragseingang betrug respektive 771 (Vj. 383) und 909 (Vj. 184). Das Airbus Orderbuch umfasste 7.082 Flugzeuge (Vj. 7.184) während Boeing ein Backlog von 5.136 (Vj. 4.997) berichtete. Quelle: Airbus and Boeing Report Q4 and Full-Year 2021 Commercial Aircraft Orders and Deliveries - Defense Security Monitor (forecastinternational.com) Das Geschäft der ZCC ist in hohem Maße abhängig von der Geschäftsentwicklung der Hersteller von zivilen Passagierflugzeugen wie zum Beispiel Airbus, Boeing, Embraer, Bombardier und Irkut, welches in seiner Natur sehr langfristig ist und damit auch weitgehend unabhängig von kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Schwankungen. Die Flugzeugbauer weltweit haben durch das Corona-Virus enormen wirtschaftlichen Schaden hinnehmen müssen. Die Lieferungen und die Auftragseingänge des Geschäftsjahres sowie die Auftragsbestände (Backlog) zum Jahresende sanken auf einen historischen Tiefstand. Das Wirtschaftsjahr 2021 bedeutet eine Trendwende mit steigenden Umsätzen, Auslieferungen und Auftragseingang. Mittlerweile erwartet man in Deutschland eine langsame, aber kontinuierliche Erholung der Luftfahrtbranche. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag von -6.367 TEUR erzielt (Vj. -428 TEUR), welcher deutlich unter der Vorjahresprognose von -55 TEUR liegt. Dies lag insbesondere an der außerordentlichen Abschreibung (in Summe -4.164 TEUR) der Projekte A350 CDLS (-1.688 TEUR), A350 NGL Light (-1.299 TEUR), MC21 Light (-919 TEUR) sowie A220 Cabin Lighting (-258 TEUR). Die Abschreibung erfolgte aufgrund nicht werthaltiger Projekte sowie teilweise aufgrund vollständiger Einstellung der Projekte. Die Projekte MC21 Light und A350 NGL Light konnten verbundenen Unternehmen vollständig (Summe: 2.218 TEUR) in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich fielen deutlich mehr Aufwendungen als geplant für die Forschung und Entwicklung an. In 2021 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -5.671 TEUR aus. Der Geschäftsverlauf bewegte sich insgesamt negativ. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Der Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2021 betrug 17.166 TEUR (Vj. 18.374 TEUR). Die Vorjahresprognose von 20.331 TEUR wurde um 3.165 TEUR unterschritten. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus weiteren post-Corona Verschiebungen von Entwicklungsprojekten, nicht in Serie gegangene Produktionen sowie einem Rückgang der Erlöse im Bereich Produktion. Der Umsatz setzte sich wie folgt zusammen:
Der Umsatz mit Konzernunternehmen betrug 15.631 TEUR (Vj. 16.043 TEUR), was einer Quote von 91,1 % (Vj. 87,3 %) entspricht. Der Materialaufwand betrug 5.378 TEUR (Vj. 6.667 TEUR). Die Materialintensität (Materialaufwand / Gesamtleistung) für das Berichtsjahr sank um 0,3 % auf 32,3 %. Die Gesamtleistung errechnet sich aus der Summe der Umsatzerlöse, der Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie anderer aktivierter Eigenleistung. Bei der Gesamtleistung wurde die Abschreibung der kapitalisierten Entwicklung nicht berücksichtigt. Der Personalstamm fiel im Geschäftsjahr 2021 beträchtlich und betrug durchschnittlich 125 festangestellte Vollzeitarbeitskräfte (Vj. 135), davon 16 in der Verwaltung (Vj. 17), 48 in der Entwicklung (Vj. 53) und 61 in der Produktion (Vj. 65). Der Personalaufwand betrug 10.657 TEUR (Vj. 10.270 TEUR). Die Personalintensität (Personalaufwand / Gesamtleistung) für das Berichtsjahr erhöhte sich um 13,8 % auf 64,0 %. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 192 TEUR lagen über dem Vorjahresniveau von 153 TEUR. Der Monatsdurchschnitt von 16 TEUR war höher als der Monatsdurchschnitt des Vorjahres (12,8 TEUR) bedingt durch gestiegene Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2021 betrug -6.366 TEUR (Vj. -426 TEUR). Die Umsatzrentabilität (Ergebnis nach Steuern / Umsatzerlöse) beträgt -37,1 % (Vj. -0,2 %). Die durchschnittliche Verbindlichkeit gegenüber der Safran S.A. aus dem Cash-Pooling lag im Geschäftsjahr 2021 bei 16.443 TEUR (Vj. 13.138 TEUR). Finanzlage Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 betrugen die liquiden Mittel 191 TEUR (Vj. 191 TEUR). Der Cashflow stellt sich hierbei wie folgt dar: Wie in den Vorjahren nimmt die Gesellschaft am zentralen Cash-Management-System (Cash-Pool) teil, welches durch das Treasury Agreement mit der Safran S.A. geregelt wird. Die maximal mögliche Inanspruchnahme wird nur durch den Finanzierungsbedarf der Gesellschaft begrenzt, so dass die ZCC jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen konnte. Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool betrugen zum Bilanzstichtag 17.060 TEUR (Vj. 14.641 TEUR). Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool stellt den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dar. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2021 betrug das Anlagevermögen 4.033 TEUR (Vj. 8.424 TEUR) und das Umlaufvermögen 11.285 TEUR (Vj. 10.569 TEUR). Der Abbau des Anlagevermögens resultierte im Wesentlichen aus der Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe 4.164 TEUR. Der Vorratsbestand zum 31. Dezember 2021 betrug 4.553 TEUR und ist gegenüber dem Vorjahr um 1.221 TEUR (21,1 %) gesunken. Die Vorratsbindung (Vorräte / (Umsatzerlöse / 365)) im abgelaufenen Geschäftsjahr lag mit 97 Tagen unter dem Vorjahresniveau (115 Tage). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind gestiegen von 3.979 TEUR auf 5.950 TEUR. Dies ist auf Finanzierungsbedarf für Forschungsprojekte zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte stiegen von 151 TEUR auf 408 TEUR. Das Eigenkapital sank um den Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres (-6.367 TEUR) auf 0 TEUR, es entstand ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von -5.671 TEUR. Die Rückstellungen sind auf 2.391 TEUR gestiegen (Vj. 1.965 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von 15.453 TEUR auf 17.553 TEUR, getrieben durch die hohe Inanspruchnahme des Cash Pools. Die Vermögens- und die Finanzlage stellt sich als bedingt zufriedenstellend dar und entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung, des Gesellschafters und der Gruppe. Die Ertragslage lag im Geschäftsjahr 2021 unter den Erwartungen, was jedoch in den Zeiten der Pandemie verständlich ist. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Die Safran-Gruppe erwartet, dass der Corona-Virus bedingte Geschäftseinbruch in der Luftfahrtindustrie in Europa, USA und auf den asiatischen Märkten mittlerweile gestoppt ist. Gemäß Safran Program Assumptions - einer internen Marktanalyse, die die von Flugzeugbauern veröffentlichten Marktdaten kompiliert und im Mai 2022 vorgestellt wurde - sind folgende Flugzeugraten anzunehmen: * Diverse: Irkut, Comac, Embraer; Suchoi, Avic etc. Neben den Neuauslieferungen von Flugzeugen rückte verstärkt auch der "Retrofit-Markt" (Nachrüstung von Flugzeugkabinen) in den Fokus. Diese Erwartung wurde unterstützt durch die verfügbaren langfristigen Marktprognosen, die von den Großen der Branche (Airbus, Boeing) veröffentlicht werden. Im kommenden Geschäftsjahr werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für zukünftige eigene Produkte sowie Prozessverbesserungen fortgesetzt. Insbesondere die Aktivitäten im Bereich Kabinenlicht sollen ausgeweitet werden, um ZCC zu einem Kabinenlicht-Kompetenzzentrum in der Gruppe zu entwickeln. Dadurch werden weitere Voraussetzungen für die zukünftige Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Der hohe Qualitätsstandard und die innovative Technik stehen dabei unseres Erachtens als Garant für eine stabile Marktposition innerhalb und eine wachsende Marktposition außerhalb der Safran Gruppe. Durch den Abschluss von mehreren großen Entwicklungsprogrammen (z. B. Embraer E-Jet E2, Bombardier C-Series) und die zunehmende Fokussierung der ZCC auf eigene Entwicklungen, anstatt auf die Auftragsentwicklung für Schwestergesellschaften, werden die Umsatzerlöse aus der Auftragsentwicklung langfristig weiter sinken, die Umsatzerlöse aus der Produktion hingegen steigen. Im Jahr 2022 wurde ein vorläufiger Umsatz von 20,5 Mio. EUR und ein vorläufiges Jahresergebnis von -6,3 Mio. EUR erzielt. Das Budget für das Kalenderjahr 2023 sieht unter der Annahme eines durchschnittlichen EUR/USD Kurses von 1,14 einen Umsatz von 25,3 Mio. EUR sowie ein Jahresergebnis von 0,0 mEUR vor. Es wird weiterhin mit einem negativen Eigenkapital gerechnet. Der Finanzierungsbedarf ist jederzeit unter dem geltenden Cash-Pool Vertrag mit der Safran S.A. gedeckt. Für weitere Ausführung zum Finanzierungsbedarf siehe Absatz "Fortbestandsrisiko". Insgesamt sehen wir ZCC für das kommende Geschäftsjahr 2023 gut gerüstet. ZCC wird in dem Konzern als Center of Excellence für den Bereich Research & Development angesehen. Durch Eingliederung in das Segment CABIN, die Anfang des Jahres 2021 erfolgte, ist ZCC in dem Segment angekommen, aus dem die meisten internen Kunden kommen. Chancenbericht Die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ist mit vielen Chancen aber auch mit gewissen Risiken verbunden. Das Luftfahrtzuliefergeschäft ist grundsätzlich wachstumsstark, so dass Krisen diesen Trend bislang nicht nachhaltig beeinträchtigen konnten. Chancen ergeben sich hierbei insbesondere aus den steigenden Auslieferungen bei den neuen Langstrecken-Flugzeugprogrammen (z. B. A350) sowie den neuen Regional-Flugzeugprogrammen (kurzfristig C-Series, mittelfristig E-Jet E2 und langfristig MC 21) und der damit einhergehenden Gestaltung des Produktionshochlaufs von abgeschlossenen Entwicklungen bei der ZCC. Fokus ist hier die Erfüllung der hohen Ansprüche an Qualität und Liefertreue der Kunden. Bei der Nutzung dieser Chancen sehen wir ZCC auf einem guten Weg. Risikobericht Ziel des Risikomanagements ist die Ausnutzung der vorhandenen Chancen unter Berücksichtigung und Minimierung der damit verbundenen Risiken. ZCC ist hierbei in das Risikomanagement-System der Safran Gruppe eingebunden, durch welches Risiken identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Risikoidentifikation folgt hierbei einem kombinierten Top-Down/Bottom-Up Approach, und die Risiken und Risikobewältigungsaktivitäten werden regelmäßig an die Konzernmutter Safran S.A. berichtet. Des Weiteren findet ein ausführliches monatliches Reporting über die Forschungs- und Entwicklungsprojekte an die Geschäftsleitung und an die Konzernmutter statt. Jedes Entwicklungsprojekt wird von einem verantwortlichen Programm-Manager betreut, monatlich ausgewertet und mit der Geschäftsleitung besprochen. Eine unabhängige Qualitätsabteilung überwacht und verbessert permanent die Prozesse im Unternehmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Prozesse sind im Qualitätsmanagement-Handbuch der Gesellschaft dokumentiert. Das Unternehmen ist nach der Norm AS9100 Rev. D "Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen an Organisationen der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung" zertifiziert. Die Norm umfasst die Entwicklung, Projektierung, Vertrieb, Montage und Wartung von elektronischen Flugzeugkomponenten. Des Weiteren ist das Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt als EASA Part 21, Abschnitt G (Herstellbetrieb) und EASA Part 145 (Instandhaltungsbetrieb) anerkannt. Im August 2019 hat der Instandhaltungsbetrieb EASA Part 145 zusätzlich das FAA Supplement für EU Based Maintenance Organisation erhalten. Ein wesentliches Forderungsausfallrisiko besteht nicht, da die meisten Kunden zu der Safran Gruppe gehören (91 % der Erlöse / 94 % der Forderungen). Seit Januar 2012 wird mit den im USD-Raum ansässigen Kunden in USD abgerechnet. Das Währungsrisiko trägt dabei Safran S.A., indem sie zentral Währungssicherungsgeschäfte abschließt und den Konzernunternehmen über das Cash-Pooling eine permanente USD Liquidität zum festen garantierten Wechselkurs zusichert. Fortbestandsrisiko Die Beurteilung der Einschätzung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgte anhand einer Ergebnis- und Liquiditätsplanung. Auf Basis dieser Ergebnis- und Liquiditätsplanung bis zum Geschäftsjahr 2026 ist ersichtlich, dass die ZCC durch die noch andauernden Auswirkungen des Corona-Virus sowie des Russland-Ukraine Krieges und die damit einhergehenden Umsatzeinbrüche zumindest bis zum Jahr 2023 stark belastet ist. Weiterhin ist der Cashflow zusätzlich durch Investitionen in ein im Geschäftsjahr 2020 neu gewonnenes Projekt belastet. Der Free-Cashflow wird gemäß aktueller Planungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 sowie über das Geschäftsjahr 2024 hinaus deutlich negativ ausfallen. Dies hat vor allem den Grund, dass die MC21 höchstwahrscheinlich nicht mehr durch die ZCC bedient werden kann. Anzumerken ist, dass die Planungsrechnung auf Annahmen und Schätzungen beruht, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Umsatzerlöse. Diese Annahmen sind mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Treffen die diesen Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht ein, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den Prognosen abweichen. Zu den Unsicherheitsfaktoren gehören neben der weiteren Entwicklung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Russland-Ukraine Krieges u. a. Änderungen im politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und geschäftlichen Umfeld der Gesellschaft sowie der Geschäftsstrategie. Die ZCC ist über ein Cash-Pooling Agreement mit der SAFRAN SA, Paris, Frankreich, verbunden. Die negativen Cashflows sollen über das Cashpooling finanziert werden. Der Cashpoolvertrag ist kurzfristig kündbar. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die ZCC somit auf die finanzielle Unterstützung der obersten Muttergesellschaft SAFRAN SA, Paris, Frankreich, angewiesen, die mit Erklärung vom 26. November 2022 einen rechtswirksam unterzeichneten einseitigen Kündigungsverzicht des Cashpoolvertrags bis zum 26. November 2024 gegenüber der ZCC ausgesprochen hat, wodurch die benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt werden soll. Wir schätzen das Unternehmen, wie im obigen Abschnitt beschrieben, als Elektronikentwicklung-Kompetenzzentrum der SAFRAN-Gruppe ein. Damit schafft die ZCC innerhalb des SAFRAN-Konzerns die Voraussetzung für die langfristige Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen der Lavatory/Waschraum-Komponenten, LED-Kabinenlicht und Kabinen-Management-Systeme. Entsprechend rechnen wir über den Zeitraum des 26. November 2024 hinaus mit der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Muttergesellschaft und gehen dementsprechend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ZCC aus. Derzeit wird daran gearbeitet, die Gesellschaft in eine Cost-Plus-Gesellschaft zu modellieren und damit entsprechend nur innerkonzernliche Umsätze zu generieren.
Hamburg, den 2. Februar 2023 Sigifredo Quezada Borja, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021Zodiac Cabin Controls GmbH, Hamburg1. Allgemeine Hinweise Sitz der Zodiac Cabin Controls GmbH ist Hamburg. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 89074 im Register des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Es sind die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften anzuwenden. Der Jahresabschluss wurde trotz bilanzieller Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Hinblick auf bestandsgefährdende Tatsachen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt "Fortbestandsrisiko" in "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Form der Darstellung im Jahresabschluss wurde beibehalten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurde im Geschäftsjahr 2016/2017 erstmalig und in den Folgegeschäftsjahren fortgesetzt ausgeübt. Die auf die Entwicklungsphase entfallenden Herstellungskosten werden angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände beziehen sich auf Entwicklungsleistungen für Flugzeugsysteme. Die Abschreibung beginnt, wenn das hergestellte Anlagegut bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Dies ist nach unserer Einschätzung, wenn das Flugzeug in Serienproduktion geht. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 800,- EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten berücksichtigt werden. Die Fremdkapitalzinsen wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Seit September 2018 ist die Zodiac Cabin Controls GmbH dem Hedging des Safran-Konzerns angeschlossen. Alle auf fremde Währung lautenden Transaktionen werden unterjährig zum gesicherten Group Rate umgerechnet. Dementsprechende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus den Kursdifferenzen zum Bilanzstichtag werden im Foreign currency intercompany account gegen Safran ausgewiesen. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Einfrierungsmethode). 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen und Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 56 TEUR aktiviert. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 4.164 TEUR auf Anweisung der Segmentleitung abgeschrieben, da diese nicht mehr werthaltig sind. Insgesamt fielen im Geschäftsjahr Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 6.417 TEUR an. Die Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beinhalten eine außerordentliche Abschreibung eines Entwicklungsprojekts von 4.164 TEUR (Vj. 468 TEUR). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen wie im Vorjahr zugleich Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr dar. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen die Abgrenzung für Kurzarbeitergeld in Höhe von 37 TEUR (Vj. 402 TEUR) und Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von 121 TEUR (Vj. 67 TEUR). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen folgende Rückstellungen: • Für Personalkosten: Sie wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen für den Personalbereich (Mitarbeiterbonus, Resturlaub) gebildet und sind um 64 TEUR gesunken. • Übrige Rückstellungen: Sie wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen für diverse noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen sowie für die Management Fees gebildet und sind um 646 TEUR auf 955 TEUR gestiegen. • Rückstellungen für Gewährleistungen, die sich um 163 TEUR auf 1.105 TEUR (Vj. 1.267 TEUR) reduziert haben. • Für Abschluss und Prüfung, die um 7 TEUR auf 47 TEUR gestiegen sind. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Folgenden dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren überwiegend aus dem Cashpooling in Höhe von 17.060 TEUR (Vj. 14.641 TEUR). Der Anstieg der Cashpoolingverbindlichkeit ist bedingt durch gestiegene Forderungen gegen verbundene Unternehmen (5.950 TEUR; Vj. 3.979 TEUR), die nicht gegen die Cashpoolführerin sind. Es gilt weiterhin das Treasury Agreement mit der Safran S.A., Paris, Frankreich, vom 12. Juli 2018, welches die Sachverhalte Cash Pooling, Foreign Exchange und Commodity Risk Hedging regelt. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 319 TEUR (Vj. 432 TEUR) handelt es sich um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (152 TEUR; Vj. 278 TEUR), Erträge aus Währungsumrechnung (146 TEUR; Vj. 124 TEUR) sowie um Erträge aus verrechneten sonstigen Sachbezügen (21 TEUR; Vj. 30 TEUR). Personalaufwand Der Personalaufwand enthält 431 TEUR (Vj. 819 TEUR) Erträge aus der Nutzung von Kurzarbeitergeld. 4. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen den von der Gesellschaft abgeschlossenen Mietvertrag für ein Verwaltungsgebäude. Infolge der am 31. Dezember 2021 bestehenden nichtkündbaren Verträge summieren sich die in folgenden Jahren zu zahlenden Beträge wie folgt:
Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt. Derivative Finanzinstrumente/Bewertungseinheiten Zur Sicherung des gesamten USD-Exposures der Gruppe werden von der Safran S.A., Paris, Frankreich, Sicherungsgeschäfte zentral in Frankreich durchgeführt. Safran S.A. garantiert, dass alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft in USD im Rahmen des täglichen Cash Poolings über das Darlehenskonto zum fürs Geschäftsjahr festgelegten Wechselkurs ("USD/EUR group rate fiscal year 2021" = 1,16) abgewickelt werden. Somit sind alle Bilanz-Positionen in USD zentral mit der "group rate" abgesichert. Es werden keine Devisentermingeschäfte namentlich auf die Gesellschaft eingerichtet. Ausschüttungssperre Es ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von 2.613 TEUR. Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr 2021 125 Arbeitnehmer (Vj. 135), davon 16 in der Verwaltung, 48 in der Entwicklung und 61 in der Produktion. Zeitarbeit-Mitarbeiter mit einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Auszubildende und Geschäftsführer wurden nicht mitberücksichtigt. Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft während des Geschäftsjahres waren Herr Rudolf Andreas Engelmann (Ingenieur sowie verantwortlicher Betriebsleiter Zodiac Cabin Controls GmbH, bis zum 2. Juni 2021) und Herr Sebastien Ernest Weber (Ingenieur sowie Chief Executive Officer des Segments Passenger Solutions, bis zum 5. April 2021). Herr Michael Glück war vom 2. Juni 2021 bis zum 4. Juni 2021 Geschäftsführer der Gesellschaft. Vom 4. Juni 2021 bis zum 1. Oktober 2021 war Herr Helge Brünger Geschäftsführer der Gesellschaft. Ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 1. September 2022 war Herr Patric Boigas Geschäftsführer. Ab dem 1. September 2022 ist Herr Sigifredo Quezada Borja Geschäftsführer. Angaben über die Bezüge der Unternehmensorgane Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr 2021 Bezüge von 472 TEUR. Konzernverhältnisse Die EV Participations GmbH, Pinneberg, ist alleinige Gesellschafterin der Zodiac Cabin Controls GmbH. Die Safran S.A., Paris, Frankreich, ist die oberste Gesellschafterin der EV Participations GmbH. Bei dem Unternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt und in den der Jahresabschluss der Zodiac Cabin Controls GmbH einbezogen wird, handelt es sich um die Safran S.A., Paris, Frankreich. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Frankreich erhältlich. Es wird ein Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 erstellt. Der Konzernabschluss der SAFRAN SA wird unter http://www.safran-group.com und http://www.infogreffe.fr offengelegt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen liegen nicht vor. Prüfungs- und Beratungsgebühren nach § 285 Nr. 17 HGB Das für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 30.000,00. Nachtragsbericht Am 24. Februar 2022 begann Russland einen großangelegten Übergriff auf die Ukraine. Die Invasion wurde am 2. März 2022 von der Generalversammlung der Vereinigten Nationen mit großer Mehrheit verurteilt. Die EU, USA und viele andere Staaten verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Eine der namentlich genannten russischen Firmen, gegen die sich die Sanktionen richten, ist die Irkut Corporation, mit der Zodiac Cabin Controls GmbH eine enge Geschäftsbeziehung hat, die mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde. Die direkte Auswirkung auf das Ergebnis der Zodiac Cabin Controls GmbH ist der Wegfall von 957 TEUR MC21 Umsatzerlöse, die für 2022 budgetiert wurden und nicht erreicht werden. Ferner hat die Zodiac Cabin Controls GmbH • 2.613 TEUR Entwicklungskosten an MC21 Cabin Management Systems aktiviert, die vertraglich über Lieferung von Cabin Management Systems für die ersten 130 Flugzeuge hätten amortisiert werden sollen und • 341 TEUR an unfertigen Entwicklungsleistungen aktiviert, die der Irkut Corporation nach Erreichen von vereinbarten Milestones in Rechnung gestellt werden sollen. Beide Vermögensgegenstände wurden, infolge der wertbegründenden militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine, im Geschäftsjahr 2022 voll abgeschrieben.
Hamburg, den 2. Februar 2023 Sigifredo Quezada Borja, Geschäftsführer Bericht des AufsichtsratsKein Aufsichtsrat. sonstige BerichtsbestandteileSiehe Anhang. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zodiac Cabin Controls GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zodiac Cabin Controls GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zodiac Cabin Controls GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt "1.Allgemeine Hinweise" im Anhang und die Angaben in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass anhand der Ergebnis- und Liquiditätsplanung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 ersichtlich ist, dass die Gesellschaft durch die noch andauernden Auswirkungen des Corona-Virus sowie des Russland-Ukraine Krieges und die damit einhergehenden Umsatzeinbrüche zumindest bis zum Jahr 2023 stark belastet ist. Weiterhin ist der Cashflow zusätzlich durch Investitionen belastet. Gemäß der Planungsrechnung wird der Free-Cashflow bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 weiterhin deutlich negativ sein. Die Planungsrechnung beruht auf Annahmen und Schätzungen, die mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet sind. Die Zodiac Cabin Controls GmbH ist über ein kurzfristig kündbares Cash-Pooling Agreement mit der SAFRAN SA, Paris, Frankreich, verbunden. Seitens der obersten Muttergesellschaft SAFRAN SA, Paris, Frankreich, wurde eine Erklärung gegenüber der Zodiac Cabin Controls GmbH ausgesprochen, dass der Cashpoolvertrag bis zum 26. November 2024 nicht gekündigt wird und die benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt werden soll. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft somit auf die finanzielle Unterstützung durch die SAFRAN SA angewiesen. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 24. Mai 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreninger, Wirtschaftsprüferin Engelovsk, Wirtschaftsprüferi |
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