Stang Verwaltungs GmbH
Windshofen 36, 91589 Aurach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Magdalena Stang seit 17.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stang Verwaltungs GmbHAurachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGINHALTSÜBERSICHT I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN II. SONSTIGE ANGABEN I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 246 bis § 252 HGB) I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stang Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanzierungsmethoden: 1. Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss schließt an den vorhergehenden Jahresabschluss an. 2. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor. 3. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 5. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Bestandsnachweise 7. Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB aufgestellt worden: a) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind aufgezeichnet. b) Rückstellungen sind in ausreichendem Umfang gebildet worden. Bewertungsmethoden: 8. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern). 9. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 10. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 11. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 12. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichte ich wie folgt: Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen 2. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen passiviert. II. SONSTIGE ANGABEN 1. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Geschäftsführung Alleinige Geschäftsführerin im Berichtsjahr war Frau Christine Stang.
Aurach, den 22. Dezember 2015 gez. Christine Stang Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2015 |
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