Stang Verwaltungs GmbH

Windshofen 36, 91589 Aurach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3849
Eingetragen
19.8.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Stang Heizungstechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aurach, die den Betrieb eines Zentralheizungs- und Lüftungsbaubetriebs sowie den Handel mit Heizungs-, Lüftungsund Sanitärinstallationszubehör aller Art zum Gegenstand hat.

Historie

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Management

NameRolle
Magdalena Stang
seit 17.7.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91589 Aurach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stang Verwaltungs GmbH

Aurach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

48.216,51

46,5

Summe Aktiva

48.216,51

46,5



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25,0

II. Bilanzgewinn

22.039,65

20,3

B. Rückstellungen

1.176,86

1,2

Summe Passiva

48.216,51

46,5

ANHANG

INHALTSÜBERSICHT

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

II. SONSTIGE ANGABEN

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 246 bis § 252 HGB)

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Stang Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bilanzierungsmethoden:

1. Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss schließt an den vorhergehenden Jahresabschluss an.

2. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor.

3. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

5. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Bestandsnachweise

7. Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB aufgestellt worden:

a) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind aufgezeichnet.

b) Rückstellungen sind in ausreichendem Umfang gebildet worden.

Bewertungsmethoden:

8. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern).

9. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

10. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

11. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

12. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichte ich wie folgt:

Umlaufvermögen

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

2. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen passiviert.

II. SONSTIGE ANGABEN

1. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Geschäftsführung

Alleinige Geschäftsführerin im Berichtsjahr war Frau Christine Stang.

 

Aurach, den 22. Dezember 2015

gez. Christine Stang

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2015

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