DETAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Weingartenstraße 14, 63543 Neuberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 2664
Eingetragen
7.9.1981
Branche
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich, zugelassenen Tätigkeiten gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz und die mit dem Beruf zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 57 StBerG.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Stumpf
seit 3.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Roland Stumpf
Frankfurt am Main
100000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DETAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

12.879,00

37.500,00

II. Finanzanlagen

766,94

13.645,94

766,94

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.910,00

10.385,80

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.983,46

18.285,21

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

269.526,84

280.420,30

335.709,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.923,67

3.208,67

Summe Aktiva

295.989,91

405.856,25



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51.129,18

51.129,18

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

638.164,33-

416.447,72-

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3.575,94

221.716,61-

B. Rückstellungen

809.178,21

961.500,60

C. Verbindlichkeiten

70.270,91

31.390,80

Summe Passiva

295.989,91

405.856,25

ANHANG

1.

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 bis 1.000 Euro erfolgt die Bildung jahresbezogener Sammelposten nach dem Steuerrecht.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 51.129,18 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital

51.129,18 Euro

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

0,00 Euro

Eingefordertes Kapital

51.129,18 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

37.540,28 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz

4,06 %

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a.

0,00 %

Zugrunde gelegte Sterbetafeln

Heubeck RT2005G

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2016

2.282.394 Euro

Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2016

2.028.631 Euro

Überdeckung zum 31.12.2016

253.763 Euro

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände

1.220.276 Euro

Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände

1.220.276 Euro

Rechnungszinsbedingter Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB

Erfüllungsbetrag bei Anwendung unterschiedlicher Rechnungszinsen:

Erfüllungsbetrag bei durchschn. Marktzins der letzten 7 Jahre

2.490.018 Euro

Erfüllungsbetrag bei durchschn. Marktzins der letzten 10 Jahre

2.282.394 Euro

Unterschiedsbetrag zum 31.12.2016

207.624 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Forderungen

0,00 Euro

Verbindlichkeiten

32.730,63 Euro

1.

Sonstige Angaben

Geschäftsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Roland Stumpf geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Hanau, den 17. Mai 2017

Der Geschäftsführer

gez. Roland Stumpf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Mai 2017

Nachrichten & Medien

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