Lohmann
Metall GmbH
Everswinkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.471.143,04 |
1.565.096,04 |
| I.
Sachanlagen |
1.471.143,04 |
1.565.096,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.128.859,70 |
1.783.347,99 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
382.732,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
686.003,32 |
1.331.239,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
442.856,38 |
69.375,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.875,00 |
9.883,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.604.877,74 |
3.358.327,55 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.570.690,71 |
1.523.017,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.497.417,95 |
1.078.940,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.672,76 |
418.477,69 |
| B.
Rückstellungen |
830.156,00 |
840.071,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
204.031,03 |
995.238,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
89.831,64 |
695.013,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.199,39 |
300.225,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.604.877,74 |
3.358.327,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Lohmann Metall GmbH,
Everswinkel (Amtsgericht Münster, HRB
9636), wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetz-
buches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1
HGB einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss zum
31. Dezember 2017 wurde nach den
handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesell-
schaftsvertrages aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaf-
fungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende
steuerliche Vorschriften in Bezug auf die
Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstell-
ungskosten 410,00 Euro nicht überschreiten, sind
vollständig als Aufwand erfasst, da dieses
den tatsächlichen Nutzungsverlauf im
Wesentlichen widerspiegelt.
Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Nettoan-
schaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00
Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht
übersteigen, kann steuerlich im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener
Sammelposten gebildet werden, der im Jahr der Bildung
und den vier folgenden
Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem
Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals
ab dem Jahr 2008). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus
dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert.
Für handelsrechtliche Zwecke werden diese
Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage analog angewendet.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert ab-
züglich einer Pauschalwertberichtigung für
das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Bewertung der Flüssigen Mittel erfolgt zu
Nennwerten.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufge-
nommene Darlehn werden aktiv abgegrenzt.
1.028.590,0
III. Angaben zur Bilanz
1. Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6
Satz 3 HGB
Versicherungsmathematischer Erfüllungsbetrag der
Rückstellung für Altersvorsorge-
verpflichtungen:
|
2017
|
|
Euro
|
7 Jahresdurchschnitt
(Zins 2,84 %)
|
1.199.497,00
|
10 Jahresdurchschnitt
(Zins 3,68 %)
|
1.028.590,00
|
Unterschiedsbetrag
|
170.907,00
|
2. Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nach
§ 285 Nr. 25 HGB,
Der Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung setzt sich wie folgt
zusammen:
|
2017
|
|
Euro
|
Planvermögen
|
260.606,00
|
Rückstellungswert
|
767.984,00
|
|
1.028.590,00
|
verrechnete
Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten:
|
260.606,00
|
beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände:
|
260.606,00
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen:
|
1.028.590,00
|
verrechnete
Aufwendungen:
|
36.509,00
|
verrechnete
Erträge:
|
0,00
|
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3, 3a HGB
|
2017
|
|
TEuro
|
a) Pachtverpflichtungen
|
0,00
|
b) Mietverpflichtungen
|
0,00
|
c)
Leasingverpflichtungen
|
244,00
|
d)
Abnahmeverpflichtungen
|
0,00
|
|
244,00
|
IV. Sonstige Angaben
1. Zahl der Arbeitnehmer nach § 285 Nr. 7 HGB
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in
Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 15
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 270.967,50
EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 151.343,75 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Münster, 21.06.2018
Bernard Lohmann
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2018 festgestellt.
|