PSK
Bioenergie GmbH
Handewitt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.433,00 |
16.867,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.433,00 |
16.867,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.355.415,81 |
1.314.034,46 |
| I.
Vorräte |
1.183.091,74 |
1.179.528,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.149,30 |
59.969,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.174,77 |
74.536,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.601,79 |
3.405,43 |
| Summe
Aktiva |
1.371.450,60 |
1.334.306,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.491,88 |
220.864,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
35.893,10 |
35.893,10 |
| III.
Gewinnvortrag |
159.971,47 |
106.217,91 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
190.372,69 |
-53.753,56 |
| B.
Rückstellungen |
20.702,09 |
16.316,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.320.256,63 |
1.097.126,23 |
| Summe
Passiva |
1.371.450,60 |
1.334.306,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, Fremdwährungsrechnung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der PSK
Bioenergie GmbH mit Sitz in Handewit (Amtsgericht Flensburg
HRB 10768 FL) wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Am 05.12.2022 wurde die PSK Bioenergie UG
(haftungsbeschränkt) in die PSK Bioenergie GmbH
geändert. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte
am 01.02.2023 beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 10768
FL.
Er besteht aus der Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im Geschäftsjahr
2016 wurden erstmals die durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Onlinehandel,
insbesondere mit Süßigkeiten, Spirituosen,
Hunde- und Katzenfutter, Pferdefutter und
(Brennholz-)Pellets.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Die Gesellschaft hat von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 288 HGB
teilweise Gebrauch gemacht.
Die Vereinfachungsregel des § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB wurde von der Gesellschaft in Anspruch genommen und es
wurde kein Lagebericht aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde gemäß §
253 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt und sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Bewertung erfolgte in Höhe des
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
separat dargestellten Anlagenspiegel gemäß
§ 268 Abs. 2 HGB verwiesen.
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
1.199.706,12 EUR.
Darüber hinaus bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr: 3.
(nach Köpfen, ohne Azubis am Quartalsende/4)
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
Zum Bilanzstichtag bestanden
Forderungen/Verbindlichkeiten in Höhe von 1.198.552,64
EUR aus Warenlieferungen gegenüber P.S.K. Tofterup ApS
sowie 120.555,51 EUR gegenüber PSk Holding 2021 GmbH.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Alex Bo Pedersen
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt.
Name und Sitz des Mutterunternehmens
P.S.K Tofterup ApS, Grindsted
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von 190.372,69
EUR zuzüglich Gewinnvortrags in Höhe
von 159.971,47 EUR = Bilanzverlust in Höhe von
30.401,22 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 22.08.2024
festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 22.8.2024.
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