KODAS
GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.711,00 |
9.793,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
443,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.710,00 |
9.350,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
181.214,53 |
215.739,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.990,82 |
36.472,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.223,71 |
179.267,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
839,94 |
647,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.765,47 |
226.180,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.095,38 |
39.276,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.276,36 |
13.281,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.819,02 |
994,61 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
33.254,00 |
33.254,00 |
| C.
Rückstellungen |
59.417,81 |
78.018,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
46.823,28 |
75.631,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.603,28 |
75.631,74 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
175,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.765,47 |
226.180,10 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der vorliegende Jahresabschluss der KODAS GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31.
Dezember 2010 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der
Änderungen gemäß
Bilanzmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Die Gliederung entspricht § 275
HGB.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB aufgestellt.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER
VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs
vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der Änderungen durch das
Bilanzmo- dernisierungsgesetz aufgestellt.
Aufgrund der durch das BilMoG geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben sich im
Umstellungszeitpunkt keine Umstellungseffekte ergeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben im
Vergleich zum vergangenen Berichtsjahr mit Ausnahem der
Änderungen durch das BilMoG unverändert.
immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
deren Anschaffungskosten Euro 150,00 aber nicht Euro
1.000,00 überstiegen wurden im Jahre des Zugangs zu
einem Sammelposten zusammengefasst und auf 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung
aller
erkennbaren Risiken.
Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe der geschätzten oder
erwarteten Erfüllungsbeträge, wobei diese, wenn
möglich, rechnerisch ermitelt wurden. Bei
vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Erstmalig nach BilMoG wurden, soweit erforderlich,
langfristige Rückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Sonderposten mit Rücklagenanteil
Der Sonderposten mit Rücklagenanteil gem. §
247 Abs. 3 HGB wurde in Anwendung des Artikel 67 Abs. 3
EGHGB beibehalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern,
Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesell-
schaftern in Höhe von Euro 3.304,43 enthalten.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Herr Detlev Kostyra, Möfelden- Walldorf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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