RSMHH GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 23966
Vorher
Haarmann, Hemmelrath & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftRSM Haarmann Hemmelrath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Eingetragen
8.11.2001
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Historie

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Management

NameRolle
Hansjörg Zelger
seit 28.5.2024
Liquidator
Liquidator
Bernd Brinkmann
seit 28.5.2024
Liquidator
Rainer Dr. Bommert
seit 28.5.2024
Liquidator
Thomas Günther Bula
seit 28.5.2024
Liquidator
Liquidator
Liquidator
Barbara Busch
seit 28.5.2024
Liquidator
Uwe Erich Wolf
seit 28.5.2024
Liquidator
Hubertus Eichler
seit 28.5.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

RSM Haarmann Hemmelrath Beteiligungs GbR
Germany
85000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RSMHH GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 454.379,01 429.360,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 454.379,01 429.360,53

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 53.817,74 53.758,87
B. Rückstellungen 365.728,00 339.653,00
C. Verbindlichkeiten 34.833,27 35.948,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.833,27 35.948,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 454.379,01 429.360,53

Anhang


für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267a HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

  
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde, erfolgt die Abschreibung mit 20 %.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungs-/produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

Durchschnittlicher Marktzinsvon 4,31 %für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Rententrend 0%

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich einer Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs 6 Satz 1 HGB entsprechen. Der Unterschiedsbetrag beträgt Euro 26.781,00 Euro.

IV. Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
  

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

           Bernd Brinkmann (seit 31.01.2019)

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Das Jahresergebnis 2015 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Leipzig, _________________ 

_______________________
RSM HH GmbH
Bernd Brinkmann
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Firma:                 RSMHH GmbH
Sitz:                    Leipzig
Registergericht:    Leipzig
Registernummer: HRB 23966


Leipzig, 18.02.2020
gezeichnet Bernd Brinkmann
Geschäftsführer

 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2020 festgestellt.

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