Lebensphasen GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Siller seit 14.2.2023 | Prokura |
Wilhelm Forster seit 30.11.2015 | Prokura |
Christina Maria, geb. Hamann Forster seit 27.11.2015 | Prokura |
Christian Alois Forster seit 12.11.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Forster Fassadentechnik GmbHMitterteichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Allgemeine Angaben Die Forster Fassadentechnik GmbH hat ihren Sitz in Mitterteich. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf. unter HR B 4627 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die dem Jahresabschluss 2023 zu Grunde liegenden Gliederungs-, Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aufgrund des Wechsels der Größenklasse von kleiner Kapitalgesellschaft zu mittelgroßer Kapitalgesellschaft wurde die Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr geändert. Die Änderungen betreffen dabei insbesondere die Angaben im Anhang. Die Sachanlagen, die ausschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 umfassen, wurden im Zugangsjahr entsprechend der steuerlichen Vorschriften in voller Höhe abgeschrieben. Im Bruttoanlagenspiegel wurde auf die Zugänge des Geschäftsjahres 2023 ein fiktiver Abgang unterstellt. Die Vorräte werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Eine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten erfolgt nicht. Erhaltene Kundenanzahlungen werden gemäß dem Wahlrecht des § 268 Abs. 5 S. 2 HGB ins-gesamt vom Bilanzansatz der unfertigen Leistungen offen abgesetzt, so dass nur der gegebenenfalls den Gesamtbetrag der unfertigen Leistungen übersteigende Teil der erhaltenen Anzahlungen unter der entsprechenden Position auf der Passivseite ausgewiesen wird. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden für erkennbare Risiken in ausreichendem Maße gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Posten der sonstigen Vermögensgegenstände sind ausnahmslos mit den Nennbeträgen angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Für die künftig zu erwartende Steuerentlastung infolge der temporären Differenz aus der unterschiedlichen Bewertung von sonstigen Rückstellungen nach Handels- und nach Steuerrecht wurde vom Wahlrecht zur Aktivierung von aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Das bei einer Lebensversicherung bestehende Deckungsvermögen im Zusammenhang mit Lebensarbeitszeitkonten ist als Planvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu qualifizieren und von der Rückstellung für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten abzusetzen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen passiviert. Bilanzerläuterungen (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023, die ausschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter umfassen, ist in der beigefügten Anlage zum Anhang dargestellt. (2) Vorräte Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte grundsätzlich zu Herstellungskosten oder gegebenenfalls dem niedrigeren beizulegenden Wert. Trotz langfristiger Fertigung werden keine Fremdkapitalzinsen in die Bewertung der unfertigen Leistungen einbezogen. Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen wurde gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen vom Gesamtbetrag der unfertigen Leistungen abgesetzt. Die Bewertung der Waren erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen (TEUR 80; i. Vj. TEUR 0) wurden für erkennbare Einzelrisiken vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung (TEUR 9; i. Vj. TEUR 8) Rechnung getragen. In dem Posten sonstige Vermögensgegenstände ist ein Gesamtbetrag von TEUR 2 (i. Vj. TEUR 3) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Alle übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag -wie im Vorjahr-- nicht. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand (TEUR 2; i. Vj. TEUR 1) und Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 1.153; i. Vj. TEUR 1.672) sind zum Nominalwert angesetzt. (5) Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 29; i. Vj. TEUR 19) entfällt im Wesentlichen auf abgegrenzte Versicherungsprämien und KFZ-Steuern. (6) Aktive latente Steuern Insgesamt ergibt sich aus der unterschiedlichen Bewertung der Bilanzansätze nach Handels- und nach Steuerrecht eine künftige Steuerentlastung. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen bei sonstigen Rückstellungen (TEUR 1; i. Vj. TEUR 0), auf die ein Steuersatz von rd. 30 % anzuwenden wäre. Vom Wahlrecht zur Aktivierung der aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde im Geschäftsjahr 2023 kein Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern und damit der ausschüttungsgesperrte Betrag i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB beträgt demnach TEUR 0 (i. Vj TEUR 0). (7) Gezeichnetes Kapital Das im Handelsregister eingetragene voll einbezahlte Stammkapital beträgt EUR 50.000,00. (8) Gewinnvortrag Entwicklung:
(9) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 203; i. Vj. TEUR 157) entfallen im Wesentlichen auf Gewährleistungsrisiken (TEUR 138; i. Vj. TEUR 96), auf Verpflichtungen im Personalbereich (TEUR 45; i. Vj. TEUR 50), für Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen (TEUR 3; i. Vj. TEUR 5) sowie für Jahresabschluss- und Steuerdeklarationskosten (TEUR 13; i. Vj. TEUR 33) und für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten (TEUR 42; i. Vj. TEUR 33) die mit dem zugehörigen Deckungsvermögen (TEUR 42; i. Vj. TEUR 33) nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert wurden. (10) Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten gehen aus folgender Übersicht hervor:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte an Immobilien von nahestehenden Unternehmen, Sicherungsübereignungen von Vorräten sowie durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Alleingesellschafters besichert. Bei den übrigen Verbindlichkeiten bestehen --abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten-- keine Besicherungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen in Höhe von TEUR 52 (i. Vj. TEUR 285) auf Steuern und in Höhe von TEUR 5 (i. Vj. TEUR 0) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Das Rohergebnis (TEUR 9.071; i. Vj. TEUR 7.804) enthält mit TEUR 2 (i. Vj. TEUR 0) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, mit TEUR 38 (i. Vj. TEUR 7) Versicherungsentschädigungen, mit TEUR 13 (i. Vj. TEUR 13) Verrechnung von Sachbezügen sowie mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) sonstige periodenfremde und neutrale Erträge. (2) Die Abschreibungen des Geschäftsjahres entfallen ausschließlich auf die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. (3) Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Die übrigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einstellung in Pauschalwertberichtigung zu Forderungen (TEUR 1; i. Vj. TEUR 6), der Einstellung in Einzelwertberichtigungen zu Forderungen und Forderungsverlusten (TEUR 80; i. Vj. TEUR 0) sowie sonstige periodenfremde und neutrale Aufwendungen (TEUR 5; i. Vj. TEUR 0). (4) Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge (TEUR 1; i. Vj. TEUR 0) betreffen im Berichtsjahr Erträge aus dem Deckungsvermögen für Lebensarbeitszeitkonten sowie Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. (5) Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (TEUR 46; i. Vj. TEUR 16) sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Bankkredite (TEUR 37; i. Vj. TEUR 9) und sonstige Darlehen (TEUR 2; i. Vj. TEUR 0) sowie Bereitstellungsprovisionen (TEUR 6; i. Vj. TEUR 6) ausgewiesen. (6) Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 263; i. Vj. TEUR 223) entfällt mit TEUR 142 (i. Vj. TEUR 122) auf die Körperschaftsteuer (inkl. SolZ) und mit TEUR 121 (i. Vj. TEUR 101) auf die Gewerbesteuer des laufenden Jahres. (7) Die sonstigen Steuern entfallen auf KFZ-Steuern (TEUR 8; i. Vj. TEUR 3). Sonstige Angaben (1) Haftungsverhältnisse Ausweispflichtige Eventualverbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. (2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet-, Lizenz und Mobilfunkverträgen bestanden am Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von TEUR 30 (i. Vj. TEUR 32). Aus einem mit einem nahestehenden Unternehmen geschlossenen Verwaltungs- bzw. Dienstleistungsvertrag bestanden am Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von TEUR 210 (i. Vj. TEUR 193). Der mit einem nahestehenden Unternehmen bestehende Unternehmenspachtvertrag, der sich jeweils um ein Kalenderjahr verlängert sofern er nicht mindestens 12 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird, lief am Bilanzstichtag ungekündigt weiter. Die variable Pacht hieraus betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 400 (i. Vj. TEUR 408). (3) Nicht bilanzierte Geschäfte Außerbilanzielle Geschäfte liegen in Form von Miet- und Leasingverträgen vor. Sie dienen unter anderem der Schonung der Liquidität und der Verbesserung der Bilanzstruktur bzw. der Eigenkapitalquote. Die Zahlungsverpflichtungen hieraus sind den vorstehenden Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu entnehmen. (4) Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
(5) Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen angefallen. (6) Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. (7) Zusammensetzung der Organe und deren Bezüge Zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Angaben hinsichtlich der im Geschäftsjahr an den Geschäftsführer gewährten Gesamtbezüge unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. (8) GewinnverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn per 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 3.273.986,22, der den Jahresüberschuss 2023 mit EUR 630.509,95 enthält und um bereits im März, Juni und Oktober 2024 erfolgte Gewinnausschüttungen von insgesamt EUR 700.000,00 auf EUR 2.573.986,22 vermindert ist, auf neue Rechnung vorzutragen.
Mitterteich, den 16. Oktober 2024 Christian Forster Entwicklung der Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023:
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Forster Fassadentechnik GmbH fertigt und montiert Fenster, Fassaden und Aluminiumelemente in gemieteten Räumen in der Tirschenreuther Str. 10-12 in Mitterteich. Sie bildet die gesamte Wertschöpfungskette im Fenster und Fassadenbau ab. Beratung und Entwicklung von passgenauen Konzeptionen sowie die technische Planung und die anschließende Fertigung mit modernster Technik und professionellem Metallbauhandwerk lassen Aluminiumelemente entstehen, die vor Ort auf der Baustelle montiert werden. Die Verwaltung, die betrieblichen Gebäude und Grundstücke sowie das bewegliche Anlagevermögen --abgesehen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern-- der Gesellschaft waren im Rahmen eines Unternehmenspachtvertrages von einem, der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen gepachtet. Die Auftragsabwicklung beginnt mit einer umfangreichen kompetenten technischen Planung. Jedes Projekt wird von einem festen Ansprechpartner betreut. Dies stellt die direkte Kommunikation mit den Auftraggebern sicher. Die Ablauforganisation ist aufgrund flacher Hierarchien effektiv und ermöglicht ein schnelles ansteuern von Produktionsprozessen, die auf rd. 3000 m 2 Produktions- und weiteren Logistikflächen umgesetzt werden. Auf dieser Basis werden qualitativ sehr hochwertige Aluminiumfenster und -fassaden gefertigt, die von eigenen Montageteams vor Ort auf Baustellen im gesamten Bundesgebiet eingebaut werden. Das Geschäftsfeld der Forster Fassadentechnik GmbH ist eng mit der Entwicklung der Baubranche verbunden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaft Im Jahr 2023 wurde die Weltwirtschaft von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter geopolitische Spannungen, Lieferkettenunterbrechungen und Inflationsdruck. Insbesondere Europa sah sich durch den anhaltenden Ukraine-Konflikt mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, was zu einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums führte. Diese Krise beeinträchtigte die Energieversorgung und erhöhte die Unsicherheit in den Märkten. In Deutschland war das Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 negativ. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 0,3 %, nachdem in 2022 noch ein BIP-Wachstum von +1,4 % zu verzeichnen war. Dies spiegelte die Schwierigkeiten wider, mit denen die deutsche Wirtschaft konfrontiert war, einschließlich steigender Energiekosten und einer schwächelnden globalen Nachfrage. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass Deutschland im Vergleich zu anderen großen EU-Staaten eine schlechtere wirtschaftliche Performance zeigte. Branchenbezogene Entwicklung Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) legten die Umsätze des deutschen Baugewerbes im Jahr 2023 geringfügig um nominal 1,3 % (inflationsbereinigt) von rd. 160,4 Mrd. Euro auf rd. 162,6 Mrd. Euro zu. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, mit einer Preissteigerung für Bauleistungen im Bauhauptgewerbe von rd. +7 % in 2023, führte dies zu einem realen Rückgang von rd. -5,3 %. Somit war 2023 das dritte Jahr in Folge mit deutlichen realen Umsatzverlusten. Im Jahr 2023 haben mehrere Faktoren die Baubranche in Deutschland negativ beeinflusst: Die Kosten für Baumaterialien und Bauleistungen sind erheblich gestiegen. Diese Kostensteigerungen haben Bauvorhaben verteuert und einige Projekte unrentabel gemacht. Die Zinsen für Baufinanzierungen sind gestiegen, was die Finanzierungskosten für Bauherren erhöht hat. Dies hat sowohl private Bauherren als auch Investoren verunsichert und zu einem Rückgang der Bautätigkeit geführt. Die Lieferkettenprobleme haben zu Verzögerungen und erhöhten Kosten bei der Beschaffung von Baumaterialien geführt. Dies hat den Bauprozess verlangsamt und verteuert. Die Unsicherheit in Bezug auf wirtschaftliche Entwicklungen und zukünftige Immobilienpreise hat Investoren vorsichtiger werden lassen. Diese Unsicherheit hat zu einer Zurückhaltung bei neuen Bauprojekten geführt. Strenge Bauvorschriften und langwierige Genehmigungsverfahren haben den Bauprozess verkompliziert und verzögert. Dies hat die Planung und Durchführung von Bauvorhaben erschwert. Der Fachkräftemangel im Baugewerbe hat zu Engpässen und Verzögerungen geführt. Die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ist ein entscheidender Faktor für den Fortschritt von Bauprojekten. Die allgemeine Inflation hat die Kosten des täglichen Lebens und damit auch die Baukosten in die Höhe getrieben. Dies hat die Investitionsbereitschaft im Bauwesen weiter gesenkt. Diese Faktoren haben in Kombination dazu geführt, dass sowohl die Anzahl der genehmigten als auch die der fertiggestellten Neubauten im Jahr 2023 in Deutschland zurückgegangen ist. Im Jahr 2023 hat die deutsche Regierung verschiedene staatliche Fördermaßnahmen eingeführt, um den Neubau und die Renovierung von Wohn- und Gewerbegebäuden zu unterstützen. Ein Schwerpunkt lag auf der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren, um den CO 2 -Ausstoß zu reduzieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über die KfW-Bank zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Bau energieeffizienter Häuser sowie die energetische Sanierung bestehender Gebäude bereitgestellt. Zudem wurde das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" eingeführt, das Neubauten mit hohen energetischen Standards finanziell unterstützt. Zusätzlich wurden Förderungen für den Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Solaranlagen und Wärmepumpen verstärkt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bot weiterhin Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Maßnahmen sollten den Bauherren Anreize bieten, trotz gestiegener Baukosten und Zinsen in neue Bauprojekte und Renovierungen zu investieren, um langfristig die Wohnqualität und Energieeffizienz in Deutschland zu verbessern. 2.2 Geschäftsverlauf der Gesellschaft Trotz der ungünstigen branchenspezifischen Rahmenbedingungen konnte die Gesamtleistung der Gesellschaft, bestehend aus Umsatzerlösen und der Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen, im Vorjahresvergleich um TEUR 453 bzw. +1,5 % gesteigert werden, wobei der Markt in der Metallbaubranche nach wie vor hart umkämpft ist, so dass es infolge des anhaltend starken Wettbewerbsdruckes schwierig ist, höhere Preise am Markt durchzusetzen. Aufgrund einer verbesserten Rohertragsmarge und strikter Kostenkontrolle verbesserte sich das Jahresergebnis 2023, trotz der nur geringfügig ausgeweiteten Gesamtleistung um +TEUR 85 (+15,6 %) auf TEUR 631. 2.3 Lage der Gesellschaft Ertragslage Bei abrechnungsbedingt deutlich gestiegenen Umsatzerlösen ist unter Einbeziehung der Bestandserhöhung an unfertigen Leistungen --nach einer wesentlich stärkeren Bestands-erhöhung im Vorjahr-- die Gesamtleistung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 im Vorjahresvergleich um +1,5 % leicht gestiegen. Infolge spürbar gestiegener sonstiger betrieblicher Erträge und eines gesunkenen Wareneinsatzes erhöhte sich das Rohergebnis von TEUR 7.804 im Vorjahr um +TEUR 1.267 (+16,2 %) auf TEUR 9.071. Bei einer um 5,8 % gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl erhöhte sich der Personalaufwand im Vorjahresvergleich um +TEUR 206 bzw. +4,7 %. Die Abschreibungen bewegten sich über dem Vorjahresniveau (TEUR 32; i. Vj. TEUR 6). Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen war ein deutlicher Anstieg um +TEUR 876 (+33,2 %) auf TEUR 3.515 zu verzeichnen, was in erster Linie auf stark gestiegenen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen (TEUR 2.600; i. Vj. TEUR 1.924) sowie auf erhöhten Vertriebskosten (TEUR 826; i. Vj. TEUR 708) beruht. Das Finanzergebnis (-TEUR 45; i. Vj. -TEUR 16) verschlechterte sich vor allem infolge spürbar gestiegener Bankzinsaufwendungen. Bei erhöhten sonstigen Steuern (TEUR 8; i. Vj. TEUR 3) verbesserte sich das Ergebnis vor ertragsabhängigen Steuern von +TEUR 769 im Vorjahr um +TEUR 125 auf +TEUR 894 im Geschäftsjahr 2023. Nach Berücksichtigung der entsprechend höheren ertragsabhängigen Steuern (TEUR 263; i. Vj. TEUR 223) konnte ein Jahresüberschuss von TEUR 631 erzielt werden, der um +15,6 % über dem Niveau des Vorjahres (TEUR 546) liegt. Insgesamt kann die Ertragslage unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 als zufriedenstellend beurteilt werden. Vermögenslage Die Bilanzsumme unserer Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um +TEUR 2.622 (+44,5 %) auf TEUR 8.508 erhöht. Dabei haben sich einhergehend mit der gestiegenen Betriebsleistung auf der Aktivseite die unfertigen Leistungen um +TEUR 4.550 (+11,5 %) auf TEUR 44.279, sowie die darauf entfallenden erhaltenen Kundenanzahlungen um +TEUR 1.909 (+5,2 %) auf TEUR 38.831 erhöht. Daneben umfassen die Vorräte in geringfügigem Umfang Hilfsstoffe und Waren. Der saldierte Ausweis der Vorräte (unfertige Leistungen nebst Hilfsstoffen und Waren abzüglich erhaltener Anzahlungen) beträgt demnach TEUR 5.512 (i. Vj. TEUR 2.871). Die Kundenforderungen haben sich im Zuge der ausgeweiteten Betriebsleistung um +TEUR 43 (+4,5 %) auf TEUR 993 ebenfalls erhöht. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen auf Umsatz- und Ertrag-steuerforderungen (TEUR 794; i. Vj. TEUR 368) entfallen, sind im Vorjahresvergleich signifikant um +TEUR 445 (+119,3 %) auf TEUR 818 gestiegen. Dagegen sind die flüssigen Mittel insbesondere aufgrund der höheren Mittelbindung im Vorratsbereich um -TEUR 518 (-31,0 %) auf TEUR 1.155 gesunken. Auf der Passivseite haben sich die sonstigen Rückstellungen (TEUR 204; i. Vj. TEUR 157) erhöht, was im Wesentlichen auf gestiegene Gewährleistungsrückstellungen (TEUR 138; i. Vj. TEUR 96) zurückzuführen ist. Durch die Aufnahme von kurzfristigen Bankdarlehen im Berichtsjahr haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 1.560 auf TEUR 1.560 erhöht, wohingegen sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.393; i. Vj. TEUR 2.600) reduzierten. Der erhebliche Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 1.027; i. Vj. TEUR 286) beruht, bei gesunkenen Steuerverbindlichkeiten (TEUR 52; i. Vj. TEUR 285), in erster Linie auf einer Rückerstattungsverbindlichkeit an einen Kunden (TEUR 619; i. Vj. TEUR 0) sowie auf die Aufnahme von sonstigen Darlehen (TEUR 350; i. Vj. TEUR 0). Obwohl das Eigenkapital (TEUR 3.324; i. Vj. TEUR 2.843) infolge des erzielten Jahresüberschusses (TEUR 631) unter Berücksichtigung der vorgenommen Gewinnausschüttung (TEUR 150) absolut um TEUR 481 angestiegen ist, verschlechterte sich die Eigenkapitalquote der Gesellschaft spürbar von 48,3 % im Vorjahr auf 39,1 % im Berichtsjahr, was auf die deutlich gestiegene Bilanzsumme zurückzuführen ist. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich, trotz des verbesserten Jahresüberschusses sowie der erhöhten Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten, ein deutlich negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von -TEUR 2.246, was in erster Linie auf der stark gestiegenen Mittelbindung im Vorratsbereich beruht. Daneben wurden im Rahmen der Investitionstätigkeit TEUR 32 für Investitionen im Bereich des Sachanlagevermögens sowie TEUR 150 für eine Gewinnausschüttung verwendet. Trotz der Aufnahme von Bankkrediten (TEUR 1.560) und sonstigen Darlehen (TEUR 350) hat sich somit der Bestand an flüssigen Mitteln von TEUR 1.673 im Vorjahr um -TEUR 518 auf TEUR 1.155 am Bilanzstichtag verringert. 2.4. Darstellung wesentlicher finanzieller und nicht finanzieller Indikatoren Sowohl das operative als auch das nicht operative Geschäft steuert die Forster Fassadentechnik GmbH durch finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen. Insbesondere die Auftrags-, Umsatz- und Rohertragsentwicklung dienen als Steuerungsgrößen für die Gesellschaft. Weitere wesentliche Kennzahlen für die Gesellschaft sind Vertriebs- und Verwaltungskosten. Der Verwaltungsbereich verfolgt kontinuierlich das Ziel, die Betriebs- und Prozesskosten zu optimieren. Auch für das nicht operative Geschäft sind Steuerungsgrößen definiert. Der Erfolg lässt sich hier an Kenngrößen wie dem Finanzergebnis ablesen. Als wesentlicher nicht finanzieller Leistungsindikator ist die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter zu beurteilen. Die Identifikation mit dem Unternehmen und das Engagement der Mitarbeiter für dessen Ziele leisten den entscheidenden Beitrag für den Unternehmenserfolg. Mit Konzepten und Maßnahmen zur Personalentwicklung bietet die Forster Fassandentechnik GmbH ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln. Zudem wird die individuelle Leistung einzelner Mitarbeiter durch variable Vergütungskomponenten gewürdigt. 3. Prognose, Chancen und Risikobericht Prognosebericht Nach einem Rückgang des preisbereinigten BIP um -0,3 % im Jahr 2023 deuten aktuelle Indikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf des Jahres 2024 verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Die Inflationsrate belief sich im Dezember 2023 noch auf 3,7 %. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 dominieren weiterhin inflationssenkende Faktoren (sinkende Erzeuger- und Importpreise, straffe Geldpolitik der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung Gewinnmargen). Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht für 2024 und auch für 2025 in seiner Prognose vom Oktober 2024 von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,2 % aus. Für Deutschland rechnet der IWF für 2024 aktuell mit einem Wachstum von 0,0 %, nachdem im Juli noch ein geringfügiges BIP-Wachstum von 0,2 % prognostiziert wurde. Die Bundesregierung rechnet aktuell für das laufende Jahr sogar mit einer Rezession von -0,2 % für Deutschland. Im kommenden Jahr 2025 werde die deutsche Wirtschaftsleistung nur um +0,8 % wachsen und damit um 0,5 %-Punkte weniger, als noch im Juli 2024 vorhergesagt, so die Daten der aktuellen IWF-Prognose. Die Bundesregierung ist mit Blick auf das deutsche Wachstum aber optimistischer als der IWF und erwartet aktuell ein Plus von 1,1 % für 2025 in Deutschland. Als Gründe nennt der IWF die Schwäche zinsempfindlicher Sektoren, rückläufige Immobilienpreise, deutlich sinkende Industrieproduktion, Fachkräftemangel sowie Restriktionen durch die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Daneben belastet auch die Kaufzurückhaltung der Konsumenten die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die Gesellschaft ist sich nicht nur aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation des möglichen Risikos plötzlicher und unerwarteter Konjunkturschwankungen bewusst und beobachtet und analysiert die aktuellen Marktgegebenheiten daher intensiv, um auf zukünftige Entwicklungen bestmöglich vorbereitet zu sein. Auf der Basis des derzeit vorliegenden Zahlenmaterials ist, bei einer erwarteten Betriebsleistung auf dem Niveau des Jahres 2023, für das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Ergebnis, das etwas unter dem positiven Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr, liegen wird, zu rechnen. Aufgrund der anhaltenden Folgen des Krieges in der Ukraine und den daraus resultierenden negativen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft ist eine seriöse und gesicherte Einschätzung über den künftigen Verlauf der weiteren Geschäftsentwicklung der Forster Fassadentechnik GmbH im Geschäftsjahr 2025 derzeit nur eingeschränkt möglich. Chancenbericht Die Forster Fassadentechnik GmbH sieht sich --trotz der aktuell ungünstigen branchenspezifischen Rahmenbedingungen und des wettbewerbsintensiven Marktumfeldes-- aufgrund ihres attraktiven Produktspektrums mit innovativen Produkten sowie ihrer leistungsfähigen Fertigungsanlagen und der Spezialisierung auf Leistungen im Bereich des Fassadenbaus gut gerüstet, um im Wettbewerb zu bestehen und den hohen Ansprüchen der Auftraggeber gerecht zu werden. Die Entwicklung der Vergangenheit spricht dafür, dass der strategische Ansatz mit Konzentration auf das vorgenannte Geschäftsfeld "Fassadenbau" richtig und sinnvoll ist. Nach Einschätzung der Geschäftsführung hat sich die Chancenlage der Gesellschaft im Vorjahresvergleich nicht wesentlich verändert. Risikobericht Gesamtwirtschaftliche, regulatorische und branchenspezifische Risiken In Deutschland ist in den nächsten Jahren aufgrund der Risiken im Zusammenhang mit der rezessiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in 2024 bzw. dem weiteren prognostizierten Wachstum in 2025, der zunehmenden Deindustrialisierung sowie anhaltend hoher Rohstoff- und Energiepreisen und auch der weiter zunehmenden Wettbewerbskonzentration, verbunden mit einem harten Preiswettbewerb, mit großen Herausforderungen zu rechnen. Im Bausegment sind vor allem Veränderungen im konjunkturellen und politischen Umfeld maßgebend für den Geschäftsverlauf und somit für die künftige Branchen- und Unternehmensentwicklung. Die Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft folgt im Wesentlichen der allgemeinen Baukonjunktur. Im Bereich der privaten Bautätigkeit spielen insbesondere Anreize wie Fördermittel für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Zinsvergünstigungen für Finanzierungen eine bedeutende Rolle für die Investitionsentscheidung. Daneben beeinflussen eine Vielzahl von Regulierungen die generelle Investitionsneigung. Das Baugenehmigungsrecht, das Vergaberecht sowie Brandschutz- und Schallschutzverordnungen sind hier besonders von Belang. Beschaffungsrisiken Die Forster Fassadentechnik GmbH ist auf externe Lieferanten und Subunternehmer angewiesen. Bei der Auswahl dieser Lieferanten und Subunternehmer gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Daher wurde ein effizientes Frühwarnsystem entwickelt, das die Lieferanten und Subunternehmer auf Basis von verschiedenen quantitativen und qualitativen Kriterien kontinuierlich bewertet. Bei einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Situation kann allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Lieferanten oder Subunternehmer ausfallen, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Personalrisiken Der Einsatz hochmotovierter und -qualifizierter Mitarbeiter ist eine der Grundlagen für den Erfolg der Forster Fassadentechnik GmbH. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigt die Gesellschaft qualifizierte Fachkräfte. Überhöhte Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an das Unternehmen können sich negativ auf die weitere Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet die Forster Fassadentechnik GmbH, indem sie ihren Mitarbeitern umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. IT-Risiken Nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist maßgeblich von einer leistungsfähigen Informationstechnologie (IT) abhängig. Die ständige Aufrechterhaltung und Optimierung der IT-Systeme ist daher unabdingbar. Unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust wird durch Einsatz entsprechender aktueller Virensoftware, Firewalls, adäquater Zugangs- und Zugriffskonzepte und vorhandener Back-up-Systeme vorgebeugt. Für unerwartete IT-Systemausfälle existieren entsprechende Notfallpläne. Fundamental für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ist ein adäquates Risikomanagement. Unerkannte und ungesteuerte Risiken stellen für die Gesellschaft ein essentielles Gefahrenpotential dar. Daher ist es zwingend geboten, neben dem allgemeinen Marktrisiko die branchenspezifischen Geschäftsrisiken systematisch zu überwachen und zu steuern. Zu diesem Zweck setzt die Gesellschaft Reporting- und Kontrollsysteme ein, die fortlaufend weiterentwickelt und verbessert werden, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktumfeldes und der Geschäftstätigkeit gerecht zu werden. Nach aktueller Einschätzung sind hinsichtlich der Risikolage im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen eingetreten. Gesamtaussage Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährdet hätten. Auch im Jahr 2024 erkennt die Geschäftsführung keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Durch die hervorragende Marktstellung, die übersichtliche Unternehmensgröße mit flachen Hierarchien und nicht zuletzt durch die gegebenen Besitzverhältnisse mit schnellen und flexiblen Entscheidungswegen sehen wir uns, trotz des anhaltend hohen Wettbewerbsdruckes, für die Zukunft gut aufgestellt.
Mitterteich, im Oktober 2024 Die Geschäftsführung Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 19. Dezember 2024 erfolgt. Bestätigungsvermerk In dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten, verkürzten Jahresabschluss wurden größenabhängige Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht habe ich als Ergebnis meiner Prüfung folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Forster Fassadentechnik GmbH, Mitterteich Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Forster Fassadentechnik GmbH, Mitterteich --bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden-- geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Forster Fassadentechnik GmbH, Mitterteich, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
München, den 12. Dezember 2024 Sanktjohanser, Wirtschaftsprüfer" |
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