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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
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Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 14.29% | |
| 7.66% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
August Pfüller GmbH & Co. KGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die August Pfüller GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 12957 eingetragen. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 24. April 2024 macht die August Pfüller GmbH & Co. KG von dem Wahlrecht Gebrauch, die neuen Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 HGB vorzeitig anzuwenden. Die Gesellschaft ist demgemäß nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da sie zu den Stichtagen 31.12.2023 und 31.12.2022 zwei der drei neu definierten Merkmale des § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreitet. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es sind dabei entsprechend der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB, die gem. § 264a HGB auch für Kommanditgesellschaften gelten, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, anzuwenden, wobei die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen erstmals angewendet werden durften, da die Gesellschaft nach den im Vorjahr geltenden Größenmerkmalen noch als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen war. Entsprechend ergeben sich gegenüber dem Vorjahr verkürzte Darstellungen in Gliederung und Anhangsangaben. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 266 I, 274a, 276, 288 I HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Die größenabhängige Erleichterung gem. § 274a Nr. 4 HGB wird nicht in Anspruch genommen, latente Steuern werden wie in den Vorjahren ermittelt und unter der Position des § 266 Abs. 3 E ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB beibehalten. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§§ 252 bis 256a HGB) maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 Jahre, lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird im Jahr der Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet worden. Die erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, und geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen in Form von Gängigkeitsabschlägen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Den risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden mit dem Nominalbetrag bewertet. Die Rückstellungen sind nach vernünftigen kaufmännischen Gesichtspunkten mit ihren Erfüllungsbeträgen gebildet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1) Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen auf Finanzanlagen aufgrund von dauernden Wertminderungen vorgenommen (Vorjahr: TEUR 27). 2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Beim Ausweis der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die Wertberichtigungen in Abzug gebracht. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3) Forderungen gegen Gesellschafter Forderungen gegen Gesellschafter sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4) Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5) Kommanditkapital Auf die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen von TEUR 980 bestehen nicht eingeforderte ausstehende Einlagen in Höhe von TEUR 157. 6) Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.022 (im Vorjahr: TEUR 995) sind vollständig durch Grundschulden auf den Betriebsgrundstücken in Frankfurt am Main, Goethestraße 12 und Goethestr. 15 -17 gesichert. 7) Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB) Die passiven latenten Steuern resultieren aus einer Zuschreibung zu einem Grundstück im Jahr 2010 in Höhe von TEUR 3.562 auf Grundlage des Wahlrechts in Artikel 67 Abs. 4 EGHGB. Die darauf entfallende künftige Gewerbesteuerbelastung von 16,1% betrug ursprünglich TEUR 574, sie vermindert sich bis auf weiteres um jährlich TEUR 2. Zum Bilanzstichtag betrugen die passiven latenten Steuern TEUR 542 (Vorjahr: TEUR 544). Mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) resultierend aus steuerlich abweichenden Wertansätzen zu Rückstellungen. 8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 56) beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume, Leasingverträge für Kfz und Bürogeräte sowie diverse Wartungsverträge. Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte bestehen aus Zahlungsverpflichtungen, welche sich wie folgt aufteilen (in TEUR):
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1) Erträge/Aufwendungen aus der Abzinsung und der Währungsumrechnung (§ 277 Abs. 5 HGB) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten EUR 185,06 (Vorjahr: EUR 136,99) an Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. 2) Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) Im Berichtsjahr sind keine Erträge oder Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder Bedeutung erzielt worden bzw. angefallen. 3) Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 HGB) Aufgrund von dauernden Wertminderungen wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 27) vorgenommen. V. Sonstige Angaben 1) Angaben gemäß § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beträgt 61 Vorjahr: 55). 2) Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärgesellschaft. Sie wird hierbei durch ihre Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer sind die Herren
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen Gesellschafter stellen gleichzeitig Forderungen gegen die Geschäftsführer dar. Die Forderungen werden entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages verzinst. 3) Persönlich haftender Gesellschafter Pfüller'sche Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gezeichnetes Kapital: EUR 52.000,00. 4) Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss wurde auf der Basis des Gesellschaftsvertrages und unter Einbeziehung von Vergütungen auf Gesellschafterebene in den Kapital- und Darlehenskonten der Gesellschafter verrechnet.
Frankfurt am Main, 11. November 2024 Pfüller'sche Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Geschäftsführung Karl August Pfüller Felix Pfüller Benjamin Pfüller Feststellung: Die Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2024 hat den Jahresabschluss festgestellt. |
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