JE Computer
Stahmann & Sawal GmbH Lichtenberg
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.670,00 |
30.631,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.488,00 |
4.511,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.182,00 |
23.120,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
226.524,82 |
114.798,39 |
| I.
Vorräte |
75.733,30 |
67.007,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
121.357,97 |
9.260,78 |
| III.
Wertpapiere |
19.632,67 |
19.632,67 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.800,88 |
18.897,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
558,00 |
370,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
247.752,82 |
145.799,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.076,26 |
16.160,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
423,74 |
9.339,94 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
2.231,00 |
4.038,00 |
| C.
Rückstellungen |
6.150,00 |
5.154,73 |
| D.
Verbindlichkeiten |
214.295,56 |
120.447,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
247.752,82 |
145.799,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der JE Computer Stahmann &
Sawal GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen
linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis zu 410 Euro wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
In Vorjahren gebildete Sammelposten für
bewegliche, selbstständig nutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
150 Euro und 1.000 Euro wurden weiterhin entsprechend der
steuerlichen Regelung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein niedrigerer Wert
beizulegen war, wurde dieser angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde
gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil betrifft
Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG
a.F.. Die Sonderabschreibung wurde in früheren Jahren
als Wertberichtigung zum Anlagevermögen in den
Sonderposten mit Rücklagenanteil gebucht und wird
entsprechend der planmäßigen Abschreibung der
zugrundeliegenden Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst.
Sonderposten mit
Rücklageanteil § 7 g Abs. 1 EStG
|
2.231,00
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 214.296
(Vorjahr: Euro 120.447).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen Euro 262 (Vorjahr: Euro 264). Die
Verbindlichkeiten aus Steuern betragen Euro 10.320
(Vorjahr: Euro 4.286).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von Euro 19.314 (Vorjahr: Euro
19.422). Die Verbindlichkeiten werden 4,0% verzinst.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Martin Sawal (Kaufmann) geführt:
Unterschrift der Geschäftsleitung
Berlin, 10.11.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2011 festgestellt.
|