Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 116437
Eingetragen
22.12.2010
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
der Betrieb eines Restaurants, einer Kochschule sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anja Kuhweide
seit 30.12.2020
Prokura
Prokura
Cornelia Poletto
seit 22.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Poletto alimentari GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.497.248,79 1.546.637,79
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 823,00 8.191,00
II. Sachanlagen 1.496.425,79 1.538.446,79
B. Umlaufvermögen 837.565,10 934.395,53
I. Vorräte 100.529,71 84.683,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 702.037,62 616.875,33
davon gegen Gesellschafter 381.269,24 385.513,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.997,77 232.837,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.353,64 6.808,99
Aktiva 2.340.167,53 2.487.842,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.168.314,00 1.542.408,62
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Einlagen stille Gesellschafter 1.851.635,27 1.985.000,00
III. Verlustvortrag 467.591,38 524.509,33
IV. Jahresfehlbetrag 240.729,89 -56.917,95
B. Rückstellungen 36.921,00 37.840,00
C. Verbindlichkeiten 1.134.932,53 907.593,69
Summe Passiva 2.340.167,53 2.487.842,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2023



 
I.  Allgemeine Angaben

Die Poletto alimentari GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 116437 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB und hat größen­abhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Die Geschäftsführung geht nicht von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den andauernden Ukraine-Krieg (Beginn 24. Februar 2022) aus. Bis auf die allgemeinen Preiserhöhungen haben sich aus dem Kriegsausbruch für die Gesellschaft keine Konsequenzen ergeben. Als gastronomischer Betrieb sieht sich die Gesellschaft, wie die Branche insgesamt, mit gestiegenen Wareneinsatz- und Personalkosten konfrontiert. Die Geschäftsführung ist bemüht mit innovativen Konzepten immer wieder neue Geschäftsfelder aufzubauen und Synergieeffekte zu heben.

 
II.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung geht die Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungs­posten, Aufwen­dun­gen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie der Rechnungs­abgren­zungs­posten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet und werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies gilt auch für die im Geschäftsjahr entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.

Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Aus Vereinfachungsgründen wird für die Bestimmung der Nutzungsdauer auf die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen zurückgegriffen. Vermögens­gegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abge­schrieben.

Die Kosten für den Umbau des Restaurants 2020/2021 wurden aktiviert. Die Abschreibung erfolgt über die im Erstellungszeitpunkt gesicherte Mietdauer (ohne Verlängerungsoptionen 10 Jahre und 10 Monate). Die Kosten des Umbaus des Paolas in 2021/2022 wurden aktiviert und werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben.

Die Bewertungsvereinfachung nach dem Festverfahren wurde für die kleineren Küchengeräte und das Geschirr/Besteck angewendet.

Der Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahn­kosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanz­stichtag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert angesetzt.

Passiva

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ab­gezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 
III.  Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 663.993,67 (VJ: € 580.391,38) und in Höhe von € 38.043,95 (VJ: € 36.483,95)  eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter in Höhe von € 381.269,24 (VJ: € 385.513,50) sind solche aus der Verrechnung von Zahlungsströmen - da die Zahlungsausgänge überwiegen, handelt es sich insoweit um eine kurzfristige Darlehensgewährung. Die Verzinsung erfolgt zum jeweils gültigen Basiszins nach § 247 BGB (ab 01. Januar 2023 1,62% und ab 01. Juli 2023 3,12%).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Versicherungsaufwendungen und die KfZ-Steuer die das Jahr 2024 betreffen. Zudem wurde ein an die Bank gezahltes Strukturierungsentgelt abgegrenzt, welches über die Festlaufzeit des Nominalzinses von 10 Jahren aufgelöst wird.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt € 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Einlagen der stillen Gesellschafter betragen am Bilanzstichtag vor Verlustzuweisung € 1.985.000,00 (VJ:€ 1.985.000,00).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum einen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023 und zum anderen die im Erstellungszeitpunkt geschätzte Rückzahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit der gewährten Überbrückungshilfe III (€ 14.000,00). Der Antrag auf Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III wurde eingereicht, aber im Erstellungszeitpunkt liegt noch kein Schlussbescheid vor.

Für zehn Prozent der Gutscheine, die vor dem 1. Januar 2019 (VJ: 1. Januar 2018) ausgegeben aber noch nicht eingelöst wurden, wurde eine Rückstellung (Einstellung im GJ: € 500,00, VJ: € 2.000,00) gebildet. Im Übrigen erfolgte die ertragswirksame Auflösung der Verbindlichkeit (GJ: € 3.813,73, VJ: € 17.552,95). Nach den Erfahrungen der Gesellschaft werden auch bereits verjährte Gutscheine vereinzelt noch eingelöst und von der Gesellschaft angenommen.

Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten von insgesamt € 1.134.932,53 (VJ: € 907.593,69) haben in Höhe von € 740.906,13 (VJ: € 649.659,64) am Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren beträgt € 226.779,74 (VJ: € 185.755,24). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 167.246,66 (VJ: € 72.178,81).

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut geschlossen. Der Vertrag sieht eine Darlehenshöhe von T€ 200 vor. Am Bilanzstichtag war das Darlehen vollständig ausgezahlt.

 
IV.  Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von € 1.128.136,20.

Weitere Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 34 (VJ: 24) Mitarbeiter.

 
V.  Wesentliche Ereignisse während des Geschäftsjahrs und nach dem  Bilanzstichtag

Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Cornelia Poletto Consulting GmbH, Hamburg, verschmolzen.

Hamburg, 26. Mai 2025

Cornelia Poletto

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025 festgestellt.

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