Poletto
alimentari GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.497.248,79 |
1.546.637,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
823,00 |
8.191,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.496.425,79 |
1.538.446,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
837.565,10 |
934.395,53 |
| I.
Vorräte |
100.529,71 |
84.683,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
702.037,62 |
616.875,33 |
| davon
gegen Gesellschafter |
381.269,24 |
385.513,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.997,77 |
232.837,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.353,64 |
6.808,99 |
| Aktiva |
2.340.167,53 |
2.487.842,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.168.314,00 |
1.542.408,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Einlagen stille Gesellschafter |
1.851.635,27 |
1.985.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
467.591,38 |
524.509,33 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
240.729,89 |
-56.917,95 |
| B.
Rückstellungen |
36.921,00 |
37.840,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.134.932,53 |
907.593,69 |
| Summe
Passiva |
2.340.167,53 |
2.487.842,31 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Poletto alimentari GmbH hat ihren Sitz in
Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg
unter der Registernummer HRB 116437 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.1 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
Die Geschäftsführung geht nicht von einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage durch den andauernden Ukraine-Krieg (Beginn
24. Februar 2022) aus. Bis auf die allgemeinen
Preiserhöhungen haben sich aus dem Kriegsausbruch
für die Gesellschaft keine Konsequenzen ergeben. Als
gastronomischer Betrieb sieht sich die Gesellschaft, wie
die Branche insgesamt, mit gestiegenen Wareneinsatz- und
Personalkosten konfrontiert. Die Geschäftsführung
ist bemüht mit innovativen Konzepten immer wieder neue
Geschäftsfelder aufzubauen und Synergieeffekte zu
heben.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung geht die Geschäftsführung
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aus.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie der
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet und werden linear über die erwartete
Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies gilt auch für die im
Geschäftsjahr entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Aus
Vereinfachungsgründen wird für die Bestimmung der
Nutzungsdauer auf die von der Finanzverwaltung
veröffentlichten AfA-Tabellen zurückgegriffen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Die Kosten für den Umbau des Restaurants
2020/2021 wurden aktiviert. Die Abschreibung erfolgt
über die im Erstellungszeitpunkt gesicherte Mietdauer
(ohne Verlängerungsoptionen 10 Jahre und 10 Monate).
Die Kosten des Umbaus des Paolas in 2021/2022 wurden
aktiviert und werden über eine Nutzungsdauer von 10
Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Die Bewertungsvereinfachung nach dem Festverfahren
wurde für die kleineren Küchengeräte und das
Geschirr/Besteck angewendet.
Der Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und
Mahnkosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit
den Erfüllungsbeträgen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum
31. Dezember 2023 wird gesondert im
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr in Höhe von € 663.993,67 (VJ:
€ 580.391,38) und in Höhe von €
38.043,95 (VJ: € 36.483,95) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter in
Höhe von € 381.269,24 (VJ: €
385.513,50) sind solche aus der Verrechnung von
Zahlungsströmen - da die Zahlungsausgänge
überwiegen, handelt es sich insoweit um eine
kurzfristige Darlehensgewährung. Die Verzinsung
erfolgt zum jeweils gültigen Basiszins nach § 247
BGB (ab 01. Januar 2023 1,62% und ab 01. Juli 2023 3,12%).
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Versicherungsaufwendungen und die KfZ-Steuer die das Jahr
2024 betreffen. Zudem wurde ein an die Bank gezahltes
Strukturierungsentgelt abgegrenzt, welches über die
Festlaufzeit des Nominalzinses von 10 Jahren aufgelöst
wird.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt € 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Einlagen der stillen Gesellschafter betragen am
Bilanzstichtag vor Verlustzuweisung
€ 1.985.000,00 (VJ:€ 1.985.000,00).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum einen
die Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023 und
zum anderen die im Erstellungszeitpunkt geschätzte
Rückzahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit der
gewährten Überbrückungshilfe III (€
14.000,00). Der Antrag auf Schlussabrechnung zur
Überbrückungshilfe III wurde eingereicht, aber im
Erstellungszeitpunkt liegt noch kein Schlussbescheid vor.
Für zehn Prozent der Gutscheine, die vor dem 1.
Januar 2019 (VJ: 1. Januar 2018) ausgegeben aber noch nicht
eingelöst wurden, wurde eine Rückstellung
(Einstellung im GJ: € 500,00, VJ:
€ 2.000,00) gebildet. Im Übrigen erfolgte
die ertragswirksame Auflösung der Verbindlichkeit (GJ:
€ 3.813,73, VJ: € 17.552,95). Nach den
Erfahrungen der Gesellschaft werden auch bereits
verjährte Gutscheine vereinzelt noch eingelöst
und von der Gesellschaft angenommen.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten von
insgesamt € 1.134.932,53 (VJ: € 907.593,69)
haben in Höhe von € 740.906,13 (VJ:
€ 649.659,64) am Bilanzstichtag
31. Dezember 2023 eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren beträgt
€ 226.779,74 (VJ: € 185.755,24). Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt € 167.246,66 (VJ:
€ 72.178,81).
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft einen
Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut geschlossen. Der
Vertrag sieht eine Darlehenshöhe von T€ 200 vor.
Am Bilanzstichtag war das Darlehen vollständig
ausgezahlt.
IV.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverhältnissen in Höhe von €
1.128.136,20.
Weitere Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 34 (VJ: 24) Mitarbeiter.
V.
Wesentliche Ereignisse während des
Geschäftsjahrs und nach dem
Bilanzstichtag
Die Gesellschaft ist als übernehmender
Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2024 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen
der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der
Cornelia Poletto Consulting GmbH, Hamburg, verschmolzen.
Hamburg, 26. Mai 2025
Cornelia Poletto
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025
festgestellt.
|