Autohaus
Freitag GmbH
Wörrstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.400,00 |
12.646,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.866,00 |
11.112,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.534,00 |
1.534,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.857.727,68 |
1.698.760,19 |
| I.
Vorräte |
861.400,00 |
699.043,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.639,67 |
217.247,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
870.688,01 |
782.469,52 |
| Aktiva |
1.879.127,68 |
1.711.406,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
569.057,33 |
468.052,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,78 |
26.075,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
381.976,27 |
262.167,85 |
| IV.
Jahresüberschuss |
101.005,28 |
119.808,42 |
| B.
Rückstellungen |
57.507,42 |
62.826,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.252.562,93 |
1.180.527,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
877.819,15 |
785.090,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
374.743,78 |
395.437,78 |
| Passiva |
1.879.127,68 |
1.711.406,19 |
Anhang
Autohaus Freitag GmbH Pariser Str. 15
55286 Wörrstadt
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
der
Autohaus Freitag GmbH
Wörrstadt
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend der steuerlichen
Vorschriften des EStG abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen ist. Aus Vereinfachungsgründen wird
§240 III HGB angewandt.
Fertige Erzeugnisse und Waren (Fahrzeuge) werden zu
Anschaffungs- / Herstellungskosten unter Anwendung des
§255 II HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Die Forderungen betragen 94.909 € (Vorjahr
179.427 €); mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr 0 € (Vorjahr: 0 T€).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen
in Höhe von 30.731 € (Vorjahr 36.616 €); mit
einer Restlaufzeit von
über 1 Jahr 0 € (Vorjahr: 0 €).
Forderungen gegen Gesellschafter
Gemäß § 42 III GmbHG bestehen am
Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von 15.316
€ (Vorjahr: Verbindlichkeit 2.526 €).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 35.402
€ (Vorjahr: 35.628 €), davon entfallen auf:
- Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
4.000 €
|
- Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
16.200 €
|
- Gewährleistungen
|
15.202 €
|
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben
sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
Verbindlichkeiten
|
bis 1 Jahr / €
|
1-5Jahre / €
|
> 5 Jahre
/ €
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
779.850
|
0
|
0
|
779.850
|
Sonstige
|
214.549
|
0
|
0
|
214.549
|
Summe
|
994.399
|
0
|
0
|
994.399
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 258.164 € (Vorjahr:
258.164 €).
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßigen Abschreibungen sind
vorgenommen für:
geringw. WG u.
Sammelposten
|
1.119 €
|
Fahrzeuge
|
3.342 €
|
Andere Anlagen /
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
14.500 €
|
Summe
|
18.961 €
|
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
keine vorzunehmen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt
Herrn Hans-Dieter Freitag, Frau Monika Baumgärtner und
Herrn Herbert Freitag.
Die Geschäftsführer
sindalleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Wörrstadt, den 25.11.2024
_______________ ________________ ________________
Hans-Dieter Freitag Monika
Baumgärtner Herbert Freitag jun.
- Geschäftsführer
- - Geschäftsführerin
- - Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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