Hallweger GmbH
Branderstraße 37, 83324 Ruhpolding, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Hallweger seit 20.4.2001 | Geschäftsführer |
Gerhard Hallweger seit 20.4.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Gerhard Hallweger | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hallweger GmbHRuhpoldingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
3. Anhang gem. § 264 Abs. 1 i.V.m. §§ 284 ff. HGBErläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Grundsatzangaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264, 266,275 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Für die Hallweger GmbH gelten die Vorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Abs. 1 HGB. Soweit sich Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften in der bisherigen Form der Darstellung oder bei den bisher angewandten Bewertungsmethoden ergaben, so wurde § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB nicht angewandt. Außerdem wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB in diesen Fällen die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung nicht angepasst. b) Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird in der Steuerbilanz entsprechend den steuerlichen Bewertungsvorbehaltsregelung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 6 EStG bewertet. In der Handelsbilanz beträgt der Abschreibungszeitraum in der Regel 5 Jahre. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Sofern sich aufgrund dauernder Wertminderung ein niedrigerer beizulegender Wert zum Bilanzstichtag ergibt, wird dieser Ansatz zugrundegelegt (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen werden in der Regel linear vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungsoder Herstellungskosten bis zu 150,-- Euro werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgesetzt (§ 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150,- Euro und bis zu 1.000,- Euro betragen, werden im Rahmen des steuerlichen Wahlrechts entweder voll (bei AK bis 410,- €) bzw. linear oder degressiv (bei AK über 410,- €) abgeschrieben oder einheitlich in einem GWG-Sammelposten aktiviert und mit 20% abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften gebildet (§ 250 HGB). Die Rückstellungen werden dem Grunde nach unter den Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgt mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Dabei wird der Grundsatz der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme beachtet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. c) Sonstige Pflichtangaben im Anhang: § 285 Nr. 10 HGB: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Gerhard Hallweger jun., 83324 Ruhpolding Hermann Hallweger, 83324 Ruhpolding Angaben über Unternehmensbeziehungen: 1. Gesellschafterin bei der "Ruhpoldinger Abbundzentrum GmbH & Co. KG" : Die Hallweger GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der nachfolgenden Unternehmung: Name: Ruhpoldinger Abbundzentrum GmbH & Co. KG Sitz: Ruhpolding Rechtsform: GmbH & Co. KG In der Bilanz werden Forderungen an die KG unter "Forderungen gegen verbundenen Unternehmen" ausgewiesen. Eine Kapital-Beteiligung bestand zum Abschlusszeitpunkt nicht. 2. Gesellschafterin bei der "Hallweger Holzbau GmbH & Co. KG" : Seit dem 01.05.2008 ist die Hallweger GmbH auch unbeschränkt haftende Gesellschafterin folgender Unternehmung:
In der Bilanz wurde die Kapitalbeteiligung in Höhe von 4.800,- Euro, welche einem prozentualen Anteil in Höhe von 96% entspricht, unter "Anteil an verbundenen Unternehmen" ausgewiesen. Forderungen gegenüber der "Hallweger Holzbau GmbH & Co. KG" werden unter "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" ausgewiesen. Da die Einlage am Bilanzstichtag noch ausständig war, wurde die ausstehende Einlage unter "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" ausgewiesen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt. |
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