eXtend Computer-Peripherie GmbHLiquidiert

Bachstraße 6, 74080 Heilbronn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 106413
Eingetragen
11.9.1997
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit WerkzeugmaschinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Handel mit SCSI-Komponenten der Im- und Export sowie Schulungen und Dienstleistungen in diesem Bereich.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

eXtend Computer-Peripherie GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00   1,50
II. Sachanlagen   763,50   1780,50
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   27.087,84   33.542,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.342,11   29.145,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   19.372,67   6.893,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1.064,81   1.133,13
Summe Aktiva   51.630,93   72.496,99

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   923,02   10.933,38
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   474,54   10.010,36-
B. Rückstellungen   7.378,00   12.690,00
C. Verbindlichkeiten   17.290,78   33.319,38
Summe Passiva   51.630,93   72.496,99

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes) umgestellt. Eine BilMoG-Eröffnungsbilanz war aufgrund der gegebenen Umstellungseffekte nicht zu erstellen. Es wurden teilweise Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt. Wir haben die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB gegliedert. Die Gliederung hat sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB in Verbindung mit §§ 246 bis 251 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.

2. Bewertung (§ 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB in Verbindung mit §§ 252 bis 256 HGB)

Die Bewertungsmethoden sind unter Beachtung der handelsrechtlichen Normen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist wie in den Vorjahren bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wind nur beachtet worden, sofern sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Immaterielle Wirtschaftsgüter sind in Höhe der Anschaffungskosten aktiviert; sie werden jeweils über eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren planmäßig abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wurde die Abschreibung anteilig ab dem Monat des Zuganges vorgenommen. Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung wurde die Abschreibung anteilig ab dem Monat des Zuganges vorgenommen. Die Fertige Erzeugnisse und Waren wurden zum Einkaufpreis zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenstände berücksichtigt. Forderungen und Wertpapiere in fremder Währung sind mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurz am Tag des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter lag, ist dieser angesetzt. In den Rückstellungen haben wir möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgte nach üblicher kaufmännischer Schätzung. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

3. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB)

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Umlaufvermögen Ausleihungen an sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 42 Absatz 3 GmbHG) Das Darlehen gegenüber Herrn Friedhelm Schmidt ist nach vorliegendem Darlehensvertrag vom 22.10.1997 mit 7 % verzinst. Verbindlichkeiten (§ 285 Nummer 1 und Nummer 2 HGB) Die Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum 31. Dezember 2010 mit dem Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Latente Steuern Für den Berichtszeitraum waren keine latente Steuern gemäß § 274 HGB zu berücksichtigen.

IV. Sonstige Angaben

Unternehmensorgane (§ 285 Nummer 9 und Nummer 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Friedhelm Schmidt vorgenommen.

 

Friedhelm Schmidt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.06.2012

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