Weidmüller Monitoring Systems GmbH

Else-Sander-Straße 8, 01099 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 22521
Vorher
IGUS - Innovative Technische Systeme GmbHBosch Rexroth Monitoring Systems GmbH
Eingetragen
25.3.2004
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Montage, Vertrieb und Wartung von sowie der Handel mit technischen Mess- und Überwachungssystemen, Dienstleistungen an und mit diesen Systemen

Historie

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Management

NameRolle
Toni Lippold
seit 23.9.2019
Geschäftsführer
Fabian Hoppe
seit 17.11.2016
Geschäftsführer

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

WEIDMÜLLER Holding AG & Co. KG
Germany
89.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bosch Rexroth Monitoring Systems GmbH

Dresden

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktiva

  31.12.2015 31.12.2014
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 519.486,00 29.405,00
II. Sachanlagen 135.435,44 133.555,25
  654.921,44 162.960,25
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 573.115,31 519.421,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.110.603,39 1.230.663,73
III. Kassenbestand 174,37 80,19
  1.683.893,07 1.750.165,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 618,00 2.831,91
  2.339.432,51 1.915.957,30

Passiva

  31.12.2015 31.12.2014
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 89.000,00 89.000,00
II. Kapitalrücklage 288.000,00 288.000,00
  377.000,00 377.000,00
B. Rückstellungen 202.037,08 209.286,31
C. Verbindlichkeiten 1.756.475,43 1.329.670,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.920,00 0,00
  2.339.432,51 1.915.957,30

ANHANG für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Hinweise

Die Bosch Rexroth Monitoring Systems GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Dabei wird von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274a sowie 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zwischen der Gesellschaft und der Bosch Rexroth AG, Lohr am Main, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen, die sich auf periodenfremde (vororganschaftliche) Ertragsteuern beziehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich über die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Anlagen auf deren niedrigeren beizulegenden Wert.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150 werden im Jahre des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten mindestens € 150 betragen und € 1.000 nicht übersteigen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgt zu Herstellungskosten, die sich aus Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten und dem Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, zusammensetzen. Die Aufträge sind hinsichtlich einer verlustfreien Bewertung überprüft.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betreffen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

Die Sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells für eine zum Bilanzstichtag abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung gebildet. Sie betreffen angesammelte Aufstockungsbeträge, die als zusätzliche Entlohnung gewährt werden, und bis zum Bilanzstichtag angesammelte Erfüllungsrückstände der Gesellschaft. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Restlaufzeit und eines Rechnungszinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 2,16 % p.a. (31. Dezember 2014: 2,91 p.a.) sowie der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden jährliche Gehaltssteigerungen von 3 % berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Tatsächliche und latente Steuern werden aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gesellschafterin Bosch Rexroth AG, Lohr am Main, im Jahresabschluss der Organträgerin ausgewiesen, da sie alleine die Besteuerungsfolgen treffen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus einem Cash-Pool-Guthaben (T€ 409; 31. Dezember 2014: T€ 641) sowie aus Lieferungen und Leistungen (T€ 22; 31. Dezember 2014: T€ 67).

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zum einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter ergeben sich aus dem Ergebnisabführungsvertrag (T€ 1.072; 31. Dezember 2014: T€ 1.080) sowie aus Lieferungen und Leistungen (T€ 512; 31. Dezember 2014: T€ 4). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus organschaftlicher Umsatzsteuer T€ 25 (31. Dezember 2014: T€ 30).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2015 bestellt:

Herr Dipl.-Kaufmann Ulrich Damann Oberhausen
Herr Dr. Ing. Dietmar Tilch Marktheidenfeld.

Konzernzugehörigkeit


Die Bosch Rexroth AG, die zum 31. Dezember 2015 sämtliche Anteile an der Bosch Rexroth Monitoring Systems GmbH, Dresden, gehalten hat, wird in den Konzernabschluss der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und ist über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

 

Dresden, den 23. Februar 2016

Ulrich Damann
Geschäftsführer

Dr. Dietmar Tilch
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am 04.07.2016 festgestellt.

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