Rehling Graphischer Betrieb GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 5756
Eingetragen
19.1.1983
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Die Führung eines graphischen Betriebs.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Rehling
seit 7.6.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rehling Graphischer Betrieb GmbH

Rietberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 61.361,00 75.741,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.691,00 437,00
II. Sachanlagen 56.670,00 75.304,00
B. Umlaufvermögen 331.758,40 453.681,58
I. Vorräte 141.052,98 259.887,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134.093,46 184.620,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.611,96 9.173,55
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 938.932,68 717.623,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.332.052,08 1.247.046,31

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Verlustvortrag 819.882,11 797.224,35
III. Jahresfehlbetrag 221.308,95 22.657,76
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 938.932,68 717.623,73
B. Rückstellungen 32.661,00 18.961,00
C. Verbindlichkeiten 1.299.391,08 1.228.085,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.332.052,08 1.247.046,31

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung wurde trotz der bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da nach Ansicht der Geschäftsführung von einer Fortbestehensprognose im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO auszugehen ist.

Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

  Restlaufzeit   Restlaufzeit  
bis 1 Jahr 2013
TEUR
über 5 Jahre 2013
TEUR
Gesamt 31.12.2013
TEUR
bis 1 Jahr 2012
TEUR
Gesamt 31.12.2012
TEUR
Verbindlichkeiten 1.049 0 1.299 1.220 1.228

Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 410 durch Pfandrechte besichert.

Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 367 (Vorjahr: TEUR 362).

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Bernd Rehling, Kaufmann, Rietberg. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Rietberg, den 15. Dezember 2014

Bernd Rehling, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2015 festgestellt.

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