die
photovoltalgier GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
914,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.552,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.754,51 |
| I.
Vorräte |
26.376,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.341,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.036,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.211,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.431,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.504,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
20.004,96 |
| B.
Rückstellungen |
9.571,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.354,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.431,65 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00
und € 1.000,00 werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
2.561,77
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß mit 4%.
5.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
7. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
8. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst worden.
9. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern
gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet,
da eine größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 5 HGB).
10. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 25.354,72 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Michael Hein und Herr Kay
Hildebrandt (§ 285 Nr. 10 HGB).
Neumünster, den 07.
November 2011
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gez. Michael Hein________
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(Michael Hein)
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____
gez.
K
ay Hildebrandt__________
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(Kay Hildebrandt)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.
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