LP
Beteiligungsgesellschaft mbH
Wiesmoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.286,37 |
24.286,37 |
| I.
Finanzanlagen |
24.286,37 |
24.286,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
410,07 |
130,05 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
410,07 |
130,05 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.188,28 |
5.517,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.884,72 |
29.934,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
31.082,32 |
28.527,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.670,55 |
2.554,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.188,28 |
5.517,73 |
| B.
Verbindlichkeiten |
32.884,72 |
29.934,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.884,72 |
29.934,15 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB) bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert gemäß § 253 III 3 HGB.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Das
Stammkapital beträgt DM 50.000,-- (€
25.564,59). Es ist mit dem Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
32.251,87
|
0,00
|
0,00
|
32.251,87
|
Sonstige
|
632,85
|
0,00
|
0,00
|
632,85
|
Summe
|
32.884,72
|
0,00
|
0,00
|
32.884,72
|
II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
III. S
onstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Zur Behebung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung
hat der Gesellschafter eine qualifizierte
Rangrücktrittserklärung abgegeben.
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Berichtsjahr durch den Geschäftsführer Herrn
Franz-Georg Peters geführt. Herr Franz-Georg Peters
ist zur Alleinvertretung der Gesellschaft berechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Änderungen in der Geschäftsführung haben
sich nicht ergeben.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wiesmoor, den 30 Juni 2011
gez. Franz-Georg Peters, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012 festgestellt.
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