Tatjana Hörter UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annegrit Sarbach seit 3.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Marisa Rebecca Korte | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BST GmbHEngelskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der BST GmbH, Engelskirchen, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 HGB und §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB. Von der Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.1 HGB abgesehen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum 1. Januar 2010 geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Artikel 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB werden erstmalig im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Zum Umstellungszeitpunkt wurden in der Gesellschaft keine BilMoG-Effekte identifiziert, so dass keine Anpassungsbuchungen notwendig waren. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, nach der linearen Methode ermittelten Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen wurden die Nutzungsdauern gemäß den allgemeinen amtlichen AfA-Tabellen zu Grunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter bis zu Einzelanschaffungskosten von 410,00 € wurden im Zugangsjahr bis auf den Erinnerungswert i.H.v. 1,00 € abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von über 150,00 € bis 1.000,00 € werden entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2a EStG linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Tagespreis und die unfertigen Leistungen/Erzeugnisse sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Tagespreis bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zum Nominalwert bilanziert. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. 118,08 €. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausbezahlte Versicherungsprämien und vorausbezahlte Kfz-Steuer. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 25.000,00 € und wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten i.H.v. 31.833,95 € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige AngabenAuf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs.4 HGB verzichtet. Als Geschäftsführer ist Herr Carsten Korte, Elektrotechnikermeister, Engelskirchen, bestellt. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 26.10.2011 wird der Jahresabschluss zum 31.12.2010 genehmigt und festgestellt. |
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