ASTRON
COMMUNICATION GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.604,00 |
602,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.604,00 |
602,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.835,75 |
129.719,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.396,56 |
128.787,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.493,00 |
59.784,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.439,19 |
932,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5,76 |
13,64 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.197,40 |
37.410,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
177.642,91 |
167.745,62 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
38.761,99 |
62.974,70 |
| davon
Verlustvortrag |
62.974,70 |
68.163,17 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.197,40 |
37.410,11 |
| B.
Rückstellungen |
107.800,00 |
94.888,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.842,91 |
72.857,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.842,91 |
72.857,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
177.642,91 |
167.745,62 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ASTRON COMMUNICATION GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der ASTRON COMMUNICATION GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Absatz 1, § 276
und § 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a)
Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
so dass eine Anpassung dieser Posten zur Vergleichbarkeit
mit denen des Vorjahres nicht erforderlich war.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b)
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich hierzu nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, sofern nicht aufgrund gesetzlicher
Spezialnormen eine Saldierung vorzunehmen war.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur entsprechend
der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
c)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne fanden nur dann Niederschlag, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode ("projected unit credit method")
angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 5,14 % p.a.
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
1,75 % p.a.
zugrunde gelegte Sterbetafel "Richttafeln
2005 G" von Dr. Klaus Heubeck
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden per 31.12.2011 folgende Werte
ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden 181.031 Euro
(fortgeführte) Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte 76.231 Euro
beizulegender Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte 76.231 Euro
verrechnete Zinserträge
1.950 Euro
verrechnete Zinsaufwendungen
8.879 Euro
Die Bestimmung des Zeitwertes der verrechneten
Vermögenswerte zum Bilanzstichtag erfolgte durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten des debeka
Bilanzservice vom 28.06.2012 nach den Vorschriften des
Ländererlasses gemäß Bundessteuerblatt 1963
II, S. 47 sowie § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Geert R. Pohle
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten und Vorschüssen wird berichtet:
Kredit-/Vorschussentwicklung Betrag
Anfangsbestand Verrechnungskonto
35.827,17 Euro
Rückzahlung im Berichtsjahr 4.529,10 Euro
Zuführung im Berichtsjahr 4.092,44 Euro
Zinsen im Berichtsjahr 1.440,61 Euro
= Endbestand Verrechnungskonto 36.831,12 Euro
Zinssatz 4,0 %
Laufzeit unbegrenzt
Sicherheiten Sicherungsübereignung
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 36.831,12 Euro
Hamburg, 20. August 2012
Der Geschäftsführer:
Gez. Geert R. Pohle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2012 festgestellt.
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