EAB
Windkraftanlagen Verwaltung GmbH
Freiberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
145.460,60 |
197.745,10 |
| I.
Sachanlagen |
145.460,60 |
197.745,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
255.029,18 |
383.288,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.554,80 |
78.350,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
579,23 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.474,38 |
304.938,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,89 |
3.001,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
400.580,67 |
584.035,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
358.172,43 |
556.564,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
-449.502,39 |
-450.825,54 |
| III.
Gewinnvortrag |
978.528,61 |
783.355,60 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
199.034,76 |
| V.
Bilanzverlust |
195.853,79 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.136,32 |
10.653,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.271,92 |
16.816,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.271,92 |
16.816,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
400.580,67 |
584.035,48 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der EAB Windkraftanlagen
Verwaltung GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes mit beschränkter Haftung
(GmbHG) zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Zahlenangaben in Klammern stellen Vergleichsangaben
über das Vorjahr da.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der erstmaligen Anwendung der im Rahmen des
BilMoG geänderten Vorschriften finden nach Art. 67
VIII EGHGB folgende Vorschriften keine Anwendung:
Bewertungsstetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB),
Darstellungsstetigkeit für Bilanz und GuV und
diesbezügliche Angaben im Anhang (§ 265 I HGB)
sowie Durchbrechung der Stetigkeit (§ 284 II Nr. 3
HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmalig unter Anwendung
des BilMoG erstellt, die Vorjahreszahlen werden angegeben,
eine Anpassung wurde nicht vorgenommen und war nicht
gegeben.
Bei Ansatz, Bewertung sowie Ausweis der
Jahresabschlussposten und der Anhangsangaben wird vom
Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse)
ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Das Wahlrecht für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Wert bis zu € 410,00 nach § 6 Absatz 2 EStG
wurde 2010 nicht angewendet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von € 151,00
bis 1.000,00 € sind nach § 6 Absatz 2a EStG in
einen Jahresbezogenen Sammelposten einzustellen, 2010 liegt
kein Zugang vor.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Gegenstände des
Umlaufvermögens sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bilanziert. Das latent im
Forderungsbestand enthaltene Ausfallrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung abgedeckt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für
wesentliche Posten gebildet worden.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Anhang
als Anlage beigefügt wurde.
3.2
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
3.3
Verbindlichkeiten die erst nach dem Abschlussstichtag
entstehen
Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine
Beträge ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen ( § 268 Abs. 5
Satz 3 HGB ).
3.4
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von
Herr Dipl.- Ing. Andreas Lietzmann. Der
Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis.
4.2
Vergütungen der Geschäftsführer
Hinsichtlich der Angabepflicht zu den
Organschaftsbezügen wird die Schutzklausel nach §
286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
4.2.1
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestanden keine
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten.
4.3
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Es war kein Arbeitnehmer beschäftigt.
4.4
Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt bei Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
größenabhängige Erleichterungen in
Anspruch.
4.5
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Abstimmung mit den Gesellschaftern vor, eine
Ausschüttung vorzunehmen.
Freiberg, den 30.11.2011
Dipl.- Ing. Andreas
Lietzmann
- Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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