PRO Wohnungsbau GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erdinc Sapmaz seit 19.10.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Y**** S*****MULTI Holding GmbH | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MULTI Food GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGDer Jahresabschluss wird auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gem. §
274a Nr. 1 - 3 und Nr. 5 HGB - u.a. die Befreiung der
Anwendung der Vorschrift über die Abgrenzung latenter
Steuern - in Anspruch.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer vermindert.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren Buchwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. den Wiederbeschaffungskosten
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden ggf. Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Bei zweifelhaften einbringlichen Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrer jeweiligen
Rückzahlungsverpflichtung bilanziert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen keine. |
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