PF-Fun Vertriebs & Handels GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralph Peter Fleischhauer seit 17.6.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbHStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019der Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Kupferstadt Stolberg (Rhld.)I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde am 27. April 2017 gegründet und ins Handelsregister B des Amtsgerichtes Aachen unter der Nummer HRB 21514 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist die Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB (§§ 238 ff HGB) in seiner derzeit gültigen Fassung unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von der Möglichkeit eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 266 HGB Abs. 1 Satz 3 bzw. § 276 HGB Satz 1 aufzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Das Finanzamt Aachen Kreis hat für die Gesellschaft keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, da von dieser bisher noch keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgeübt wird. Aus diesem Grund wurde die gezahlte Vorsteuer nicht separat verbucht und es wurde kein Vorsteuerabzug geltend gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Stammkapital betrug zum 31. Dezember 2019 75.000,00 € und war vollständig eingezahlt. Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) ist Alleingesellschafterin. Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Unter den sonstigen Rückstellungen wird insbesondere die Rückstellung für die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es wurden im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine Umsatzerlöse erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Aufwendungen fielen überwiegend für die die Bildung von Rückstellungen für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für 2019 sowie für Steuerberatungsleistungen an. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 5.133,90 € zusammen mit dem Verlustvortrag zum 1. Januar 2019 von 5.505,51 € auf die neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt keine Angestellten. Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2019 war:
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von dem Selbstkontrahierungsverbot befreit. Die Geschäftsführerin hat in dem Geschäftsjahr 2019 keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Die Geschäftsführerin ist Mitarbeiterin der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) und nimmt die Geschäftsführung in Form einer Nebentätigkeit wahr. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 17 Mitgliedern. 15 Mitglieder wurden vom Rat der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) benannt. Des Weiteren sind der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Mitglieder der Gesellschafterversammlung. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt ein vom Rat vorgeschlagenes Mitglied. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung entsprechende Beschlüsse fassen. Diese Beschlüsse erfolgen schriftlich und sind der Gesellschafterversammlung anschließend zur Genehmigung vorzulegen. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 beträgt rd. 3,6 T€ und entfällt mit rd. 3,1 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen sowie mit rd. 0,5 T€ auf Steuerberatungsleistungen. Haftungsverhältnisse und/oder sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen zum 31. Dezember 2019 nicht vor. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind in dem Geschäftsjahr 2019 nicht erfolgt. Die sich ausgehend von China weltweit verbreitende Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat in dem ersten Quartal 2020 noch zu keinen nennenswerten Auswirkungen bei der Gesellschaft geführt. Wie sich die Auswirkungen der Pandemie und der zu deren Eindämmung getroffenen Maßnahmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im weiteren Zeitablauf darstellen ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2019 eingetreten sind, liegen nicht vor.
Kupferstadt Stolberg (Rhld.), den 31. März 2020 Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Gez. Nicole Dürler, Geschäftsführerin Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019I. Grundlagen des Unternehmens und öffentliche Zwecksetzung Die Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbH wurde am 27. April 2017 gegründet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Das Stammkapital beträgt 75 T€ und ist voll eingezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und technischen Infrastruktur im Gebiet der Kupferstadt Stolberg. Die Verwirklichung dieses Gesellschaftszwecks erfolgt unter Beachtung des öffentlichen Zwecks i.S.v. § 107 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) insbesondere durch
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt sich im Rahmen des § 108 Abs. 6 GO NRW an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen. Bei der Aufgabenerfüllung hat die Gesellschaft zu berücksichtigen, dass sie nicht in die Kompetenzen der Ausschüsse der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) eingreifen darf. Die Gesellschaft ist verpflichtet nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 1. Überblick über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Konjunkturlage Nach dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2020 ergab sich für das gesamte Jahr 2019 in Deutschland eine reale Zunahme des Bruttoinlandprodukts (BIP) von nur 0,6 %. Das BIP verharrte dabei im letzten Jahresviertel 2019 auf dem Stand des Vorquartals. Damit hielt die konjunkturelle Schwäche zum Jahresende an. Ausschlaggebend für die anhaltend vergleichsweise schwache konjunkturelle Grundtendenz zum Jahresende war nach der Deutschen Bundesbank ein Abschwung in der Industrie, der sich bis zum Jahresende weiter fortsetzte. Hingegen wurde die Konjunktur durch die stärker auf die Binnenwirtschaft ausgerichteten Dienstleistungsbereiche gestützt. Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt zeigte sich nach dem o.a. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank auch zum Jahresende 2019 trotz der zweigeteilten Wirtschaftsentwicklung in einer guten Verfassung. Danach überwogen weiterhin die Beschäftigungsgewinne der meisten Branchen außerhalb der Leiharbeit und des verarbeitenden Gewerbes. Auch im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders unter der aktuellen Konjunkturschwäche leidet, wurde die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur wenig reduziert und mit anderen Anpassungsmaßnahmen, wie z.B. Abbau von Überstunden oder Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder auch Kurzarbeit reagiert. Die Arbeitslosigkeit blieb somit in 2019 weitgehend unverändert auf ihrem vergleichsweise niedrigen Niveau. Abzuwarten bleibt, wie sich die wegen der Coranavirus-Pandemie ergriffenen Maßnahmen auf den Arbeitsmarkt in 2020 niederschlagen werden. Allgemeine wohnungswirtschaftliche Lage Nach den Angaben des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) in ihrem Bericht zu wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends aus dem Jahr 2019/2020 hat sich die Situation auf den deutschen Wohnungsmärkten in den attraktiven Ballungsräumen und den wachstumsstarken Regionen in den letzten acht Jahren sehr rasch von einer weitgehend ausgeglichenen zu einer angespannten Marktkonstellation verändert. Der jährliche Neubaubedarf von etwa 360.000 Wohnungen wird nach diesem durch die derzeitige Bautätigkeit trotz deutlicher Belebung bei Weitem nicht erreicht. Nach dem GdW wurden lediglich rd. 80 % der benötigten 360.000 Wohnungen im Jahr 2018 auch errichtet. Beim freifinanzierten Geschosswohnungsbau liegt die Bedarfsdeckung nach dem GdW sogar bei lediglich 72 % und bei geförderten Mietwohnungen gar nur bei 34 % des Bedarfs. Trotz andauernder reger Bautätigkeit wurden gemäß dem GdW-Bericht von Januar bis Juli 2019 in Deutschland 3,4 % weniger Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum erteilt. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sank danach sogar um 4,1 %, auf nur noch 99.317 genehmigte Wohnungen, darunter befinden sich 55.023 Mietwohnungen. Die Mieten im Bestand sind entsprechend dem o.g. Bericht des GdW im Jahr 2018 im Mittel um 1,6 % auf 6,92 EUR/m 2 gestiegen. Neu- und Wiedervermietungsmieten dagegen, die ein eher höherpreisiges Marktsegment repräsentieren, erhöhten sich deutschlandweit um 5,2 % auf durchschnittlich 8,41 EUR/m 2. Regional verlief die Mietenentwicklung allerdings sehr unterschiedlich. In eher peripher gelegenen kleineren Städten sowie ländlichen Kreisen abseits der Ballungsräume, sind die Mieten sehr viel niedriger als in den betreffenden urbanen Gebieten, bzw. Ballungsräumen. In den eher ländlich geprägten Räumen sowie den kleineren Städten betrug die Durchschnittsmiete ca. 6,23 EUR/m 2-knapp 5 EUR/m 2 unter dem Durchschnitt der großen kreisfreien Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern. Trotz der seit längerem schon vergleichsweise günstigen Preisen im Energiesektor, stellen die Energiekosten nach dem o.a. Bericht in der langfristigen Betrachtung den größten Preistreiber bei den Wohnkosten dar. So sind die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie seit dem Jahr 2000 um insgesamt 89 %, die Strompreise sogar um 109 % gestiegen, während die Nettokaltmieten bundesweit seit dem Jahr 2000 lediglich um 26 % zunahmen. Damit lag die Entwicklung der Nettokaltmieten seit 2000 nach dem GdW deutlich unterhalb der Inflationsrate (+32 %). Entwicklung und Perspektiven der Gesamtwirtschaft Entsprechend dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2020 zeichneten sich im Februar für das erste Vierteljahr 2020 noch keine grundlegenden konjunkturellen Änderungen in Deutschland ab. Ein Konjunkturrisiko sah die Deutsche Bundesbank in ihrem o.a. Monatsbericht allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf den Coronavirus-Ausbruch in der Volksrepublik China und dessen globaler Verbreitung in Form von Risiken für die deutschen Exportaktivitäten wegen einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und Beeinträchtigungen bei den globalen Wertschöpfungsketten. 2. Geschäftsverlauf 2019 war das zweite vollständige Kalenderjahr, in dem die Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbH bestand. Seit ihrer Gründung, so auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019, ist die Gesellschaft bisher noch nicht operativ im Sinne von Projektumsetzungen tätig geworden. Eigene Mitarbeiter wurden in dem Geschäftsjahr 2019 von der Gesellschaft weiterhin nicht beschäftigt. Das Geschäftsjahr 2019 ist rückblickend als weiteres Vorbereitungsjahr für den Beginn von ersten Projektumsetzungen zu werten. Von der Geschäftsführung wurden in 2019 weitere Problemimmobilien in der Stolberger Innenstadt identifiziert und mit den Eigentümern von Problemimmobilien Gespräche im Hinblick auf einen möglichen Ankauf und Sanierungsmaßnahmen geführt. Hierbei hat sich die Projektrealisierung bei einer Immobilie (Starterprojekt) konkretisiert. Die Ergebnisse zu den möglichen Projekten und der Gespräche wurden der Gesellschafterversammlung im Rahmen ihrer Sitzung im November 2019 präsentiert. Die Geschäftsführung hat hier eine der vorgestellten Immobilien der Gesellschafterversammlung zum Ankauf und zur grundlegenden Sanierung vorgeschlagen. Dem Vorschlag hat die Gesellschafterversammlung in der o.a. Sitzung einstimmig zugestimmt. Danach ist die konkrete Projektumsetzung für diese Immobilie als ein Starterprojekt in 2020 vorgesehen. III. Vermögens-, Finanzlage und Ertragslage Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 über eine Bilanzsumme von 68.149,28 € (31. Dezember 2018: 69.195,59 €) und über ein Eigenkapital in Höhe von 60.161,69 € (31. Dezember 2018: 65.295,59 €). Die Eigenkapitalquote belief sich danach zum 31. Dezember 2019 auf 88,3 % (31. Dezember 2018: 94,4 %). Der Cashflow aus 2019 betrug -1.046,31 € (Vorjahr: 45.244,49 €). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.133,90 € (Vorjahr: 5.505,51 €) abgeschlossen. In 2019 fielen ausschließlich sonstige betriebliche Aufwendungen für Verwaltung, Jahresabschuss, die Prüfung des Jahresabschlusses, Steuerberatung und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses an. Diesen standen nur geringe Erträge aus Rückstellungsauflösungen gegenüber. Der Jahresfehlbetrag wurde in der eingetretenen Größenordnung aufgrund der gegebenen Konstellation von der Geschäftsführung erwartet und neutral gewertet. Die Liquidität war in dem Geschäftsjahr 2019 jederzeit gesichert. Die Entwicklung der Liquidität wurde anhand der Kontenbewegungen laufend überwacht. Alle Bankkonten wurden im Berichtszeitraum auf Guthabenbasis geführt. Den Zahlungsverpflichtungen konnte zu jedem Zeitpunkt nachgekommen werden. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die liquiden Mittel auf 68.149,28 € (31.12.2018: 69.195,59 €). IV. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft gestalten sich äußerst vielfältig. Dabei muss jedoch stets berücksichtigt werden, dass die Gesellschaft nur solche Projekte angehen darf, die seitens der Privatwirtschaft aufgrund eines fehlenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht durchgeführt werden können. Neben der städtebaulichen Relevanz bei der Recherche der o.g. Problemimmobilien ist so die mangelnde Amortisationsaussicht der Objekte ein wesentliches Kriterium zur Identifizierung als Starterprojekt. Die Umsetzung des genannten Starterprojektes ist damit grundsätzlich von vorn herein aufgabenimmanent mit Risiken belastet. Ein Fortbestandsrisiko für die Gesellschaft besteht derzeit nicht. Zum 31. Dezember 2019 besteht nach der Stammkapitalerhöhung in 2018 zunächst eine solide Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Zudem plant die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in 2020 die Vornahme einer Einzahlung von 500 T€ in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, die in dem beschlossenen Haushaltsplan der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) für 2020 bereits entsprechend budgetiert wurde. Langfristig dürfte die Gesellschaft aber dessen ungeachtet auf die Unterstützung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.), insbesondere im Hinblick auf Anzahl und Umfang von künftigen Projektumsetzungen, angewiesen sein. Sollten über das geplante Starterprojekt hinaus weitere Projekte umgesetzt werden, werden die vorhandenen Eigenmittel für die Finanzierung nicht ausreichen. Hierzu ist dann ggf. eine Aufnahme von Bankkrediten oder die Inanspruchnahme anderer Formen der Fremdfinanzierung mit den jeweils damit verbundenen Risiken erforderlich. In Betracht kommt möglicherweise auch der Erhalt von Fördermitteln für die Stadtentwicklung von Land und/oder Bund. Erhebliche Engpässe und damit verbundene Risiken für die Realisation von weiteren oder zusätzlichen Projekten werden zudem auch in den fehlenden Personalkapazitäten der Gesellschaft gesehen. Eine Verwendung von Finanzderivaten findet nicht statt. Sonstige wesentliche Risiken sind derzeit nicht ersichtlich. V. Prognosebericht Die wesentliche Aufgabe der Gesellschaft ist die Förderung der städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und technischen Infrastruktur im Gebiet der Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Wie bereits beschrieben, wurden im vergangenen Geschäftsjahr erste potentielle Starterprojekte aus dem Bereich bestehender privater Problem- und Schrottimmobilen ausgemacht, mit deren Kauf, Sanierung oder Wiedernutzbarmachung ein wesentlicher positiver Einfluss auf das Stadtbild und vor allem auch die Stadtfunktionen prognostiziert werden und von denen sich die Gesellschaft Synergieeffekte und Vorbildeffekte im Hinblick auf den Anstoß von privaten Sanierungsmaßnahmen verspricht. Neben dem vornehmlichen Ziel einer städtebaulichen Aufwertung soll durch die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der betreffenden Problemimmobilien auch u.a. der starken Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum (vor allem für ältere und jüngere Singlehaushalte) oder auch für öffentliche Nutzungen (soziale oder gemeindliche Infrastruktureinrichtungen, etc.) Rechnung getragen werden. Für das Geschäftsjahr 2020 wird von der Realisierung zumindest eines Starterprojektes ausgegangen. Für das Geschäftsjahr 2020 wird nach dem derzeitigen Stand ein Jahresergebnis leicht unterhalb des Jahresergebnisses von 2019 erwartet. Die sich ausgehend von China weltweit verbreitende Coronavirus-Pandemie hat in dem ersten Quartal 2020 noch zu keinen nennenswerten Auswirkungen bei der Gesellschaft geführt. Wie sich die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und die zu deren Eindämmung getroffenen Maßnahmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im weiteren Zeitablauf darstellen, ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Auch sind mögliche Folgen der Pandemie für die geplanten Projektumsetzungen und damit im Zusammenhang zu ergreifende Maßnahmen derzeit noch nicht absehbar. Ich weise daraufhin, dass bei den o.a. zukunftsbezogenen Aussagen die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Kupferstadt Stolberg (Rhld.), den 31. März 2020 Nicole Dürler, Geschäftsführerin der Stolberger Stadtentwicklungsgesellschaft mbH |
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