GEHAMED GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Topka seit 1.2.2021 | Prokura |
Thomas Dr. Hartung seit 8.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HÄVG Rechenzentrum GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die HÄVG Rechenzentrum GmbH (kurz HÄVG RZ) erbringt Dienstleistungen für Selektivverträge, die Hausarztverbände und die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (kurz HÄVG AG) mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen. Insbesondere erbringt sie Abrechnungsdienstleistungen im Rahmen von Selektivverträgen nach § 73b SGB V, der sogenannten Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Die HZV umfasst Vollversorgungsverträge, die hausärztliche Leistungen nahezu vollständig aus der Kollektivversorgung herauslösen. Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen den hausärztlichen Landesverbänden bzw. deren Mitgliedern, der jeweiligen Krankenkasse, der HÄVG AG und der HÄVG RZ bilden die jeweiligen HZV-Verträge. Hier wird die HÄVG RZ mit der Datenverarbeitung betraut gemäß § 295a SGB V. Für die Erbringung dieser Leistungen erhält die HÄVG RZ einen Anteil von 0,5% des Honorarvolumens von den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes. Weitere Dienstleistungen erbringt die HÄVG RZ im Auftrag der HÄVG AG. Dazu gehört u. a. die Betreuung der an den Versorgungsverträgen teilnehmenden Ärzte, die Durchführung des Stammdatenmanagements und der Betrieb der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur mit den Arztpraxen. Die Vergütung für diese Tätigkeiten beträgt 0,3% des HZV-Honorarvolumens. In geringem Umfang stellt die HÄVG RZ weitere Dienstleistungen für Arztsoftware-Hersteller, aber auch bei der Abwicklung anderer Selektivverträge mit Fachärzte-Verbänden und Krankenkassen oder kassenärztlichen Vereinigungen bereit. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bedingt ein besonderes Schutzniveau, dem die HÄVG RZ durch eine freiwillige ISO 27001 Zertifizierung Rechnung trägt. 1.2. Ziele und Strategien Wesentliches Ziel für alle an der Hausarztzentrierten Versorgung Beteiligten ist der Aufbau einer von Hausärzten direkt verhandelten und flächendenkenden Alternative zum Kollektivsystem der Kassenärztlichen Vereinigung. Dazu sind bundesweit einheitliche IT- Prozesse notwendig, die gleichzeitig regionale Unterschiede ermöglichen. Die Geschäftsprozesse und IT-Systeme zur Durchführung der HZV müssen bzgl. Größe, Verfügbarkeit und Flexibilität diesem Umstand Rechnung tragen. Wesentlicher Wettbewerbsaspekt im Vergleich zum Wettbewerber KV-System ist eine signifikant frühere Auszahlung des Honorars an die Ärzte. Oberstes Ziel muss es sein, zum jeweiligen Beginn eines Versorgungsquartals die teilnehmenden Praxen mit den zur Leistungserbringung notwendigen Informationen auszustatten. Dabei wird eine immer durchgehendere Digitalisierung der Prozesskette angestrebt Nach erbrachter Leistung werden die Leistungsdaten empfangen und im Folgequartal zur Auszahlung des Honorars verarbeitet. Die HÄVG RZ stellt sich bundesweit als wesentlicher Spezialist für IT-Prozesse im Bereich Abrechnung von Leistungen im ambulanten Sektor auf und berät sowohl die teilnehmenden Ärzte als auch die HÄVG AG und die beauftragenden Landesverbände. Durch regelmäßige Umfragen des Kundenservice wird die hohe Kundenzufriedenheit bestätigt. In den vergangenen Jahren wurden zunehmend auch Themen besetzt, die der Unterstützung und Förderung der informationstechnischen Vernetzung im Gesundheitswesen dienen. Hier gibt es erste entsprechende Projekte an denen die HÄVG RZ mitarbeitet, vor allem die elektronische Arztvernetzung in Baden-Württemberg. 1.3. Steuerungssystem Zur Steuerung der Gesellschaft zieht die Geschäftsführung im Rahmen monatlicher Reports Kennzahlen heran, die detailliert über die Entwicklung des Honorarvolumens, Umsatzes, Ertrags und der Mitarbeiteranzahl Auskunft geben. In einem regelmäßigen, engmaschigen Turnus stimmt sich die Geschäftsführung mit dem erweiterten Leitungskreis zu in den o. g. Kennzahlen nicht abgebildeten Indikatoren ab. Das Monitoring der zeitkritischen Datenverarbeitungsprozesse, insbesondere der Abrechnungserstellung und -lieferung an die Krankenkassen als Basis für die Auszahlung des Honorars, erfolgt durch standardisierte Reportings zu definierten Meilensteinen im Laufe des jeweiligen Abrechnungsquartals sowie unverzüglich bei auftretenden Verarbeitungsproblemen. Die Hauptursachen hierfür können in verspäteten Zulieferungen der Datenaustauschpartner sowie in technischen Problemen liegen. Um Auswirkungen auf die Folgeprozesse und -termine zu vermeiden, wendet die HÄVG RZ ein ausführliches mehrstufiges Testverfahren an, welches kontinuierlich erweitert wird. 1.4. Forschung und Entwicklung Im HÄVG RZ finden keine Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Entwicklung statt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Allgemeine konjunkturelle Lage Das Jahr 2022 stand im Zeichen des kriegerischen Konfliktes in der Ukraine, der durch den Einmarsch russischer Truppen im Februar ausgelöst wurde. In der Folge verknappten sich zunächst fossile Rohstoffe. In der Folge trieben insbesondere steigende Energiepreise die Inflation auf ein unerwartet hohes Niveau. Über das Jahr 2022 verteilt stiegen die Verbraucherpreise um 7,9%. Zusätzlich bremsten vor allem gestörte Lieferketten die wirtschaftliche Erholung nach der abklingenden Coronapandemie. Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft (BIP) preisbereinigt lediglich um 1,9% (Jahreswirtschaftsbericht 2023 des BMWK). Um die Verwerfungen infolge des Krieges für besonders exponierte Branchen und Unternehmen zu kontrollieren, musste der Staat erneut zugunsten von Wirtschaft und Verbrauchern massiv intervenieren. Für das Jahr 2023 wird allgemein ein Null- bzw. bei günstigem Verlauf ein geringes positives Wachstum erwartet. Die Inflation wird weiter auf einem sehr hohen Niveau erwartet. Ob ein Ausbruch aus der Stagflation gelingt, wird wesentlich vom Verlauf des Kriegs in der Ukraine abhängen. Erst wenn ein Ende des Konfliktes absehbar ist, kann eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung erwartet werden. 2.2. Branchenentwicklung Die Ausgaben im deutschen Gesundheitssystem sind auch im Jahr 2022 trotz der auslaufenden Pandemielage weiter signifikant angestiegen. Das statistische Bundesamt geht von einem Anstieg der Gesamtausgaben um rund 5% von 474,1 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf rund € 500 Mrd. Euro im Jahr 2022 aus (Statistisches Bundesamt). Immer stärker prägen sich strukturelle Defizite, vor allem im Bereich der Ausgaben für Krankenhaus-Behandlungen und Arzneimittel, aus. Als Folge war im Jahr 2022 ein historisch einmaliger staatlicher Zuschuss von ca. 28,5 Mrd. Euro erforderlich, um die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Parallel schrumpften die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds und die Rücklagen der Krankenkassen erneut signifikant. Der im Vorjahr einsetzende Kostendruck auf die Gesetzlichen Krankenkassen wird sich deshalb in den kommenden Jahren weiter fortsetzen und verstärken. Für den ambulanten Bereich liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes noch keine belastbaren Zahlen vor. Nach den hohen zusätzlichen Einnahmen im Zuge der Impfkampagnen in 2021/2022 werden diese im Jahr 2023 keine Rolle mehr spielen. Gleichzeitig können aus dem Kollektivsystem wenn überhaupt nur stagnierende Honorare erwartet werden, für einzelne KV-Regionen und Praxen wurde für die zweite Jahreshälfte 2022 schrumpfende Vergütungen prognostiziert. An dieser Entwicklung wird auch eine mögliche Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich wenig ändern, da in den allermeisten Bundesländern bereits heute Budgetschranken im hausärztlichen Bereich keine Rolle mehr spielen (Ausnahmen: Berlin und Hamburg). Gleichzeitig nehmen bürokratische Auflagen im Zusammenhang mit einer Abrechnung im Kollektivsystem weiter zu. Im Ergebnis sorgen die mangelnden Vergütungsperspektiven im KV-System und die stetig steigende Komplexität der Abrechnung für ein leicht verbessertes Umfeld für die HZV. Selbst wenn im Rahmen der Verträge der hausarztzentrierten Versorgung für 2023 keine deutlichen Honorarsteigerungen erwartet werden können, so rücken doch die grundsätzlich besseren Verdienstmöglichkeiten in der HZV und ihre im Vergleich unkompliziertere und schnellere Abrechnung in einen stärkeren Fokus bei den Praxen, die immer aktiver nach Wegen suchen, die anhaltenden Kostensteigerungen in den Praxen kompensieren zu können. 2.3. Geschäftsverlauf und Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Die Geschäftsentwicklung wurde im Jahr 2022 durch die Nachwirkungen der Coronapandemie auf die Praxen gebremst. Besonders durch die Impfleistungen und die in der Bevölkerung im Jahresverlauf stark zunehmenden sonstigen Infekte blieb die Versorgungs- bzw. Arbeitslast in den Praxen im zweiten Jahr in Folge auf außerordentlich hohem Niveau. Auf der anderen Seite sehen sich die Praxen zunehmend mit einer Abwanderung von Praxispersonal in andere, besser bezahlte Bereiche wie Kliniken konfrontiert. Auch der hausärztliche Nachwuchs kann die ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte in immer geringerem Maße ersetzen. Tendenziell werden freiberufliche Vollzeitkräfte in verstärktem Maße durch angestellte (Teilzeit-)Kräfte ersetzt. Im Ergebnis steigt der Stresslevel in den Praxen, so dass neben der unmittelbaren hausärztlichen Versorgung und den administrativen Basistätigkeiten tendenziell weniger Freiraum bleibt, um Versicherte für die HZV zu werben und einzuschreiben. Das Honorarvolumen hat sich im Jahr 2022 dennoch moderat um 2,61% - wenn auch schwächer als geplant - von € 1,613 Mrd. auf € 1,655 Mrd. gesteigert. Positiv hat sich erneut ein Ansteigen der Fallwerte bemerkbar gemacht, welcher jedoch aus den genannten Gründen gering ausfiel. Mit dem dritten Quartal 2022 deutete sich aber eine vorsichtige Trendumkehr mit steigenden Einschreibungen von Versicherten an. Die Nachfrage nach HZV-lnformationen bzw. -Schulungen nahm signifikant zu. Die im letzten Jahr eingeleiteten Maßnahmen zum Onboarding von Neukundinnen und -kunden aber auch für eine reibungslosere Übergabe von HZV-Praxen an die Nachfolgeärztinnen bzw. -ärzte machten sich langsam aber sicher bemerkbar. Neben reibungslosen Abrechnungen und gutem Service bildet eine gelungene Weiterentwicklung der Verträge mit den Krankenkassen die Basis für den Erfolg der HZV. Das Jahr 2022 stand dabei im Zeichen einer weiteren Stabilisierung der vertraglichen Basis. Der wichtigste Erfolg gelang mit der Ablösung der Interimsvereinbarungen mit den Ersatzkassen in den Regionen. Es konnte zwischen den Landesverbänden und den Ersatzkassen in elf HZV-Verbundverträgen, sowie in den Einzelverträgen mit der BAMER und der DAK in Rheinland-Pfalz und der hkk in Bremen die Vergütung für die Versorgung chronisch kranker Patienten in der HZV endgültig festgelegt werden. Darüber hinaus konnte nach mehrjährigen Verhandlungen der Vertrag mit der AOK Nordost und der IKK Berlin-Brandenburg auf ganz neue Füße gestellt werden. Viele Hürden zur Vertragsteilnahme der Hausärztinnen und Hausärzte an diesem HZV-Vertrag konnten im Zuge der Verhandlungen abgebaut werden. Gleichzeitig konnte der bundesweite TK-HZV-Vertrag finanzwirksam zum 4. Quartal 2022 in Brandenburg auf die Strecke gebracht werden. Auch prozessuale Verbesserungen bei der Umsetzung der HZV konnten mit den Krankenkassen im Jahr 2022 verhandelt werden. So wird es mit den Ersatzkassen bundesweit, ebenso im GWQ-Hausarzt+-Vertrag, die Möglichkeit zur Online-Einschreibung der Versicherten geben. Diese, in anderen Verträgen schon länger vereinbarte "Methode", verspricht einen erheblich schnelleren, sichereren und effizienteren Einschreibeprozess ohne Medienbrüche. Eine weitere Prozessverbesserung ist in diesem Jahr mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen in Nordrhein vereinbart worden. Die sogenannte Regelwerksprüfung, die Doppel- und Fehlabrechnungen im Kollektivsystem unterbindet, konnte hiermit erreicht werden und so können nachträgliche Korrekturen von Abrechnungen und Rückforderungen gegenüber Hausärztinnen und Hausärztinnen drastisch reduzieren werden. Mit dieser Vereinbarung ist nach den Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden- Württemberg, in Bayern, in Hessen und zuletzt auch in Rheinland-Pfalz die vierte Region dazu übergegangen, Honorarabrechnungen vor Bescheidung sachlich-rechnerisch auf HZV-Leistungen zu prüfen. Insgesamt ist daher festzuhalten, dass die Vertragspartner in der HZV kontinuierliche Verbesserungen anstreben und mit Erfolg in die Praxen bringen. 2.4. Umsatz- und Ertrags- sowie Vermögens- und Finanzlage Auch im Geschäftsjahr 2022 kann die Zahl der an den HZV-Verträgen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte gesichert und bei Versicherten weiter gesteigert werden. In fast allen Regionen wird durch die Hausärztinnen und Hausärzte mehr Honorarvolumen abgerechnet. Das Honorarvolumen ist Basis der entsprechenden Verwaltungskostenpauschale und somit auch des Umsatzes der Gesellschaft. 2.4.1. Umsatz- und Ertragslage Das Unternehmen beschäftigt am Bilanzstichtag 154 Mitarbeiter (Vj: 159). Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr von 10,0 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr ebenfalls gestiegen, 5,1 Mio. EUR (Vj. 4,2 Mio. EUR). Die Veränderung des operativen Ergebnisses auf 0,6 Mio. EUR (Vj. 1,6 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Personalaufwendungen (+ 0,4 Mio. EUR), den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 0,8 Mio. EUR) sowie den Anstieg der Abschreibungen (+ 0,1 Mio. EUR) zurückzuführen. Die EBIT-Marge liegt bei 4,0 % (Vj. rd. 10,1 %). Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist als gut zu bezeichnen. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 0,6 Mio. EUR wird aufgrund des bestehenden EAV an die HÄVG AG abgeführt. 2.4.2. Vermögens- und Finanzlage Am Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 5,9 Mio. EUR (Vj. 6,2 Mio. EUR). Die Mittel betreffen Bankguthaben und Kassenbestände. Die Finanzlage ist solide. Verbindlichkeiten und Forderungen werden in der Regel innerhalb vereinbarter Zahlungsziele beglichen bzw. vereinnahmt. Die Liquidität 3. Grades beläuft sich auf 213% (Vj 183%). In das Anlagevermögen wurden im Berichtsjahr Investitionen in Höhe von T€ 339 (Vj.T€ 814) getätigt. Es wurde im Wesentlichen Soft- und Hardware sowie Büroeinrichtung erworben. Dies erfolgte aus Eigenmitteln. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt 8,7 Mio. EUR und liegt unter dem Niveau des Vorjahres (9,7 Mio. EUR). Die Änderung resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Rückgang an Anlagevermögen (-0,1 Mio. EUR), an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (-0,5 Mio. EUR) und an liquiden Mitteln (-0,3 Mio. EUR). Die Veränderung auf der Passivseite resultiert hauptsächlich aus der Minderung der Rückstellungen (-0,7 Mio. EUR) und dem Anstieg der Verbindlichkeiten (+0,3 Mio. EUR). 2.4.3. Gesamtaussage Insgesamt zeichnen kontinuierliches Wachstum, eine gute Liquidität und eine gute Ertragslage die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft aus. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1. Risiken Aufgrund der Einbettung in die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die wesentlichen Risiken für die HZV politischer Natur. Die HZV ist als alternative Regelversorgung das mit Abstand erfolgreichste Selektivvertragsmodell. Andere Ansätze haben sich bisher nicht durchgesetzt. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung wird die HZV nicht erwähnt. Die ebenfalls im Arbeitsprogramm der Koalitionspartner vorgesehene Entbudgetierung der hausärztlichen Honorare wird in der sich abzeichnende Ausprägung wenig Auswirkungen auf die Honorare aus der kollektivvertraglichen Versorgung entfalten. Tendenziell wird seitens Politik und Krankenkassen immer stärker gesehen, dass die HZV mittlerweile zu einem wichtigen Honorarbestandteil für eine zunehmende Anzahl von hausärztlichen Praxen geworden ist und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der hausärztlichen Versorgung insgesamt leistet. Angesichts der sich kontinuierlich verschärfenden Kapazitätsdefizite in der hausärztlichen Versorgung, sind deshalb sowohl bei Politik als auch bei den Krankenkassen Stimmen deutlich leiser geworden, die die HZV unattraktiver machen wollen. Stattdessen zeigen sich die Vertragspartner zunehmend an einer konstruktiven Weiterentwicklung der HZV-Verträge interessiert. Zu beobachten bleibt, wie das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) weiter in die Praxis der Hausarztverträge eingreifen wird. Derzeit laufen in der Behörde Aktivitäten mit Blick auf weiter zurückliegende Jahre, ob einzelne gesetzliche Krankenkassen möglicherweise unrechtmäßig Gelder aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen haben und diese Kassen zu einer Rückerstattung aufgefordert werden können. In diesem Rahmen ist damit zu rechnen, dass auch HZV-Verträge in die Prüfung mit einbezogen werden. Allerdings kann mit Blick auf die in den letzten Jahren abgeschlossenen bzw. weiterentwickelten Verträgen das Risiko einer Beanstandung als äußerst gering angesehen werden, da hier eine intensive Prüfung bzw. Abstimmung bereits stattgefunden hat. Insgesamt kann aber auch konstatiert werden, dass im Zuge der Coronapandemie die kritische Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte für die Gesundheitsversorgung in Deutschland noch einmal tiefer im Bewusstsein von Politik und Bevölkerung verankert wurde. Da sich gleichzeitig die Überalterung der Hausärzteschaft zuspitzt und unverändert mit einem mittelfristigen Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten zu rechnen ist, kann erwartet werden, dass politisch induzierte Honorarkürzungen etwa durch veränderte Rahmenbedingungen für die HZV nicht politisch durchsetzbar sind. Ein weiterhin bestehendes Risiko für die HÄVG RZ stellt der Fachkräftemangel dar. Während die Maßnahmen der letzten Jahre im Bereich der Softwareentwicklung greifen, bleibt der Bereich der IT-Sicherheit und Administration über die Maße angespannt. Der Mangel an IT-Kräften bleibt ein Wachstumshemmnis. Angriffe auf die IT-Infrastruktur des HÄVG RZs könnten zu ungewollten Datenabflüssen oder Betriebsstillstand führen, welche einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen hätten. Zur frühzeitigen Erkennung und Behebung von potenziellen Schwachstellen dient das ISO-27001-zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), welches eine strukturierte Erfassung und Behandlung von IT-Sicherheitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements sicherstellt. Konstante Investitionen in zeitgemäße IT-Lösungen, Mitarbeiterschulung und Sicherheitsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2022 fortgeführt. Zur Identifikation und Bewertung wesentlicher Risiken wurde ein umfassendes Kontroll- und Risikomanagementsystem als Bestandteil der Unternehmensplanung implementiert. Dieses System wird zur Anpassung an neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt. 3.2. Chancen Langfristig kann von der Coronakrise ein positiver Impuls auf die HZV ausgehen. Die zentrale Stellung der hausärztlichen Versorgung ist durch sie wieder stärker im Bewusstsein der Patientinnen und Patienten und der Politik verankert. Begünstigt durch die zumindest mittelfristig stabilen, die HZV unterstützenden politischen Rahmenbedingungen, kann deshalb erwartet werden, dass die HZV unbeschadet des verlangsamten Wachstums im Jahr 2022, ab 2023 wieder stärker wachsen wird. Die ersten Zahlen für 2023 mit einem Versicherten-Wachstum für Q2-2023 mit ca. 90.000 zusätzlichen Versicherten stützen diese Erwartung. Gleichzeitig wird die HZV im Hinblick auf die sich abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Hausarztpraxen weiterentwickelt. Für die zunehmend größeren Organisationseinheiten mit vielen angestellten Hausärztinnen und Hausärzten wird eine zusätzliche Form der HZV-Teilnahme und -Abrechnung als sog. Betreuteam (Projektname) entwickelt. Ein erstes Angebot wird für 2024 erwartet. 4. Prognosebericht Die für das Geschäftsjahr 2022 prognostizierten Entwicklungen sind insbesondere hinsichtlich des weiterhin positiven operativen Ergebnisses eingetroffen (Plan 0,2 Mio. EUR, Ist 0,6 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse konnten zwar gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, jedoch wurde der Planwert nicht erreicht (Plan 16,6 Mio. EUR, Ist 15,9 Mio. EUR). Für das Geschäftsjahr 2023 rechnet die Gesellschaft mit einer weiterhin positiven Entwicklung der Umsatzerlöse entlang der bisherigen Wachstumskurve. Konkret plant die Gesellschaft mit Erlösen von ca. 17,4 Mio. EUR bzw. + 9%. Das geplante operative Ergebnis 2023 liegt bei rd. T€ 100. 5. Leitungsorgane, Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften 5.1. Leitungsorgane Vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind im Berichtsjahr Dr. Thomas Hartung und Frank Löber. 5.2. Zweigniederlassungen Das Unternehmen unterhält zum Bilanzstichtag keine Zweigniederlassung. 5.3. Tochtergesellschaften Das Unternehmen hat zum Bilanzstichtag keine Tochtergesellschaften.
Köln, 15.05.2023 Dr. Thomas Hartung Frank Löber Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben Die HÄVG Rechenzentrum GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 79242 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bei der Aufstellung des Anhangs hat die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Am 01.02.2021 erfolgte der Eintrag eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit dem Mutterunternehmen, der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Köln, (AG Köln, HRB 73217). Es liegt ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 HGB zwischen den beiden Gesellschaften vor. Das oberste Mutterunternehmen der HÄVG Rechenzentrum GmbH ist die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Köln, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Es besteht seitdem neben der ertragsteuerlichen Organschaft auch eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von 716 TEUR gesondert ausgewiesen. Im Vorjahr waren diese in Höhe von 709 TEUR als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Erträge sowie die Aufwände aus der Weiterbelastung an Dritte wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 562 TEUR aufgrund des Saldierungsverbots unsaldiert in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Insoweit sind die Beträge der erhaltenen Anzahlungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht mit den entsprechenden Beträgen des vorhergehenden Geschäftsjahres vergleichbar. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bilanziert und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen überwiegend Forderungen an Landesverbände aus Abrechnungsleistungen. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für Personal 1.316 TEUR (Vorjahr 1.235 TEUR), für Nachlaufkosten aus Entwicklungsleistungen 550 TEUR (Vorjahr 993 TEUR) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 70 TEUR (Vorjahr 137 TEUR). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultieren in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 424 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (Miet- und Leasingaufwendungen, Zweck: geringere Kapitalbindung) im Sinne von § 285 HGB für Firmenfahrzeuge und E-Bikes in Höhe von 99 TEUR, für Mietverpflichtungen in Höhe von 599 TEUR, für Bürobedarf in Höhe von 108 TEUR und für sonstige Verpflichtungen in Höhe von 2 TEUR. Bei den Mietverpflichtungen in Höhe von 599 TEUR handelt es sich zudem um Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Geschäftsführung Dr. Thomas Hartung, Wirtschaftsingenieur Frank Löber, Ingenieur Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird aufgrund § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Anzahl der Arbeitnehmer Die Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter betrug 159 , davon 33 Teilzeitbeschäftigte und 126 Vollzeitbeschäftigte. E. Gewinnverwendung Der Gewinn des Jahres 2022 in Höhe von 636.985,54 EUR wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an das Mutterunternehmen abgeführt.
Köln, 15.05.2023 Dr. Thomas Hartung Frank Löber Die Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung vom 13.06.2023 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. Der Gewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 636.985,54 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an den Organträger abgeführt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HÄVG Rechenzentrum GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HÄVG Rechenzentrum GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HÄVG Rechenzentrum GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 16. Mai 2023 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
Max Zünkler, Wirtschaftsprüfer Christian Renner, Wirtschaftsprüfer Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Bilanzsumme 8.695.034,14 EUR; Jahresüberschuss 0,00 EUR) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln. |
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