Armbrust Trading GmbHLiquidiert

86500 Kutzenhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 19829
Eingetragen
14.4.2003
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit TabakwarenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Import und Export von und mit Waren aller Art. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgenommen.

Historie

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Management

NameRolle
Günther Armbrust
seit 28.10.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Steinäcker 4, 86500 Kutzenhausen - Rommelsried
25.050 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Armbrust Trading GmbH i.L.

Kutzenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 612,50
I. Sachanlagen 0,00 612,50
II. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 16.459,31 26.340,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.377,10 4.386,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.941,92 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82,21 21.953,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.459,31 26.952,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 14.213,96 25.025,64
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Kapitalrücklage 38.911,41 38.911,41
III. Verlustvortrag 38.985,77 37.257,00
IV. Jahresfehlbetrag 10.811,68 1.728,77
B. Rückstellungen 1.500,00 1.610,00
C. Verbindlichkeiten 745,35 316,96
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 745,35 316,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.459,31 26.952,60

Anhang

  A. ALLGEMEINE  ANGABEN  ZUM  JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. ANGABEN  ZU  BILANZIERUNGS-  UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabgängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

 I. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

Zugänge von beweglichen und selbständig nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 151 und € 1.000 netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6 Abs. 2a EStG).

Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 wird von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

 II. UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wuden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet.
 

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Es wurden Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von 0,00 Euro gebildet.

V. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.

C. ANGABEN  ZUR  BILANZ

I. ANGABEN  ZUR  AKTIVSEITE
 
1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.377,10 € auf.

Davon entfallen 435,18 € auf sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 15.941,92 Euro.

II. ANGABEN  ZUR  PASSIVSEITE
 
1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

  2. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt 745,35 €.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 745,35 Euro und betrifft sonstige Verbindlichkeiten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.

D. ANGABEN  ZU  POSTEN  DER  GEWINN-  UND  VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. SONSTIGE  PFLICHTANGABEN

ANGABEN  ZU  DEN  ORGANEN  DER  GESELLSCHAFT

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

 Günther Armbrust.

Der Liquidator ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

Kutzenhausen, den 13.10.2011

         _______                                             
      
Günther Armbrust, Liquidator
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.

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