Softline
Services GmbH
Aschheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.435,33 |
36.936,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.155,25 |
1.403,43 |
| II.
Sachanlagen |
35.280,08 |
35.532,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
558.325,78 |
1.017.460,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
520.333,19 |
984.123,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.992,59 |
33.336,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.707,87 |
12.339,57 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.072.740,97 |
3.033.070,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.683.209,95 |
4.099.806,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
485.000,00 |
485.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.618.070,64 |
3.715.979,40 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
39.670,33 |
-97.908,76 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.072.740,97 |
3.033.070,64 |
| B.
Rückstellungen |
106.377,88 |
186.475,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.514.321,81 |
3.842.473,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
62.510,26 |
70.857,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.683.209,95 |
4.099.806,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die
Softline Services GmbH hat ihren Sitz in
Aschheim und ist eingetragen in das Handelsregister
beim
Amtsgericht München unter der Register-Nr.
HRB 172547.
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Als
Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die
Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen
verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche
Nutzungsdauer abweicht. Die Abschreibungen erfolgen linear.
Bewegliche abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Dabei wird von der
Fiktion des Abgangs im Zugangsjahr ausgegangen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind ebenfalls mit den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bei
dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind
entsprechend § 250 HGB angesetzt.
Passivposten
Bei den
sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende Verbindlichkeiten
werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
TEUR 407 (Vorjahr: TEUR 407) Verrechnungskonten und TEUR 57
(Vorjahr: TEUR 113) aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, auf die eine Wertberichtigung mit TEUR 407
(Vorjahr: TEUR 407) vorgenommen wurde. In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen in Höhe von TEUR 28 mit einer Laufzeit von
über einem Jahr enthalten.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von TEUR 3.073 (Vorjahr: TEUR 3.033) aus und ist
somit bilanziell überschuldet. Zur Verhinderung
insolvenzrechtlicher Konsequenzen hat die
Konzernmuttergesellschaft Softline AG, Leipzig ein Darlehen
zur Verfügung gestellt mit der Vereinbarung,
Rückzahlungen nur dann durchzuführen, wenn diese
aus freiem Vermögen möglich sind
(Nachrangdarlehen).
Von den gesamten Verbindlichkeiten mit TEUR 3.514
(Vorjahr: TEUR 3.842) haben die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
haben TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 238) eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr. Insgesamt haben TEUR 1.692 (Vorjahr: TEUR
2.059) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 29)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie TEUR
3.072 (Vorjahr: TEUR 3.199) aus einer
Darlehensgewährung sowie aus Verrechnungskonten mit
TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 90). Hierin sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 3.072 (Vorjahr: TEUR 3.199) enthalten.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen
nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aus
Besserungsscheinen gemäß § 285 Nr. 15 a HGB
in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 600).
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3 a HGB zum 31. Dezember 2018, die nicht
nach §§ 268 Abs. 7 oder 285 Nr. 3 HGB anzugeben
sind, ergibt sich wie folgt:
Für 2019
TEUR 89
Für 2020
TEUR 233
Es handelt sich um Miet- und Leasingverpflichtungen.
S
onstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführte Person wahrgenommen:
Martin A. Schaletzky (Vorstand der Softline AG,
Leipzig)
Im Jahresdurchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 2018
31 Mitarbeiter
beschäftigt.
Die Softline Services GmbH, Aschheim ist in den
freiwilligen Konzernabschluss der Softline AG, Leipzig
einbezogen.
Aschheim, den 03. April 2019
Die Geschäftsführung
Martin A. Schaletzky
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2019 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsführung der
Gesellschaft.
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