Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 706592
Vorher
Blitz F09-eins-sieben GmbH
Eingetragen
5.3.2009
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Die weltweite Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, von der konzeptionellen Planung bis hin zur konkreten Umsetzung der Planung, inklusive der Lieferung der dazu notwendigen Komponenten (Technologie), sowie aller damit zusammenhängenden Arbeiten. Dazu gehört die Inbetriebnahme und gegebenenfalls der zeitlich befristete Betrieb der Systemtechnik, Schulung der Mitarbeiter des Kunden und die Übergabe an den Kunden. Ferner der weltweite Handel mit primär deutschen Systemen aus den Bereichen IT- und Kommunikations-Netzwerken und peripherer Komponenten, Überwachungs- und Zugangskontrollsysteme, Mess- und Regeltechnik und ähnliche anspruchsvolle Technologien.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alexander Baron Pilar von Pilchau
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.E.S.T. German GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 3.040,17 9.369,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.982,31 5.988,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57,86 3.380,97
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.483,43 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.523,60 9.369,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 5.569,41
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 19.430,59 0,00
III. Jahresfehlbetrag 16.052,84 19.430,59
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.483,43 0,00
B. Rückstellungen 700,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 12.823,60 3.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.523,60 9.369,41

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Remmer Deharde.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Köln, den 20.06.2011

...........................................

Remmer Deharde

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.6.2011.

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