Pohlmann
Verwaltungs GmbH
Oelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.893,85 |
26.269,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.250,75 |
25.066,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.643,10 |
1.203,26 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
214.284,63 |
216.706,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.178,48 |
242.975,45 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
241.706,15 |
243.957,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.421,52 |
2.251,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
214.284,63 |
216.706,15 |
| B.
Rückstellungen |
2.370,00 |
2.370,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
241.808,48 |
240.605,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.178,48 |
242.975,45 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Firmenname laut Registergericht: Pohlmann Verwaltungs
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Oelde
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Münster
Register-Nr.: 6999
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2019 bilanziell
überschuldet. Dennoch wird nach § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB unter
Fortführungsgesichtspunkten bilanziert, da eine
wirtschaftliche Überschuldungssituation im Sinne der
Insolvenzordnung nicht vorliegt.
Zur Abwendung der wirtschaftlichen Überschuldung
wurden Rangrücktrittserklärungen für die
Gesellschafterdarlehen über 230,0 T€
abgegeben.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§
268 Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 241.808,48 € (VJ: 240.605,45 €)
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs.
5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
sind nicht besichert.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
Oelde-Lette, den 6. Juli 2020
Pohlmann Verwaltungs GmbH
gez. (Markus Pohlmann)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2020 festgestellt.
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