Grabo Elektronik -GmbH-Liquidiert

06886 Wittenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 12035
Eingetragen
6.7.1993
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Vertrieb elektronischer Bauelemente und Baugruppen, Projektierung und Installation von Satelitenempfangs- und Verstärkeranlagen, Projektierung und Installation regelbarer Beleuchtungseinrichtungen

Historie

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Management

NameRolle
Heike Grabo
seit 17.3.2017
Liquidator
Michael Grabo
seit 17.3.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

30000
60.00%
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grabo Elektronik GmbH

Lutherstadt Wittenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 14.060,53
B. Anlagevermögen 2.815,00 99.911,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 37,00
II. Sachanlagen 2.814,00 3.838,00
III. Finanzanlagen 0,00 96.036,00
C. Umlaufvermögen 148.632,78 148.505,24
I. Vorräte 38.510,94 40.236,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.759,81 106.857,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.362,03 1.411,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.010,11 1.065,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 152.457,89 263.541,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 96.096,50 104.165,09
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -14.060,53 0,00
III. eingefordertes Kapital 11.504,06 25.564,59
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 4.277,00 0,00
V. Gewinnvortrag 78.600,50 70.962,97
VI. Jahresüberschuss 1.714,94 7.637,53
B. Rückstellungen 34.270,40 138.574,06
C. Verbindlichkeiten 22.090,99 20.802,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 152.457,89 263.541,83

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von TEUR 77 ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Der Berechnung wurde ein Rechnungszins von 5,15 % zu Grunde gelegt. Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu erwarten und somit mit 0,00 % zu berücksichtigen.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von € 114.183,00 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € 134.772,00 verrechnet.

Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen in Höhe von € 27.351,92 und Erträge in Höhe von € 18.147,00 aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden .

Verbindlichkeiten

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Michael Grabo, Elektriker, Lutherstadt Wittenberg.

Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB

Über Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine Angaben zu machen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2011.

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