Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 8017
Vorher
Apologo Pharma GmbH
Eingetragen
29.6.2004
Branche
Großhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenHerstellung von pharmazeutischen GrundstoffenHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Produktion und Handel mit Rohstoffen, Präparaten, Gegenständen und Hilfsmitteln, die zu pharmazeutischen, medizinischen, kosmetischen und Ernährungs-Zwecken dienen. Ferner übernimmt das Unternehmen Beratungen in allen Fragestellungen in den Bereichen Arznei und Nahrungsmittel.

Historie

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Management

NameRolle
Wilhelm Obermayer
seit 20.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Irmgard Obermayer
61273 Wehrheim
50.00%
Wilhelm Obermayer
Sandplackenstraße 13, 61273 Wehrheim
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Apologo Pharma GmbH

Wehrheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.780,00 3.775,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 885,00 1.510,00
II. Sachanlagen 1.895,00 2.265,00
B. Umlaufvermögen 48.035,10 33.407,89
I. Vorräte 4.239,50 5.188,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.177,81 4.635,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.617,79 23.584,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 902,00 902,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.717,10 38.084,89

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 31.327,46 16.821,93
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Verlustvortrag 8.228,07 8.389,47
III. Jahresüberschuss 14.505,53 161,40
B. Rückstellungen 3.956,83 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 16.432,81 19.362,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.717,10 38.084,89

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten Erleichterungen bei

- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§§ 274 a und 288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)

in Anspruch.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr


Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanz wird in der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.

Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses ge­mäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6 HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.


Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bewertung erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB.


Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden stets voll abgeschrieben. Die Fiktion des Abgangs erfolgt entsprechend den derzeit geltenden vermögensteuerlichen Regeln für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Anschaffungsjahr.

Die Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens erfolgt pro rata temporis.

Für Anlagegegenstände, die vor Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer veräußert werden, sind im Geschäftsjahr der Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen worden.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zum Nennwert angesetzt.


Guthaben bei Kreditinstituten

werden mit dem Nennwert angesetzt.


Gezeichnetes Kapital

wird mit dem Nennwert angesetzt.


Rückstellungen

für ungewisse Verbindlichkeiten und Steuern werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.


Verbindlichkeiten

sind zum Rückzahlungswert angesetzt.


NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführung:
Irmgard Obermayer


Wehrheim, 30. Juni 2011


Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 6.277,46 auf neue Rechnung vorzutragen.
  

Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
2010
2009
 


 
 
 
Verbindlichkeiten
16.432,81
11.352,94
 
 
 
Davon Verbindlichkeiten gegenüber
 
 
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
2.184,00
2.100,00
 
 
 
R e s t l a u f z e i t e n
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
16.432,81
11.352,94
1 bis 5 Jahre
0,00
0,00
über 5 Jahre
0,00
0,00

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.

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