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Pharma GmbH
Wehrheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.780,00 |
3.775,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
885,00 |
1.510,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.895,00 |
2.265,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.035,10 |
33.407,89 |
| I.
Vorräte |
4.239,50 |
5.188,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.177,81 |
4.635,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.617,79 |
23.584,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
902,00 |
902,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.717,10 |
38.084,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.327,46 |
16.821,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.228,07 |
8.389,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.505,53 |
161,40 |
| B.
Rückstellungen |
3.956,83 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.432,81 |
19.362,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.717,10 |
38.084,89 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die
für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten
Erleichterungen bei
- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§§ 274 a und
288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)
in Anspruch.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen
aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es
zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bilanz wird in der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB
aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der
Geschäftsführung über die Verwendung des
Ergebnisses ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6
HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer
klaren und übersichtlichen Darstellung des
Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bewertung erfolgt nach den für alle
Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283
HGB.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
stets voll abgeschrieben. Die Fiktion des Abgangs erfolgt
entsprechend den derzeit geltenden
vermögensteuerlichen Regeln für das fünfte
Geschäftsjahr nach dem Anschaffungsjahr.
Die Abschreibung der Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens erfolgt pro rata temporis.
Für Anlagegegenstände, die vor Ablauf der
planmäßigen Nutzungsdauer veräußert
werden, sind im Geschäftsjahr der
Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt die
Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zum
Nennwert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
wird mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten und Steuern
werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Verbindlichkeiten
sind zum Rückzahlungswert angesetzt.
NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführung:
Irmgard Obermayer
Wehrheim, 30. Juni 2011
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von 6.277,46 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
|
2010
|
2009
|
|
€
|
€
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
16.432,81
|
11.352,94
|
|
|
|
Davon Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
|
2.184,00
|
2.100,00
|
|
|
|
R e s t l a u f z e i t e n
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten bis 1
Jahr
|
16.432,81
|
11.352,94
|
1 bis 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
über 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
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